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   OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98 - 109/98 I   

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OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98 - 109/98 I (https://dejure.org/1999,5303)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.1999 - 5 Ss 405/98 - 109/98 I (https://dejure.org/1999,5303)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 1999 - 5 Ss 405/98 - 109/98 I (https://dejure.org/1999,5303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 1, 3; StPO § 267 Abs. 1, 3 S. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 214
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 5 Ss 440/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98
    Das Revisionsgericht hat sie im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren (BGH NJW 1982, 40 ; NStZ 1983, 118 ; StV 1991, 360; Senat VRS 91, 355).

    Da der Angeklagte schon viermal u.a. wegen Diebstahls, fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Nötigung 1993 und 1995 zu Freiheitsstrafen von zehn Monaten und vier Monaten verurteilt worden ist, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist, und er die fünf diesem Verfahren zugrunde liegenden Taten während des Laufes zweier Bewährungsfristen begangen hat, hätte es gewichtiger Gründe bedurft, um die erkannte Gesamtfreiheitsstrafe erneut zur Bewährung auszusetzen (Senat VRS 91, 355, 357).Das gilt umsomehr, als der Angeklagte die vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Nötigung begangen hat, nachdem er einen Tag zuvor, am 15. Juli 1993, wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden war.

    Es ist in der Rechtsprechung zwar anerkannt, daß der Tatrichter auf eine Erörterung dieser Frage verzichten kann, wenn Anhaltspunkte dafür, daß eine Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB in Betracht kommen könnte, nicht gegeben sind (BGH NStZ 1989, 527 ; Senat VRS 91, 355).

    Eine ausdrückliche Erörterung der Frage des § 56 Abs. 3 StGB in den Urteilsgründen ist aber dann unerläßlich, wenn Grundlage der Verurteilung ein Sachverhalt ist, der die Notwendigkeit der Vollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht von vornherein als ausgeschlossen erscheinen läßt (BGH NStZ 1989, 527 ; Senat VRS 91, 355).

  • BGH, 11.10.1963 - 4 StR 343/63

    Blutprobe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98
    Jedoch setzt eine Strafaussetzung nach § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB voraus, daß diese Erwartung durch Tatsachen begründet ist (BGH VRS 25, 426 ).

    Es bedarf zwar keiner Gewähr für eine straffreie Führung des Angeklagten und auch keiner sicheren Erwartung einer solchen, aber einer durch Tatsachen begründeten Wahrscheinlichkeit (BGHSt 7, 6; BGH VRS 25, 426 ; BGH NStZ 1988, 452 ; BGHR StGB § 56 Abs. 1 , Sozialprognose 13; BGH StV 1991, 514).

  • BGH, 06.06.1989 - 1 StR 221/89

    Rechtliche Wirkungen einer Strafmilderung bei einem besonders schweren Fall einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98
    Es ist in der Rechtsprechung zwar anerkannt, daß der Tatrichter auf eine Erörterung dieser Frage verzichten kann, wenn Anhaltspunkte dafür, daß eine Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB in Betracht kommen könnte, nicht gegeben sind (BGH NStZ 1989, 527 ; Senat VRS 91, 355).

    Eine ausdrückliche Erörterung der Frage des § 56 Abs. 3 StGB in den Urteilsgründen ist aber dann unerläßlich, wenn Grundlage der Verurteilung ein Sachverhalt ist, der die Notwendigkeit der Vollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht von vornherein als ausgeschlossen erscheinen läßt (BGH NStZ 1989, 527 ; Senat VRS 91, 355).

  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98
    Es bedarf zwar keiner Gewähr für eine straffreie Führung des Angeklagten und auch keiner sicheren Erwartung einer solchen, aber einer durch Tatsachen begründeten Wahrscheinlichkeit (BGHSt 7, 6; BGH VRS 25, 426 ; BGH NStZ 1988, 452 ; BGHR StGB § 56 Abs. 1 , Sozialprognose 13; BGH StV 1991, 514).
  • BGH, 03.11.1954 - 6 StR 236/54
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98
    Es bedarf zwar keiner Gewähr für eine straffreie Führung des Angeklagten und auch keiner sicheren Erwartung einer solchen, aber einer durch Tatsachen begründeten Wahrscheinlichkeit (BGHSt 7, 6; BGH VRS 25, 426 ; BGH NStZ 1988, 452 ; BGHR StGB § 56 Abs. 1 , Sozialprognose 13; BGH StV 1991, 514).
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 372/57
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98
    Er ist insbesondere dann gegeben, wenn charakterliche Mängel, wie sie sich z.B. in Trunkenheitsfahrten gezeigt haben, sowohl Grundlage der Strafzumessung und der Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung als auch der Anordnung der Sperrfrist gewesen sind (BGHSt 10, 379, 382; KG VRS 31, 259).
  • BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 590/80

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98
    Das Revisionsgericht hat sie im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren (BGH NJW 1982, 40 ; NStZ 1983, 118 ; StV 1991, 360; Senat VRS 91, 355).
  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85

    Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98
    z.T. in geringen Zeitabständen erfolgten Vorverurteilungen des Angeklagten, seines doppelten Bewährungsversagens und der Begehung von fünf Straftaten ist nicht ausgeschlossen, daß die Rechtstreue der Bevölkerung, auf deren Erhalt es ankommt, ernsthaft beeinträchtigt wird und es von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen wird, wenn bei dieser Sachlage die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird (BGH 24, 40, 45, 46; 24, 64, 66, 69; BGH NStZ 1985, 459 ).
  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 222/91

