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   BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98   

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BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98 (https://dejure.org/1998,5711)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98 (https://dejure.org/1998,5711)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 1998 - 2 ObOWi 336/98 (https://dejure.org/1998,5711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 3
    Belehrung nach Unterbrechung der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 140
  • NZV 1999, 97
  • BayObLGSt 1998, 166
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 13.03.1992 - 5 Ss OWi 82/92
    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98
    Eine Belehrung wurde auch dann für erforderlich gehalten, wenn eine Hauptverhandlung ausgesetzt und neuer Termin anberaumt wurde (vgl. BayObLG VRS 61, 47; OLG Düsseldorf MDR 1987, 868 f. und VRS 83, 202 ).

    Für den Fortsetzungstermin einer unterbrochenen Hauptverhandlung wurde in der Rechtsprechung teilweise eine erneute Belehrung für entbehrlich erachtet (vgl. OLG Hamm NStZ 1992, 498 ; OLG Zweibrücken NZV 1996, 212 für den Sonderfall einer kurzfristigen Verlegung der Hauptverhandlung am Tag des anberaumten Termins; KK-Senge OWiG § 74 Rn. 38; offengelassen von Göhler OWiG 12. Aufl. § 74 Rn. 22; die bei Göhler aaO angeführte Entscheidung OLG Düsseldorf VRS 83, 202 betrifft eine ausgesetzte Hauptverhandlung [s.o.]; unklar OLG Koblenz VRS 53, 205 - auf das sich Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 2. Aufl. § 74 Rn. 22 beziehen -, ob ein Fall der Unterbrechung oder Aussetzung vorlag; a.A. OLG Köln NStZ 91, 92).

  • OLG Köln, 25.09.1990 - Ss 447/90

    Rechtsfehlerfreie Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen;

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98
    Für den Fortsetzungstermin einer unterbrochenen Hauptverhandlung wurde in der Rechtsprechung teilweise eine erneute Belehrung für entbehrlich erachtet (vgl. OLG Hamm NStZ 1992, 498 ; OLG Zweibrücken NZV 1996, 212 für den Sonderfall einer kurzfristigen Verlegung der Hauptverhandlung am Tag des anberaumten Termins; KK-Senge OWiG § 74 Rn. 38; offengelassen von Göhler OWiG 12. Aufl. § 74 Rn. 22; die bei Göhler aaO angeführte Entscheidung OLG Düsseldorf VRS 83, 202 betrifft eine ausgesetzte Hauptverhandlung [s.o.]; unklar OLG Koblenz VRS 53, 205 - auf das sich Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 2. Aufl. § 74 Rn. 22 beziehen -, ob ein Fall der Unterbrechung oder Aussetzung vorlag; a.A. OLG Köln NStZ 91, 92).
  • OLG Koblenz, 05.02.1981 - 1 Ss 46/81
    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98
    Gleiches gilt im übrigen für die Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1 StPO (vgl. BayObLGSt 1975, 30 f. = VRS 49, 197; OLG Koblenz NJW 1981, 2074) und die Verwerfung des Einspruchs gemäß § 412 StPO (vgl. OLG Bremen MDR 1968, 1031).
  • OLG Hamm, 15.05.1992 - 4 Ss OWi 332/92

    Unentschuldigtes Fehlen trotz Anordnung persönlichen Erscheinens; Verwerfung des

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98
    Für den Fortsetzungstermin einer unterbrochenen Hauptverhandlung wurde in der Rechtsprechung teilweise eine erneute Belehrung für entbehrlich erachtet (vgl. OLG Hamm NStZ 1992, 498 ; OLG Zweibrücken NZV 1996, 212 für den Sonderfall einer kurzfristigen Verlegung der Hauptverhandlung am Tag des anberaumten Termins; KK-Senge OWiG § 74 Rn. 38; offengelassen von Göhler OWiG 12. Aufl. § 74 Rn. 22; die bei Göhler aaO angeführte Entscheidung OLG Düsseldorf VRS 83, 202 betrifft eine ausgesetzte Hauptverhandlung [s.o.]; unklar OLG Koblenz VRS 53, 205 - auf das sich Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 2. Aufl. § 74 Rn. 22 beziehen -, ob ein Fall der Unterbrechung oder Aussetzung vorlag; a.A. OLG Köln NStZ 91, 92).
  • OLG Zweibrücken, 01.02.1996 - 1 Ss 21/96

