Rechtsprechung
| BayObLG, 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch einen Arzt
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 888
- NZV 2000, 215
- VersR 2000, 1554
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beschränkung der …
Allerdings kann das Vorliegen einer notstandsähnlichen Situation - eine nach § 34 StGB zu beurteilende Notstandslage liegt schon wegen der auch durch einen Notarzt erreichbaren Hilfeleistung ersichtlich nicht vor (vgl. BayObLG NJW 2000, 888 f.) - durchaus den Wegfall des Fahrverbots rechtfertigen, weil das gesamte Tatbild in einem weit milderen Licht als der dem Bußgeldkatalog zugrunde liegende Regelfall erscheint.Allerdings vermag nicht jeder Hilferuf eines Verletzten oder Erkrankten eine solche Beurteilung zu rechtfertigen, vielmehr ist dies nur dann der Fall, wenn eine sofortige medizinische Behandlung zwingend erforderlich gewesen war und/oder der Arzt vom Vorliegen einer solchen Gefahrsituation ausgehen durfte (ähnlich BayObLG NJW 2000, 888 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 52 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 214 f.; KG Beschluss vom 20.01.1997, 2 Ss 128/96;… Hentschel, a.a.O., StVO, § 3 Rn. 56; siehe auch die amtliche Begründung zum 2. Straßenverkehrssicherungsgesetz, BT-Drucks. IV, 651, S.17).
- OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05
Doch Fahrverbot für besorgten Vater?
Zurecht hat das Amtsgericht eine nach § 34 StGB zu beurteilende Notstandslage schon deshalb verneint, weil aufgrund der getroffenen Feststellungen - das Vorliegen von schweren Verletzungen des Kindes insoweit einmal unterstellt - auch ein Notarzt durch den Betroffenen hätte verständigt werden und durch diesen eine rasche und zudem aus medizinischer Sicht wirksamere Hilfe hätte erbracht werden können (vgl. BayObLG NJW 2000, 888 f.). - OLG Köln, 02.05.2005 - 8 Ss OWi 98/05
Rechtfertigung eines Verkehrsverstoßes durch Notstand; Hilfeleistung für …
Die Verletzung von Verkehrsvorschriften, z. B. durch Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit, kann indessen sehr wohl durch Notstand gerechtfertigt sein, wenn nur so die erforderliche schnelle Hilfe für einen Schwerkranken geleistet werden kann (vgl. KG VRS 53, 60 m. w. Nachw.; BayObLGSt 1999, 159 = NJW 2000, 888 = DAR 2000, 170 = NZV 2000, 215 [216] = VRS 98, 294 mit weiteren Beispielen aus der Rspr.;… vgl. a. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 56 u. ders. NJW 2001, 713).Gerade darauf ist in Fällen der vorliegenden Art Bedacht zu nehmen, weil sich dabei vielfach ergibt, dass das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit wegen der geringen Zeitersparnis kein "angemessenes Mittel" (§ 16 S. 2 OWiG) war, die Gefahr abzuwenden (…vgl. KG a.a.O.; BayObLGSt 1999, 159 = NJW 2000, 888 = DAR 2000, 170 = NZV 2000, 215 [216] = VRS 98, 294; OLG Düsseldorf VRS 81, 467 [470], VRS 88, 454 [455], VRS 93, 442 [444] u. NZV 1996, 122; SenE v. 17.05.1994 - Ss 169/94 B - = VRS 88, 370 [373]; OLG Naumburg DAR 2000, 131;… Rengier a.a.O. § 16 Rdnr. 17 m. w. Nachw.;… Hentschel a.a.O.).
- OLG Koblenz, 18.08.2000 - 1 Ss 181/00
Vorsatz bei hoher Geschwindigkeitsüberschreitung?
BayObLG DAR 00, 170 = NZV 00, 215=NJW 00, 888 = VRs 98, 294.Mit Recht hat der Bußgeldrichter das Vorliegen eines die Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigenden Notstands (§ 16 OWiG) und eines auf diesen Rechtfertigungsgrund bezogenen vermeidbaren Verbotsirrtums des Betroffenen (§ 11 Abs. 2 OWiG) verneint (vgl. BayObLG DAR 2000, 170 = NZV 2000, 215 = NJW 2000, 888 = VRS 98, 294).
- OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 2 Ss 33/01
Absehen vom Fahrverbot - Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung aus …
Angesichts dieser besonderen Umstände erscheint der Handlungsunwert so weit gemindert, dass die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG für die Verhängung eines Fahrverbots nicht gegeben sind (vgl. BayObLG NJW 2000, 888, 889 für einen ähnlich gelagerten Fall). - OLG Hamm, 20.12.2004 - 2 Ss OWi 808/04
Geschwindigkeitsüberschreitung - Akute Erkrankung als Rechtfertigungsgrund
Insoweit hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit überhaupt ein geeignetes Mittel zu Gefahrenabwehr war, wenn diese im konkreten Fall nur einen geringen Zeitgewinn bewirkt hat (vgl. insoweit OLG Düsseldorf VRS 88, 454 (455); KG VRS 53, 60; KK-Rengier a.a.O. Rn. 17; vgl. auch BayObLG NJW 2000, 888, das im Falle eines Arztes nach den konkreten Umständen eine akute Gefahr verneint hat, die ggf. auch bei nur geringem Zeitgewinn eine andere Bewertung ermöglicht.
