Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 19.04.2000

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 10 S 617/00   

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https://dejure.org/2000,8461
VGH Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 10 S 617/00 (https://dejure.org/2000,8461)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.2000 - 10 S 617/00 (https://dejure.org/2000,8461)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 2000 - 10 S 617/00 (https://dejure.org/2000,8461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnisentziehung - Wiedererteilung nach Beibringung eines Gutachtens

  • archive.org
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 2 a Abs. 5 Satz 5
    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auf Probe: Begriff des Regelfalls für die Gutachtenbeibringung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 479
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 10 S 617/00
    Denn die Begutachtung, die § 2a Abs. 5 StVG a.F. "in der Regel" fordert, dient - wie alle entsprechenden Begutachtungen im Bereich des Fahrerlaubnisrechts - der Vorbereitung einer Entscheidung der Verkehrsbehörde darüber, ob der Fahrerlaubnisinhaber auf Probe auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit (BVerwG, B. v. 17.02.1994 - 11 B 152.93 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 92; Urt. v. 20.02.1987 - 7 C 87.84 -, BVerwGE 77, 40) zum Führen von Kraftfahrzeugen (noch) geeignet ist.
  • BVerwG, 17.02.1994 - 11 B 152.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 10 S 617/00
    Denn die Begutachtung, die § 2a Abs. 5 StVG a.F. "in der Regel" fordert, dient - wie alle entsprechenden Begutachtungen im Bereich des Fahrerlaubnisrechts - der Vorbereitung einer Entscheidung der Verkehrsbehörde darüber, ob der Fahrerlaubnisinhaber auf Probe auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit (BVerwG, B. v. 17.02.1994 - 11 B 152.93 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 92; Urt. v. 20.02.1987 - 7 C 87.84 -, BVerwGE 77, 40) zum Führen von Kraftfahrzeugen (noch) geeignet ist.
  • VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16

    Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe

    Nach der Rechtsprechung kommen als Tatsachen, die ein Abweichen von der Regel des § 2a Abs. 5 Satz 5 StVG rechtfertigen können, nur in der Person des Betroffenen liegende Umstände in Betracht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 11 CS 11.1192 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 29. April 2014 - AN 10 S 14.00562 -, juris Rn. 27; VG München, Beschluss vom 23. August 2013 - M 6a S 13.2788 -, juris Rn. 29; VG München, Beschluss vom 27. Februar 2013 - M 6b K 12.3416 - juris Rn. 22), nicht aber die Art und Bedeutung der begangenen Zuwiderhandlungen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2000 - 10 S 617/00 -, juris Rn. 4; VG Trier, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 1 L 1025/12.TR -, juris Rn. 9).

    Die Begutachtung, die § 2a Abs. 5 Satz 5 StVG "in der Regel" fordert, dient der Vorbereitung einer Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde darüber, ob der Fahrerlaubnisinhaber auf Probe auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr zum Führen von Kraftfahrzeugen noch geeignet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1994 - 11 B 152.93 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2000 - 10 S 617/00 -, juris Rn. 5).

  • VG Aachen, 16.05.2012 - 3 L 164/12

    Entzug der Fahrerlaubnis bei mehreren Verkehrsverstößen innerhalb der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1994 - 11 B 152.93 -, ZfSch 1995, 77 = juris, Rn. 2; Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 2000 - 10 S 617/00 -, NZV 2000, 479 = juris, Rn. 5; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., 2009, § 2a StVG Rn. 24.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 2000 - 10 S 617/00 -, NZV 2000, 479 = juris, Rn. 4.

  • VG Cottbus, 06.10.2009 - 3 L 342/08

    Entziehung; Fahrerlaubnis auf Probe

    In Betracht kommen - worauf der Antragsgegner zutreffend hingewiesen hat - vielmehr Umstände, die ihre Anknüpfungspunkte in der Persönlichkeit des Fahrerlaubnisinhabers haben (vgl. zu § 2a Abs. 5 StVG a.F. VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Juli 2000 - 10 S 617/00 -, zitiert nach Juris, Rn. 4 f.; vgl. auch Hessischer VGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 B 2277/08 -, zitiert nach Juris, Rn. 5 f.).
  • VG Köln, 22.04.2022 - 23 L 451/22
    "In der Regel" erstreckt sich nicht auf eine Bewertung der Verstöße in Anlage 12 FeV (diese Bewertung wurde verbindlich ohne Ausnahmemöglichkeit vom Verordnungsgeber vorgenommen), sondern auf anderweitige Anknüpfungspunkte als Art und Bedeutung der Verstöße, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 2000 - 10 S 617/00 -, Rn. 4, juris.
  • VG Trier, 08.10.2012 - 1 L 1025/12

    Der Schluss auf die fehlende Fahreignung im Fall der nicht fristgerechten

    In Betracht kommen vielmehr Umstände, die ihre Anknüpfungspunkte in der Persönlichkeit des Fahrerlaubnisinhabers haben (VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Juli 2000 - 10 S 617/00 -, NZV 2000, 479).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 19.04.2000 - 11 A 136.00   

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https://dejure.org/2000,15220
VG Berlin, 19.04.2000 - 11 A 136.00 (https://dejure.org/2000,15220)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.04.2000 - 11 A 136.00 (https://dejure.org/2000,15220)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. April 2000 - 11 A 136.00 (https://dejure.org/2000,15220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Entziehung der Fahrerlaubnis nach medizinisch-psychologischer Untersuchung; Erhebliche und wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften; Begriff der charakterlichen Eignung; ...

  • archive.org

    Verbot einer OwiG bereits bei Tilgungsreife

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 479
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus VG Berlin, 19.04.2000 - 11 A 136.00
    Es kann dahinstehen, ob die Eintragung dieser Ordnungswidrigkeit inzwischen im Verkehrszentralregister gelöscht ist und dies daher aus Sinn und Zweck (vgl. BVerwGE 51, 359; 113, 79) des § 29 in der bis zum 1.1.1999 geltenden Fassung (a. R) folgt - diese Fassung ist nach § 65 IX l StVG auf Tilgungen von vor dem 1.1.1999 in das Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen anzuwenden.
  • BVerwG, 22.04.1997 - 1 D 24.96

    Beamtenrecht - Disziplinarrecht, Berücksichtigung einer in der DDR begangenen

    Auszug aus VG Berlin, 19.04.2000 - 11 A 136.00
    Es kann dahinstehen, ob die Eintragung dieser Ordnungswidrigkeit inzwischen im Verkehrszentralregister gelöscht ist und dies daher aus Sinn und Zweck (vgl. BVerwGE 51, 359; 113, 79) des § 29 in der bis zum 1.1.1999 geltenden Fassung (a. R) folgt - diese Fassung ist nach § 65 IX l StVG auf Tilgungen von vor dem 1.1.1999 in das Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen anzuwenden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2003 - 1 M 205/03

    Anordnung einer MPU als Ermessensentscheidung

    Voraussetzung für die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, die auf Grund einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Fahrerlaubnisinhabers nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr festzustellen ist, ist die charakterlich gefestigte Bereitschaft des Kraftfahrzeugführers zur Einhaltung derjenigen Regeln und Normen des menschlichen Zusammenlebens, die dem Schutz der Interessen und insbesondere der Sicherheit jedes Einzelnen dienen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 19.04.2000 - 11 A 136.00 -, NZV 2000, 479, 480; vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 2 Rn. 12, 13).
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