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   BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98   

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BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98 (https://dejure.org/1999,81)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 4 A 12.98 (https://dejure.org/1999,81)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 (https://dejure.org/1999,81)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Art der Finanzierung eines Straßenbauvorhabens als Regelungstatbestand eines Planfeststellungsbeschlusses - Privatfinanzierung von Straßenbauvorhaben - Auswirkungen von Verfahrensfehlern bei der Planfeststellung - Fehlerhafte Bekanntmachung eines Vorhabens - ...

  • Judicialis

    FStrG § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 17 Abs. 1
    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens; Planrechtfertigung; Mangel der Finanzierbarkeit; Realisierbarkeit des Vorhabens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Finanzierbarkeitsmangel eines Straßenbauvorhabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 555
  • NZV 1999, 525 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1514
  • DÖV 1999, 1012 (Ls.)
  • BauR 1999, 1156
  • ZfBR 2000, 69 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (165)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Ob Gutachten und Umweltverträglichkeitsstudien dazu gehören, beurteilt sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ; Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ; Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 ).

    Er konkretisiert zugleich die Zielsetzungen des § 1 Abs. 1 FStrG, indem er ein bestimmtes, wenn auch grobmaschiges "zusammenhängendes Verkehrsnetz" für "einen weiträumigen Verkehr" darstellt, das dem prognostizierten Bedarf gerecht wird (§ 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 FStrAbG; vgl. Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 ).

    Das bedeutet auch, daß der Gesetzgeber es als möglich hinnimmt, eine von ihm vorgesehene Trasse werde sich hinsichtlich der konkreten Linienführung im einzelnen im Planfeststellungsverfahren nicht als abwägungsgerecht durchsetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 ).

    Der Senat hat in dem vorgenannten Urteil vom 12. Dezember 1996 (a.a.O. S. 344) ausgeführt, daß die Annahme einer derartigen Befugnis im Hinblick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung jeder fachplanerischen Entscheidung immerhin bedenklich wäre.

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Eine Planfeststellungsbehörde handelt nicht schon dann abwägungsfehlerhaft, wenn eine von ihr verworfene Trassenführung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich ihr diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 , stRspr).

    Der Beklagte war somit befugt, die Alternative B 15 schon in einem frühen Verfahrensstadium als ungeeignet auszuscheiden, ohne sie einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen zu haben (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 m.w.N.).

    Die Kritik der Kläger berücksichtigt ferner nicht, daß sich die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nur auf das konkrete, vom Vorhabenträger zur Prüfung gestellte Projekt bezieht, nicht jedoch auf die von der Planfeststellungsbehörde erörterten Trassenvarianten; der Planungsbehörde ist es nicht verwehrt, die Umweltverträglichkeitsprüfung auf diejenige Variante zu beschränken, die nach dem jeweils aktuellen Planungsstand noch ernsthaft in Betracht kommt (Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 ).

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Einer Planung, die nicht realisierbar ist, fehlt es an der erforderlichen Rechtfertigung; sie ist rechtswidrig (stRspr, vgl. Urteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 ).

    Das ergibt sich aus den vom Bundesverwaltungsgericht zum Fernstraßenrecht entwickelten Grundsatz, daß eine Planung, die zu verwirklichen nicht beabsichtigt oder die objektiv nicht realisierungsfähig ist, rechtswidrig ist (vgl. Urteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 ).

    In seinem Urteil vom 24. November 1989 (a.a.O. S. 128 f.) hat der Senat für den Fall einer gestuften Ausbauplanung (sog. längsgeteilte Bundesautobahn) den Zeitrahmen des § 18 b Abs. 2 FStrG (heute § 17 Abs. 7 Satz 1 FStrG) herangezogen.

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Ob Gutachten und Umweltverträglichkeitsstudien dazu gehören, beurteilt sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ; Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ; Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 ).

    Diese Bindung gilt auch für das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ).

