Rechtsprechung
LG Bückeburg, 12.03.1999 - Qs (OWi) 38/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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OWiG § 74 Abs. 4 Satz 1; StPO § 45 Abs. 1 Satz 1
Beginn der Frist für die Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags
Papierfundstellen
- NZV 2000, 476
Wird zitiert von ...
- LG Lüneburg, 08.04.2009 - 26 Qs 72/09
Wiedereinsetzungsfrist bei Verwerfungsurteil in Bußgeldsachen
Der Standpunkt des Amtsgerichts, wonach der Betroffene innerhalb einer Woche nach dem versäumten Hauptverhandlungstermin vom 12. Februar 2009 seinen Wiedereinsetzungsantrag hätte anbringen müssen, wäre zwar mit dem Wortlaut des § 45 Abs. 1 S. 1 StPO in Einklang zu bringen, verkennt jedoch, dass in Gestalt des § 74 Abs. 4 S. 1 OWiG eine - dem § 329 Abs. 3 StPO im Strafverfahren entsprechende - bußgeldrechtliche Spezialregelung existiert, die eine Wochenfrist ab Zustellung des Verwerfungsurteils vorsieht (vgl. LG Bückeburg, NZV 2000, 476).