    Sozialprognose - Ausschluß weiterer Straftaten - Rechtstreues Verhalten -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98
    Es bedarf zwar keiner Gewähr für eine straffreie Führung des Angeklagten und auch keiner sicheren Erwartung einer solchen, aber einer durch Tatsachen begründeten Wahrscheinlichkeit (BGHSt 7, 6; BGH VRS 25, 426 ; BGH NStZ 1988, 452 ; BGHR StGB § 56 Abs. 1 , Sozialprognose 13; BGH StV 1991, 514).
  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82

    Strafaussetzung zur Bewährung - Wertungen des Tatrichters innerhalb eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98
    Das Revisionsgericht hat sie im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren (BGH NJW 1982, 40 ; NStZ 1983, 118 ; StV 1991, 360; Senat VRS 91, 355).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Danach wäre die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Frage der Strafaussetzung unzulässig, wenn zwischen der Aussetzungsfrage und der Verhängung der Maßregel nach den §§ 69, 69 a StGB (wegen charakterlicher Mängel) eine untrennbare Wechselbeziehung bestünde oder wenn beiden Entscheidungen im wesentlichen inhaltsgleiche Erwägungen zugrunde lägen und deshalb ohne die Gefahr von Widersprüchen eine selbständige Prüfung allein des angefochtenen Teils nicht möglich wäre (vgl. BGHSt 38, 362, 364; BGH NStZ 1994, 449; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 1; OLG Düsseldorf NZV 2000, 214; OLG Stuttgart MDR 1997, 382, 383).
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04

    Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht

    Die Sozialprognose ist Aufgabe des Tatrichters, dessen Entscheidung das Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen und "bis an die Grenze des Vertretbaren" zu respektieren hat (BGH NStZ 1994, 336; BGH NJW 1995, 1038; BGH NStZ 2001, 366 [367]; OLG Düsseldorf VRS 95, 251 [252]; OLG Düsseldorf NZV 2000, 214; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 199; OLG Hamm VRS 96, 164; OLG Düsseldorf VRS 99, 117; SenE VRS 70, 273; SenE v. 31.08.2001 - Ss 348/01 - SenE v. 26.02.2002 - Ss 489/01 - SenE v. 14.05.2002 - Ss 83/02 -).
  • OLG Köln, 24.05.2016 - 1 RVs 83/16

    Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Strafaussetzung zur

    Es darf namentlich nicht seine Prognose an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen, hat dessen Entscheidung vielmehr bis an die Grenze des Vertretbaren zu respektieren, wobei es nicht darauf ankommt, ob eine gegenteilige Wertung überzeugender erscheint (BGHSt 6, 392; SenE v. 08.11.2003 - Ss 398/03 - SenE v. 26.02.2002 - Ss 489/01 - SenE v. 14.05.2002 - Ss 83/02 - OLG Düsseldorf NZV 2000, 214; OLG Düsseldorf VRS 99, 117 [118]; OLG Hamm VRS 96, 164).
  • OLG Köln, 17.01.2017 - 1 RVs 285/16

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Es darf namentlich nicht seine Prognose an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen, hat dessen Entscheidung vielmehr bis an die Grenze des Vertretbaren zu respektieren, wobei es nicht darauf ankommt, ob eine gegenteilige Wertung überzeugender erscheint (BGHSt 6, 392; SenE v. 08.11.2003 - Ss 398/03 - SenE v. 26.02.2002 - Ss 489/01 - SenE v. 14.05.2002 - Ss 83/02 - OLG Düsseldorf NZV 2000, 214; OLG Düsseldorf VRS 99, 117 [118]; OLG Hamm VRS 96, 164).
  • OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00

    Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung

    Die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet es, die Strafe zu vollstrecken, wenn eine Strafaussetzung die Rechtstreue der Bevölkerung ernsthaft beeinträchtigen und von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen würde (BGHSt 24, 40 [46]; BGHSt 24, 64 [66, 69]; BGH NStZ 1985, 459; OLG Düsseldorf NZV 2000, 214 [215]).
  • OLG Köln, 27.03.2007 - 81 Ss 15/07

    Prognoseentscheidung zu den Wirkungen erstmaliger Strafverbüßung

    Damit erfährt der "persönliche Eindruck" zugleich auch die erforderliche inhaltliche Konkretisierung (vgl. dazu für den Fall einer günstigen Prognose: OLG Düsseldorf NZV 2000, 214 [215]; für den Fall einer negativen Prognose: OLG Karlsruhe StV 2001, 625).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00
    Das Revisionsgericht hat sie im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren (BGH NJW 1982, 40 ; NStZ 1983, 118 ; StV 1991, 360; Senat VRS 91, 355; Urteil vom 23. Februar.1999 - 5 Ss 405/98 - 109/98 I - ).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00/00
    Das Revisionsgericht hat sie im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren (BGH NJW 1982, 40; NStZ 1983, 118; StV 1991, 360; Senat VRS 91, 355; Urteil vom 23. Februar 1999 - 5 Ss 405/98 - 109/98 I - ).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00 00

    Sozialprognose; Tatrichter; Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Bewährung;

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