    In seinem Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.95 - (BVerwGE 98, 339 ) hat der Senat im einzelnen ausgeführt und begründet, daß die Gerichte bei der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung nicht von jeglicher Pflicht zur Überprüfung der gesetzgeberischen Bedarfsfeststellung enthoben sind und daß der Bedarfsplan nicht bereits eine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit der Enteignung trifft, der kraft gesetzgeberischer Entscheidung feststehende Bedarf vielmehr in der fachplanerischen Abwägung durch entgegenstehende öffentliche oder private Belange überwunden werden kann.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß durch die Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV in Gebieten, die durch eine Wohnnutzung geprägt sind, sichergestellt wird, daß auch zu Zeiten überdurchschnittlicher Inanspruchnahme der Straße nach dem derzeitigen Kenntnisstand Gesundheitsgefährdungen nicht zu besorgen sind (vgl. etwa Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 A 10.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 13 S. 39).

    In der Rechtsprechung des Senats ist jedoch bereits geklärt, daß der Lärmschutz im Straßenbau sich grundsätzlich nicht an möglichen Spitzenbelastungen, sondern nur an der vorausschätzbaren Durchschnittsbelastung auszurichten braucht (Urteil vom 21. März 1996, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97

    Verbindliche Festschreibung des Verkehrsbedarfs der Eisenbahn in Gesetzesform

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Daran ist festzuhalten (vgl. auch BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 1998, 1060).

    Der Planfeststellungsbeschluß regelt daher nicht, auf welche Weise ein Straßenbauvorhaben zu finanzieren ist (im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschluß vom 26. März 1998 - BVerwG 11 B 27.97 - BayVGH, DVBl 1997, 842 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 8. Juni 1998, NVwZ 1998, 1060 ).

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256; Urteil vom 28. Februar 1996 - BVerwG 4 A 27.95 - Buchholz 407.7 § 17 FStrG Nr. 110 S. 78 m.w.N.).

    Insofern greifen die spezielleren Regelungen des § 17 Abs. 3 b Satz 3 FStrG und des § 3 Abs. 2 Satz 2 VerkPBG ein, die die Einhaltung einer Wochenfrist zwischen Auslegung und vorheriger Bekanntmachung nicht vorsehen (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1996, a.a.O., S. 83 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.03.1998 - 11 B 27.97

    Verkehrsbedarfsplanung und Eigentumsgarantie - Ausbau des Schienennetzes

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Der Planfeststellungsbeschluß regelt daher nicht, auf welche Weise ein Straßenbauvorhaben zu finanzieren ist (im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschluß vom 26. März 1998 - BVerwG 11 B 27.97 - BayVGH, DVBl 1997, 842 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 8. Juni 1998, NVwZ 1998, 1060 ).
  • VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Der Planfeststellungsbeschluß regelt daher nicht, auf welche Weise ein Straßenbauvorhaben zu finanzieren ist (im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschluß vom 26. März 1998 - BVerwG 11 B 27.97 - BayVGH, DVBl 1997, 842 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 8. Juni 1998, NVwZ 1998, 1060 ).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Sie haben vielmehr nur einen Anspruch auf Planaufhebung, wenn und soweit ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kausal für ihre Eigentumsinanspruchnahme ist (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 ).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

  • BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97

    Straßenplanung; Planfeststellung; Abwägungskontrolle; Bedarfsplan;

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • BVerwG, 27.06.1995 - 4 C 4.95

    Einstellung des Revisionsverfahrens aufgrund der Rücknahme

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Für den Bereich des Fernstraßenbaus hat der erkennende Senat entschieden, dass die Art der Finanzierung nicht Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 - BVerwG 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154, S. 29, 30 ff. = NVwZ 2000, 555, 556).

    Die Planfeststellungsbehörde hat deshalb bei der Planaufstellung vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen würden (BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1999 - BVerwG 4 A 12.98 - a.a.O. und vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123, 128).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Die Art der Finanzierung ist nicht Gegenstand des fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 S. 30 f.).

    Die Planfeststellungsbehörde hat deshalb bei der Planaufstellung vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen (BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 S. 31 f. und vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 ).

