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   VG Berlin, 04.05.2000 - 27 A 157.99   

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https://dejure.org/2000,13142
VG Berlin, 04.05.2000 - 27 A 157.99 (https://dejure.org/2000,13142)
VG Berlin, Entscheidung vom 04.05.2000 - 27 A 157.99 (https://dejure.org/2000,13142)
VG Berlin, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 27 A 157.99 (https://dejure.org/2000,13142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsetzung eines verkehrswidrig abgestellten PKW; Keine Gebühren zu Lasten des Farzeughalters bei Fehlen einer ordnungsgemäßen Beschilderung trotz Rechtmäßigkeit der Umsetzung ; Eintritt der Rechtswirkung eines Verkehrszeichens für den Verkehrsteilnehmer allein durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wildes Nebeneinander von Verkehrszeichen unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 41 Abs. 2 Nr. 8 (Zeichen 283)
    Unwirksamkeit unklarer Verkehrsbeschilderung

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 392
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Berlin, 04.05.2000 - 27 A 157.99
    Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann so äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996, 11 C 15/95 , BVerwGE 102, S. 316; NJW 1997, S. 1021).
  • VG Hamburg, 07.08.2008 - 10 K 3432/07

    Anforderungen an den Verkehrsteilnehmer an die Wahrnehmung mehrerer

    Im Interesse der Klägerin und anderer Verkehrsteilnehmer wäre es durchaus wünschenswert gewesen, wenn die unterschiedlichen Zeiträume an jedem Haltverbotsschild angegeben worden wären bzw. wenn zumindest auf dem Haltverbotsschild für den 16.06.2007, welches sich zwischen den beiden Verbotsschildern für den 14.06.2007 befunden hat, auch der 14.06.2007, 11 bis 15 Uhr - evtl. auf einem weiteren Zusatzschild - als Verbotszeitraum genannt worden wäre (vgl. VG Berlin, Urteil v. 04.05.2000, 27 A 157.99, NZV 2000, 392, das eine solche Kennzeichnung als Voraussetzung für die Wirksamkeit angesehen hat; Huppertz , Halten-Parken-Abschleppen, 3. Aufl. 2004, Rn. 3815; Janker , in: Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. 2008, § 39 StVO Rn. 17 b).
  • VG Berlin, 28.12.2011 - 20 L 306.11

    Vorrangigkeit des Vorschriftszeichen Z 283 (zu § 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO);

    Denn die Wirksamkeit eines ordnungsgemäß aufgestellten oder angebrachten Verkehrszeichens hängt nicht von der subjektiven Kenntnisnahme des davon betroffenen Verkehrsteilnehmers ab (vgl. BVerwG, NJW 1997, 1021; ständige Rechtsprechung des VG Berlin, vgl. etwa NZV 2000, 392).
  • VG Berlin, 22.07.2011 - 20 L 154.11

    Ordnungsgemäß aufgestelltes oder angebrachtes Verkehrszeichen; ruhender Verkehr;

    Denn die Wirksamkeit eines ordnungsgemäß aufgestellten oder angebrachten Verkehrszeichens hängt nicht von der subjektiven Kenntnisnahme des davon betroffenen Verkehrsteilnehmers ab (vgl. BVerwG, NJW 1997, 1021; ständige Rechtsprechung des VG Berlin, vgl. etwa NZV 2000, 392).
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