    Zulässigkeit einer formlosen Ladung bei Verlegung des Gerichtstermins; Einhaltung

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98
    Für den Fortsetzungstermin einer unterbrochenen Hauptverhandlung wurde in der Rechtsprechung teilweise eine erneute Belehrung für entbehrlich erachtet (vgl. OLG Hamm NStZ 1992, 498 ; OLG Zweibrücken NZV 1996, 212 für den Sonderfall einer kurzfristigen Verlegung der Hauptverhandlung am Tag des anberaumten Termins; KK-Senge OWiG § 74 Rn. 38; offengelassen von Göhler OWiG 12. Aufl. § 74 Rn. 22; die bei Göhler aaO angeführte Entscheidung OLG Düsseldorf VRS 83, 202 betrifft eine ausgesetzte Hauptverhandlung [s.o.]; unklar OLG Koblenz VRS 53, 205 - auf das sich Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 2. Aufl. § 74 Rn. 22 beziehen -, ob ein Fall der Unterbrechung oder Aussetzung vorlag; a.A. OLG Köln NStZ 91, 92).
  • BayObLG, 21.02.1996 - 2 ObOWi 126/96
    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98
    Der Vorsatz braucht sich nur auf die Geschwindigkeitsüberschreitung als solche, nicht auf deren konkrete Höhe zu beziehen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1996, 463 ; vgl. auch BayObLGSt 1996, 15).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 557/96
    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98
    Die Überschreitung um nahezu 50 % ist so erheblich, daß sich die Annahme vorsätzlichen Handelns aufdrängt (vgl. BGH NZV 1997, 529 : Überschreitung um 50 km/h).
  • OLG Hamm, 20.11.1997 - 2 Ss OWi 1294/97
    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98
    Gleiches gilt für den Umstand, daß der Betroffene eine Geschwindigkeitsbeschränkung gekannt hat (vgl. OLG Hamm VRS 94, 466 ).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.1996 - 2 Ss OWi 226/96
    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98
    Der Vorsatz braucht sich nur auf die Geschwindigkeitsüberschreitung als solche, nicht auf deren konkrete Höhe zu beziehen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1996, 463 ; vgl. auch BayObLGSt 1996, 15).
  • BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94

    Fahrverbot; Wirtschaftliche Nachteile; Berufliche Nachteile; Regelfahrverbot;

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98
    Eine längere Dauer als die Regeldauer von einem Monat kommt in Betracht, wenn gewichtige Umstände zuungunsten des Täters bei der Tatschwere oder/und -schuld erkennen lassen, daß ein Fahrverbot von einem Monat nicht ausreicht, um den Betroffenen nachhaltig zu beeindrucken (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. auch BayObLGSt 1994, 118).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.1987 - Ws 30/87
  • OLG Hamm, 22.02.1979 - 3 Ss OWi 2925/78
  • OLG Hamm, 26.11.1976 - 5 Ss OWi 1540/76

    Zulässigkeit der Verhängung eines unbeschränkten Fahrverbots gegenüber einem

  • BayObLG, 18.03.1975 - RReg. 5 St 78/75

    Verwerfung der Berufung des Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache wegen

  • BayObLG, 09.06.1981 - 2 ObOWi 236/81
  • OLG Düsseldorf, 29.12.1982 - 5 Ss OWi 518/82
  • BayObLG, 16.09.1980 - 1 ObOWi 198/80
  • OLG Brandenburg, 27.09.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 397/22

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb einer geschlossenen

    Vorsätzliches Handeln setzt eine solche Kenntnis nicht voraus, vielmehr genügt das Wissen, schneller als erlaubt zu fahren (KG, Beschluss vom 10. Dezember 2003, 3 Ws (B) 500/03 - 345 OWi 401/02, Juris; BayObLG NZV 1999, 97; OLG Koblenz DAR 1999, 227; OLG Jena VRS 111, 52).
  • OLG Bamberg, 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13

    Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im

    Zwar braucht sich der Vorsatz nur auf die Geschwindigkeitsüberschreitung als solche, nicht aber auf deren konkrete Höhe zu beziehen (vgl. BayObLGSt 1998, 166, 169; OLG Düsseldorf NZV 1997, 530; KG VRS 113, 74 f.).
  • OLG Hamm, 07.02.2022 - 5 RBs 12/22