  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender

    Die Zulassungsanträge hätten wohl schon aus diesem Grund abgelehnt werden können (vgl. zur fehlenden Planrechtfertigung BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 - 4 A 12/98 -, juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96   

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BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1999 - 4 A 47.96 (https://dejure.org/1999,227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Straßenplanung - Planfeststellung - Prognostische Beurteilung - Gesundheitliche Risiken - Toleranzgrenzen - Alternativenprüfung - Gemeindliche Planungshoheit - Lärmschutzauflagen - Kanzerogene Luftverunreinigungen - Immissionsprognose

  • Judicialis

    FStrG § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FStrG § 17 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 560
  • NZV 1999, 525 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1526 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1527 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Eine Gemeinde kann eine fernstraßenrechtliche Planfeststellung im Hinblick auf deren enteignende Vorwirkung daher nicht mit der Begründung angreifen, öffentliche, sie nicht in ihrer Planungshoheit stützende Belange seien nicht oder nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ; Urteil vom 24. November 1994 BVerwG 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143 , jeweils m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die gesetzgeberische Bedarfsentscheidung nicht nur für die sog. Planrechtfertigung verbindlich; sie erstreckt sich auch auf den Verkehrsbedarf als einen in die Abwägung einzustellenden Belang (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ).

    Die Planfeststellungsbehörde muß ferner auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend soweit wie möglich Rücksicht nehmen, nämlich in der Weise, daß durch die Fachplanung von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötigerweise "verbaut" werden (BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 m.w.N.).

    Die Klägerinnen können deshalb gegen den Planfeststellungsbeschluß nicht mit Erfolg vorbringen, die Lärm- oder Luftbelastung werde zunehmen und das Vorhaben widerspreche Belangen des Umweltschutzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Diese bereits im Senatsbeschluß vom 24. September 1997 - BVerwG 4 VR 21.96 - genannten Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131; Urteil vom 26. März 1998 - BVerwG 4 A 7.97 - LKV 1999, 26).

    Dem Beklagten war es auch nicht verwehrt, die (förmliche) Umweltverträglichkeitsprüfung auf die projektierte Westvariante zu beschränken, nachdem er zuvor die anderen Trassenvarianten auch mit Rücksicht auf ihre Umweltauswirkungen als weniger geeignet aus der weiteren Betrachtung ausgeklammert hatte (vgl. auch Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 a.a.O. S. 250 m.w.N.).

    Sie sind im anhängigen Gerichtsverfahren zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96

    Straßenplanung - Planfeststellung - Alternativenprüfung - Abwägungsfehler -

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Der Senat hat den Antrag der Kläger zu 1 und 3 - 7 auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluß vom 24. September 1997 - BVerwG 4 VR 21.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 134 = NVwZ-RR 1998, 297 - abgelehnt.

    Insoweit wird auf den Senatsbeschluß vom 24. September 1997 - BVerwG 4 VR 21.96 - verwiesen.

    Diese bereits im Senatsbeschluß vom 24. September 1997 - BVerwG 4 VR 21.96 - genannten Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131; Urteil vom 26. März 1998 - BVerwG 4 A 7.97 - LKV 1999, 26).

  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Läßt sich eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses insoweit nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf (teilweise) Planaufhebung, sondern (allenfalls) ein Anspruch auf Planergänzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 BVerwG 11 A 86.95 - DVBl 1996 S. 921 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Die Kläger könnten die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses deshalb nur verlangen, wenn entweder das Konzept Fehler hätte, bei deren Vermeidung i h r e Grundstücke nicht für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden müßten, oder wenn Fehler vorlägen, die sich gerade auf die Inanspruchnahme i h r e r Grundstücke beziehen, und das Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzkonzept und damit auch die Zulässigkeit des planfestgestellten Autobahnabschnitts mit der oder ohne die Inanspruchnahme gerade des jeweiligen Grundstücks steht oder fällt (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 S. 382 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Als Pächter der betroffenen Flächen ist der Kläger zu 7 zwar klagebefugt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Unter diesem Gesichtspunkt können sich die Gemeinden gegen eine Fachplanung auf ihrem Gebiet nur wehren, wenn eine eigene hinreichend bestimmte Planung nachhaltig gestört wird oder wenn das Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 BVerwGE 81, 95 ).
  • BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94

    Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde zur Einholung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Die Notwendigkeit, einen gutachtlich bereits aufgehellten Sachverhalt weiter zu erforschen, muß sich der Behörde grundsätzlich nur dann aufdrängen, wenn das vorhandene Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist (vgl. Senatsbeschluß vom 23. Februar 1994 - BVerwG 4 B 35.94 - Buchhholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 97 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Der Einwand gegen den Prognosehorizont des Jahres 2010 für die Lärmberechnung ist unbegründet; der Senat hat diesen Prognosezeitpunkt für ein Straßenbauvorhaben, das wie die A 14 - im Bedarfsplan 1993 für die Bundesfernstraßen als "vordringlicher Bedarf" dargestellt ist, in früheren Entscheidungen bereits gebilligt (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 A 10.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95

    Fernstraßenrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde bei Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Die Wirtschaftsstruktur einer Gemeinde wird von vielfältigen Faktoren bestimmt und beeinflußt, die jedoch nicht sämtlich speziell dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde zugeordnet sind (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 BVerwG 4 C 14.95 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 107 = DVBl 1997, 729).
  • BVerwG, 05.12.1996 - 11 VR 8.96

    Recht des Schienenverkehrs - Ausweisung im Bundesschienenwegegesetz als

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

  • BVerwG, 14.10.1996 - 4 VR 14.96

    Fernstraßenrecht - Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses durch den

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

  • BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97

    Straßenplanung; Planfeststellung; Abwägungskontrolle; Bedarfsplan;

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

    Dennoch ist das Eigentum der Gemeinde in die planerische Abwägung einzustellen, sodass der Klägerin ein subjektiv öffentliches Recht auf hinreichende Berücksichtigung ihrer Eigentümerstellung eingeräumt ist (BVerwG, Urt. v. 26.02.1999 - 4 A 47/96 -, NVwZ 2000, 560), dessen Verletzung hier jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann.

    Diesen Belang kann die Klägerin ungeachtet ihrer fehlenden Eigenschaft als Grundrechtsträgerin aufgrund des einfachgesetzlichen Eigentumsschutzes (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82, 100 ff; BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1001/04, NVwZ 2006, 1055, Rn. 225) ebenso geltend machen wie eine Beeinträchtigung anderer eigentumsähnlicher Rechte durch das Vorhaben (BVerwG, Urt. v. 29.01.1991 - 4 C 51/89 -, BVerwGE 87, 332, 336 und 391 f; Urt. v. 26.02.1999 - 4 A 47/96 -, NVwZ 2000, 560; Dürr, in: Knack, VwVfG Kommentar, 9. Aufl. 2010, § 74 Rn 68).

    Schließlich bleiben der Klägerin die notwendigen Entwicklungsspielräume für eine weitere planerische Entwicklung ohne weiteres in den Bereichen um die Teilorte Ottenheim und Allmannsweier erhalten (hierzu BVerwG, Urt.v. 26.02.1999 - 4 A 47/96 -, NVwZ 2000, 560 Rn. 40).

    Das Selbstgestaltungsrecht ist nur betroffen, wenn das in Rede stehende Vorhaben das örtliche Gepräge oder die örtlichen Strukturen grundlegend ändert (BVerwG, Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560).

    Das kann der Fall sein, wenn ein Vorhaben der Fachplanung das Ortsbild entscheidend prägt und nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirkt (BVerwG, Urt. v. 26.2.1999, a.a.O., Rn. 39).

    Denn abgesehen davon, dass diese Lärmbelastung die Gebietsüblichkeit nicht übersteigen dürfte, steht diesem Vortrag - wie auch den sonstigen Einwendungen zur Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner - entgegen, dass einer Gemeinde nicht deshalb "wehrfähige" Rechte zukommen, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen ein Schaden droht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560 Rn. 40; Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388, 395).

