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   OLG Oldenburg, 23.04.1999 - 13 U 1/99   

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https://dejure.org/1999,4312
OLG Oldenburg, 23.04.1999 - 13 U 1/99 (https://dejure.org/1999,4312)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.04.1999 - 13 U 1/99 (https://dejure.org/1999,4312)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. April 1999 - 13 U 1/99 (https://dejure.org/1999,4312)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 1 StVO ; § 19 Abs. 2 StVO
    Schadensersatz; Unerlaubte Handlung; Verkehrssicherungspflicht; Bahnübergang; Bahn; Gleis; Deutsche Bahn AG

  • verkehrslexikon.de

    Zur Mithaftung der Bahn bei unterlassenen Sicherungsmaßnahmen an einem Bahnübergang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Unerlaubte Handlung; Verkehrssicherungspflicht; Bahnübergang; Bahn; Gleis; Deutsche Bahn AG

  • Judicialis

    StVO § 19 Abs. 1; ; StVO § 19 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 19 Abs. 1, Abs. 2
    Haftungsveretilung bei Kollision einer Eisenbahn mit einem LKW an einem unbeschrankten, mit Blinklicht und akustischem Signal gesicherten Bahnübergang; Umfang der Verkehrssicherungspflicht der Deutschen Bahn AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei wiederholten Unfällen an gekennzeichneten Bahnübergängen ist Bahn zur Ergreifung weiterer Sicherungsmaßnahmen verpflichtet - OLG Oldenburg zur Verkehrssicherungspflicht an Bahnübergängen

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 419
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.04.1999 - 13 U 1/99
    Die Beklagte ist aber - auch bei Einhaltung der in der EBO vorgegebenen Sicherung - gehalten, die Bahnübergänge den Erfordernissen des dort herrschenden Verkehrs anzupassen und ausreichend zu sichern (vgl. BGH VRS 6/92, 93).
  • OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20

    Bahnunfall; Bahn; Zug; Bus; Gelenkbus; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit;

    Eine andere Bewertung mag bei einem Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Kardinalspflichten angezeigt sein, ein solcher liegt hier aber nicht vor (hierzu: vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13. April 2018 - I-7 U 36/17, Rn. 78, juris: Der dortige Fahrer des Pkw missachtete zunächst die Warnfunktion der an der Schienenanlage vorhandenen Blinklichter und fuhr sodann in der Absicht zu wenden ohne vorherige Rückschau auf das Gleisbett, was die Kollision mit der Straßenbahn verursachte. Dem Fahrer war die Strecke überdies bekannt. Das OLG Hamm wertete das Verhalten als grob fahrlässig. Ebenso: OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 23. April 1999 - 13 U 1/99, juris: Der dortige Fahrer missachtete das Blinklicht und das akustische Warnsignal).
  • OLG Oldenburg, 31.10.2001 - 2 U 159/01

    Zur Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall an einem unbeschrankten Bahnübergang

    Er muss deshalb seine Fahrweise so einstellen, dass er auf kürzester Entfernung anhalten kann, notfalls muss er mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder vor dem Übergang anhalten und sich vergewissern, dass sich kein Schienenfahrzeug nähert (OLG Oldenburg NZV 1999, 419), solange er nicht die Bahnstrecke nach beiden Seiten als frei erkannt hat (OLG München VersR 1993, 242).
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