    Keine exakte Kenntnis des Zuviel an Geschwindigkeit bei vorsätzlicher

    Vielmehr genügt das Wissen, schneller als erlaubt zu fahren (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v.19.02.2021 - 1 OLG 53 Ss-OWi 684/20 -juris; vgl. auch BayObLG NZV 1999, 97; OLG Düsseldorf NZV 1996, 463).
  • OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 566/99

    Erneute Belehrung des Gerichts über die Folgen des Nichterscheinens in der

    Zu § 74 OWiG a. F. war in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Belehrung nach § 74 Abs. 3 OWiG für jeden Termin neu zu erteilen ist und der Hinweis auf die Belehrung in einer Ladung zu einem anderen inzwischen aufgehobenen Termin nicht ausreicht (vgl. BayObLG NZV 1999, 97 = NStZ 1999, 140 = VRS 96, 56; OLG Düsseldorf VRS 64, 291; OLG Hamm VRS 57, 300 und bei Göhler NStZ 1986, 20 mit ablehnender Anmerkung; NStZ 1992, 498; OLG Schleswig SchlHA 1982, 45; KK OWiG-Senge § 74 Rn. 38).

    Ob bei der letztgenannten Fallgestaltung im Hinblick auf die geänderte Fassung des § 74 OWiG, die den Tatrichter bei unentschuldigtem Ausbleiben des Betroffenen zur Einspruchsverwerfung zwingt und keine Entscheidung in der Sache ermöglicht, an der Ansicht festzuhalten ist (vgl. hierzu BayObLG NStZ 1999, 140 = NZV 1999, 97 = VRS 96, 56), bedarf keiner Entscheidung.

  • OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 53 Ss OWi 174/20

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen hinsichtlich einer vorsätzlich

    Vielmehr genügt das Wissen, schneller als erlaubt zu fahren (vgl. Senatsbeschluss a.a.O; KG, Beschluss vom 10.12.2003 - 3 Ws (B) 500/3 - 345 OWi 401/02, zit. n. juris; BayObLG NZV 1999, 97; OLG Düsseldorf NZV 1996, 463; OLG Koblenz DAR 1999, 227; Thüringer OLG VRS 111, 52).
  • LG Magdeburg, 09.08.2022 - 26 Qs 33/22

    Bußgeldverfahren - Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Erkrankung

    Zweck der Belehrung ist es, sicherzustellen, dass der Betroffene in einem angemessenen Zeitraum vor der Hauptverhandlung Kenntnis von den bestehenden Verfahrensmöglichkeiten erhält und sein Verhalten entsprechend einrichten kann (BayObLG, NStZ 1999, 140; Senge, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Aufl. 2018, OWiG § 74 Rn. 27).
  • BayObLG, 25.04.2022 - 201 AR 44/21

    Fortwirkung antragsgemäßer Entbindung nach § 73 Abs. 2 OWiG bei bloßer

    Weshalb im Falle einer Terminsverlegung auch bei Annahme einer Fortwirkung der Entbindungsentscheidung eine umfassende Belehrung des Betroffenen, die auf sämtliche der in Abs. 3 genannten Vorschriften zu erstrecken ist (Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. § 74 Rn. 22), keinen Sinn machen soll, begründet das KG nicht näher und erschließt sich dem Senat auch sonst nicht, zumal nach ganz überwiegender obergerichtlicher Rechtsprechung auch die Ladung zum Fortsetzungstermin die Belehrung nach § 74 Abs. 3 OWiG enthalten muss, um dem Betroffenen unmissverständlich aufzuzeigen, welche Konsequenzen sich bei einem Nichterscheinen für ihn ergeben können (vgl. nur OLG Koblenz VRS 53, 205; OLG Köln NStZ 1991, 92; OLG Düsseldorf VRS 83, 202; KG NZV 2011, 314; KG, Beschluss vom 06.07.1998 - 2 Ss 172/98 bei juris; a.A. allerdings BayObLG NStZ 1999, 140).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.09.1998 - 1 ARs 42/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7337
OLG Celle, 24.09.1998 - 1 ARs 42/98 (https://dejure.org/1998,7337)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.09.1998 - 1 ARs 42/98 (https://dejure.org/1998,7337)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. September 1998 - 1 ARs 42/98 (https://dejure.org/1998,7337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 251
  • NZV 1999, 97
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