    Mit dem Hinweis auf die Gefahr eines Dammbruchs macht die Klägerin vorrangig einen Sicherheitsbelang der Allgemeinheit sowie Einzelner geltend, der nicht dadurch zu einer wehrfähigen Rechtsposition der Klägerin in der planerischen Abwägung wird, dass diese Gefahr auf ihrem Gebiet oder gegenüber ihren Einwohnern droht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560 Rn. 40; Urt. v. 11.01.2001 - 4 A 12/99 -, NVwZ 2001, 1160, 1161).

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Ihnen ist es verwehrt, sich zum gesamtverantwortlichen Wächter des Natur- und des sonstigen Umweltschutzes aufzuschwingen und als solcher Belange der Allgemeinheit zu wahren, die nicht speziell ihrem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388, vom 26. Februar 1999 - BVerwG 4 A 47.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 148 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 12.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 161).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Die Notwendigkeit, einen gutachtlich bereits aufgehellten Sachverhalt weiter zu erforschen, muss sich der Behörde grundsätzlich nur dann aufdrängen, wenn das vorhandene Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.2.1999 - 4 A 47.96 - NVwZ 2000, 560, 565, juris Rn. 54).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.06.1999 - 11 B 98.1093   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2925
VGH Bayern, 29.06.1999 - 11 B 98.1093 (https://dejure.org/1999,2925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.06.1999 - 11 B 98.1093 (https://dejure.org/1999,2925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 (https://dejure.org/1999,2925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug der Fahrerlaubnis; Vornahme einer Haaranalyse zur Aufklärung von Eignungszweifeln; Verdacht auf regelmäßigen bzw. gewohnheitsmäßigem Haschischkonsum; Herabsetzung der körperlich-geistigen Leistungsfähigkeit bei regelmäßigem Cannabiskonsum

  • archive.org
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 304
  • NVwZ 2000, 217 (Ls.)
  • NZV 1999, 525
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Der Verwaltungsgerichtshof vertrete neuerdings (vgl. NZV 1999, 525 ff.) im Anschluss an ein Gutachten (vgl. NZV 2000, 57 ff.) u.a. die Auffassung, dass ein Verdacht auf regelmäßigen Cannabiskonsum bereits dann bestehe, wenn ein Konsum von Haschisch belegt sei, was im Fall des Klägers zutreffe.
  • OVG Saarland, 16.10.2000 - 9 V 36/00
    Da nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Genuß des Betäubungsmittels Cannabis generell geeignet ist, die für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs erforderliche körperlich-geistige Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen, statt vieler vgl. BayVGH, Urteil vom 29.6.1999, zfs 1999, 496 kann die Fahrerlaubnisbehörde nach dieser Vorschrift zur Vorbereitung der Entscheidung über die Erteilung oder Belassung der Fahrerlaubnis die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.

    Ohne daß insoweit eine nähere'Bestimmung der Konsumfrequenz erforderliche wäre, dazu etwa Kannheiser in seinem dem Urteil des BayVGH vom 29.6.1999, a.a.O., zugrunde liegenden Gutachten, wonach unter gelegentlichem Konsum ein solcher zu verstehen ist, der mehrmals im Monat, aber deutlich weniger oft als täglich stattfindet ist bei dieser Abgrenzung davon auszugehen, daß als Gelegenheitskonsument jedenfalls nicht derjenige angesehen werden kann, der sich nur einmal oder gewissermaßen im Probierstadium Cannabis zugeführt hat.

    Es kann jedoch nicht ohne weiteres von der Glaubhaftigkeit dieses Vorbringens ausgegangen werden, berücksichtigt man, daß jeder belegte Drogenkonsum grundsätzlich den Verdacht auf einen solchen längerer als der eingeräumten, gauer und höherer als _der zugestandenen_ o$ex sonst nachgewiesenen Frequenz begründet Beschluß des Senats vom 2.8.2000 - 9 V 18/00 - BayVGH, Urteil vom 29.6.1999, a.a.O. und daß es angesichts der bekannt hohen Dunkelziffer drogenbeeinflußter Autofahrten eher unwahrscheinlich ist, daß der Antragsteller ausgerechnet dann in eine Polizeikontrolle geraten sein soll, als er sich nach jahrelanger Abstinenz angeblich das erste Mal wieder Haschisch zugeführt hatte.

