Rechtsprechung
VG Stuttgart, 04.04.2000 - 10 K 1067/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Pflicht zur Vorlage von Dokumenten; Erfordernis der Interessenabwägung; Auskunftsgewährung durch Fahrzeughalterin und Lesasinggesellschaft; Wirkung einer EU-Verordnung; Betätigung als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2000, 390
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.1986 - 14 S 2173/85
Rundfunkgebühr für Autoradio
Auszug aus VG Stuttgart, 04.04.2000 - 10 K 1067/00
In der Rechtsprechung sind zudem Konstellationen anerkannt, in denen mehrere Beteiligte zugleich Halter sein können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.11.1986, VBlBW 1987, 267). - BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 77.87
Umfang der Selbstbindung des Revisionsgericht bei nachfolgender abweichender …
Auszug aus VG Stuttgart, 04.04.2000 - 10 K 1067/00
Soweit das Fahrpersonalgesetz in seinen Vorschriften nicht nur die Durchführung als solche, sondern auch den personalen Anwendungsbereich regelt, ist die Auslegung der entsprechenden Begriffe im Blick auf die europarechtlichen Vorschriften einschließlich des Primärrechts, also des Abschnitts des EG-Vertrages zur Verkehrspolitik (Art. 70-80 EG), vorzunehmen, um den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten (zum Anwendungsvorrang vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.1990, BVerwGE 87, 154). - VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96
Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse …
Auszug aus VG Stuttgart, 04.04.2000 - 10 K 1067/00
Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse um so größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse um so mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.11.1992, DÖV 1993, 432; VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 13.3.1997, VBlBW 1997, 390).
- BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92
Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz
Auszug aus VG Stuttgart, 04.04.2000 - 10 K 1067/00
Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse um so größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse um so mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.11.1992, DÖV 1993, 432; VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 13.3.1997, VBlBW 1997, 390). - VGH Baden-Württemberg, 30.10.1991 - 10 S 2544/91
Fahrzeughalter im Sinne des StVZO § 31a
Auszug aus VG Stuttgart, 04.04.2000 - 10 K 1067/00
Dieser Begriff gilt nämlich einheitlich für das ganze Straßenverkehrsrecht (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 30.10.1991, NZV 1992, 167). - OVG Schleswig-Holstein, 16.08.1996 - 3 M 51/96
Aufschiebende Wirkung; Bestimmtheit; Schaublätter; Fahrtenschreiber
Auszug aus VG Stuttgart, 04.04.2000 - 10 K 1067/00
Zur Bestimmung des Begriffes "Unternehmer" im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 FPersG kann daher im Blick auf die europarechtlichen Vorschriften an den Inhaber eines Güterkraftverkehrsunternehmens angeknüpft werden (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.8.1996 - 3 M 51/96 -, zit. nach juris; vgl. auch die das Berufsfeld regelnde Richtlinie 96/26/EG vom 29.4.1996 über den Zugang zum Beruf des Personen- und Güterkraftverkehrsunternehmers, ABl. EG 1996 Nr. L 124/1 i.d.F. v. 1.10.1998, ABl. EG 1998 Nr. L 277/17).
- OLG Bamberg, 04.12.2007 - 2 Ss OWi 1265/07
Fahrpersonalgesetz - Keine "Lücke" bei Verstößen vor dem 11.4.07
Zur Bestimmung des Begriffes "Unternehmer" im Sinne von § 4 III FPersG kann daher im Blick auf die europarechtlichen Vorschriften letztlich nur an den Unternehmensträger bzw. -inhaber angeknüpft werden, bei dem es sich um eine natürliche Person oder - wie hier - um eine Gesellschaft handeln kann, die letztlich für das Unternehmen verantwortlich ist (vgl. VG Stuttgart NZV 2000, 390/391; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.08.1996, Az. 3 M 51/96, bei [...]). - OLG Hamm, 28.11.2011 - 3 RBs 298/11
Pflicht zur Auskunftserteilung nach dem FPersG
Es spricht vieles für die Auffassung, dass Rechtsbehelfe gegen den Verwaltungsakt im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 FPersG, d.h. den Verwaltungsakt, mit dem die zuständige Behörde einen Angehörigen des in der Vorschrift umschriebenen Personenkreises zur Erteilung von Auskünften oder zur Aushändigung oder Einsendung von Unterlagen auffordert, kraft der gesetzlichen Regelung in § 5 Abs. 3 FPersG keine aufschiebende Wirkung haben (so VG Stuttgart, NZV 2000, 390). - VG Aachen, 01.02.2013 - 2 L 336/12
Verpflichtung eines Unternehmers zur Erteilung von Auskünften bzgl. der …
Danach und dem Zweck des Gesetzes entsprechend ist unter dem Unternehmer i.S. des Fahrpersonalgesetzes der Inhaber bzw. Träger eines derartigen Verkehrsunternehmens zu verstehen, der das Unternehmen (faktisch) betreibt und bei dem es sich um eine natürliche oder auch juristische Person handeln kann, vgl. auch VG Stuttgart, Beschluss vom 4. April 2000 - 10 K 1067/00 - und Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. August 1996 - 3 M 51796 - jeweils juris.