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   OLG Frankfurt, 05.05.1999 - 23 U 106/98   

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OLG Frankfurt, 05.05.1999 - 23 U 106/98 (https://dejure.org/1999,9799)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.05.1999 - 23 U 106/98 (https://dejure.org/1999,9799)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - 23 U 106/98 (https://dejure.org/1999,9799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden landwirtschaftlichen Traktorgespanns mit einem überholenden PKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls; Verletzung der Rückschaupflicht vor dem Ausscheren auf die Gegenfahrbahn; Verpflichtung zur Ankündigung eines Überholvorgangs durch Lichtzeichen oder Schallzeichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 211
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG München, 23.01.2015 - 10 U 299/14

    Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Grundstücksabbieger und alkoholisiertem

    Zulässiges und verkehrsgerechtes Überholen stellt - ebenso wie beispielsweise der bevorrechtigte Gegenverkehr - eine Grundvoraussetzung dar, dass sorgfaltswidriges Abbiegen überhaupt zu einem Unfall, dann allerdings mit einer entsprechenden Anscheinsbeweislage, führt (OLG Brandenburg, Urt. v. 26.09.2001 - 14 U 24/01 [BeckRS 2008, 17564]; OLG Frankfurt a. M., NZV 2000, 211; OLG Nürnberg NZV 2003, 89; KG NZV 2006, 309; OLG Rostock NJOZ 2011, 1564; KG NZV 2010, 156).
  • OLG Jena, 28.10.2016 - 7 U 152/16

    Verkehrsunfall - Kollision Linksabbieger mit Linksüberholer

    Zulässiges und verkehrsgerechtes Überholen stellt - ebenso wie beispielsweise der bevorrechtigte Gegenverkehr - eine Grundvoraussetzung dafür dar, dass sorgfaltswidriges Abbiegen überhaupt zu einem Unfall, dann allerdings mit einer entsprechenden Anscheinsbeweislage führt (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 26.09.2001, Az. 1 U 24/01; OLG Frankfurt a.M., NZV 2000, 211; OLG Nürnberg, NZV 2003, 89; OLG München, Urt. v. 23.01.2005, Az. 10 U 299/14, m.w.N.).
  • OLG Rostock, 22.10.2010 - 5 U 205/09

    Hat der Linksabbieger nur seine zweite Rückschaupflicht verletzt, so ist eine

    Dort finden sich zahlreiche unterschiedliche Haftungsquoten, sowohl 100 % zu Lasten des Überholenden (OLG Celle VersR 86, 349), als auch 100 % zu Lasten des Abbiegenden (OLG Frankfurt NZV 2000, 211).
  • OLG Nürnberg, 23.06.2022 - 13 U 247/22

    Haftungsverteilung bei Überholungsunfall

    Kann dem Überholer bei Kollision mit dem vorausfahrenden Linksabbieger kein Verschulden nachgewiesen werden, tritt die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs gegenüber dem Verschulden des Linksabbiegers regelmäßig zurück (KG Berlin, Urteil vom 15.08.2005 - 12 U 41/05 -, juris Rn. 9; OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2002 - 6 U 2114/02 -, juris Rn. 13; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.1999 - 23 U 106/98 -, juris).

    cc) Trifft - wie vorliegend - den Fahrer des überholten Fahrzeugs ein unfallursächliches Verschulden durch Verletzung von verkehrsrechtlichen Sorgfaltspflichten beim Linksabbiegen, während ein Verschulden des Fahrers des überholenden Fahrzeugs vorliegt, so tritt die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurück (KG Berlin, Urteil vom 15.08.2005 - 12 U 41/05 -, Rn. 9, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2002 - 6 U 2114/02 -, juris Rn. 13; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.1999 - 23 U 106/98 -, juris).

  • LG Lübeck, 05.02.2014 - 17 O 255/12

    Schadensersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls durch Zusammenstoß eines

    (vgl. auch KG Berlin vom 12.07.2010 - 12 U 177/09 - ([...]) ; OLG Frankfurt vom 05.05.1999 - 23 U 106/98 ([...]) ; Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 07.05.2003 - 14 U 123/02 - ([...])).
  • AG Euskirchen, 06.01.2005 - 4 C 631/04

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen

    Zwar kann ein genereller Verzicht auf einen Überholvorgang im Allgemeinen nicht gefordert werden (OLG Frankfurt, NZV 2000, 211).
  • OLG Frankfurt, 27.01.1999 - 7 U 134/96
    OLGR Frankfurt 1999, 237-239.
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