  • VG Berlin, 21.03.2000 - 27 A 33.00

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen;

    Wenn sie dem Antragsteller auch keine medizinisch-psychologische Begutachtung auferlegte - eine solche ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur statthaft, "wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen" -, so ist die geforderte Begutachtung durch einen Arzt für Neurologie und Psychiatrie doch ihrerseits gegenüber dem Drogenscreening in Form einer Haaranalyse der deutlich schwererwiegende Grundrechtseingriff, denn ein schlichtes labormäßiges Drogenscreening ist bei dem heutigen Stand der Untersuchungstechniken anerkanntermaßen geeignet, um gewohnheitsmäßigen Drogenmißbrauch festzustellen (vgl. zum Drogenscreening BVerfG, Beschl. v. 24. Juni 1993, 1 BvR 689/92 , DVBl. 1993, S. 995 [997]; BVerwG, Beschl. v. 23. August 1996, 11 B 48.96 ; VGH München, Urt. v. 29. Juni 1999, 11 B 98.1093, NJW 2000, S. 304 [305]; OVG Bautzen, Beschl. v. 5. März 1998, 3 S 132/98 , NZV 1998, S. 389; VGH Mannheim, Beschl. v. 28. September 1995, 10 S 2474/95 , NZV 1996, S. 46).
  • VG Saarlouis, 27.07.2021 - 5 L 682/21

    Eilantrag auf Zulassung zur Führerscheinprüfung

    BVerwG, Urteile vom 26.02.2009 - 3 C 1.08 -, BVerwGE 133, 186 = DAR 2009, 342 = NJW 2009, 2151 = Blutalkohol 46, 289 = Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 4 und vom 23.10.2014 - 3 C 3/13 -, DAR 2014, 711 = Blutalkohol 52, 151 = NJW 2015, 2439 = Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16; Bayerischer VGH, Urteil vom 29.06.1999 - 11 B 98.1093 - NJW 2000, 304 = DAR 2000, 228 = Blutalkohol 37, 266; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.01.2003 - 19 B 1249/02 - DAR 2003, 187 = Blutalkohol 40, 332; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2003 - 10 S 2048/03 - DAR 2004, 170 = Blutalkohol 41, 363.
  • OVG Niedersachsen, 22.11.1999 - 12 M 4409/99

    Cannabiskonsum - Fahreignung;; Begutachtung; Berufszuschlag; Cannabiskonsum;

    Ein solch erheblicher Konsum von Cannabisprodukten - mag er auch nur an allen Wochenenden stattfinden - ist regelmäßiger Konsum, wenn nicht gar von gewohnheitsmäßigem Konsum mit der Folge gesprochen werden muss, dass eine ständige Herabsetzung der körperlich-geistigen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Fahreignung eingetreten ist (vgl. BayVGH, Urt. v. 29.6.1999 - 11 B 98.1093 -, zfs 1999, 496 (498)).
  • VG Braunschweig, 24.02.2003 - 6 B 808/02

    Cannabis; Dauerkonsument; Drogenscreening; Eignung; Fahreignung; Sofortvollzug;

    Ein lang andauernder erheblicher Cannabiskonsum kann eine dauerhafte fahreignungsrelevante Absenkung der körperlich-geistigen Leistungsfähigkeit nach sich ziehen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 20.06.2002, aaO., S. 424; Bay. VGH, Urt. vom 29.061999, NJW 2000, 304 = DAR 2000, 228; OVG Saarland, Beschl. vom 30.09.2002, ZfSch2003, 44 und Hartmann/Löhr-Schwab/Bedacht/Eisenmenger in: Kommentar zu den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, S. 111, jeweils m.w.N.).
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