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   OLG Köln, 12.12.2000 - Ss 442/00 - 244   

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OLG Köln, 12.12.2000 - Ss 442/00 - 244 (https://dejure.org/2000,10212)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.12.2000 - Ss 442/00 - 244 (https://dejure.org/2000,10212)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - Ss 442/00 - 244 (https://dejure.org/2000,10212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freispruch aus Rechtsgründen von einem Anklagevorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Berechtigung zur Teilnahme am führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugverkehr in der Bundesrepublik Deutschland mit einem ausländischen Führerschein; Erwerb einer ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 181
  • NZV 2001, 225
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Aachen, 27.06.2000 - 72 Ns 61/00

    Führen eines Kraftfahrzeugs mit ausländischer Fahrerlaubnis durch einen

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2000 - Ss 442/00
    Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Aachen den Angeklagten aus Rechtsgründen freigesprochen (Landgericht Aachen NZV 2000, 511 rechte Spalte mit Anmerkung Bouska).

    Ob dieses Ergebnis die Folge eines redaktionellen Versehens bei der Formulierung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV bzw. des § 69 b StGB n.F. ist (vgl. dazu einerseits das angefochtene Urteil, Landgericht Aachen NZV 2000, 511, andererseits Bouska - in seiner Anmerkung dazu), kann auf sich beruhen.

  • BGH, 03.09.1998 - 4 StR 243/98

    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis, der am innerdeutschen Kraftverkehr

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2000 - Ss 442/00
    Der fehlenden Berechtigung zur Teilnahme am inländischen Kraftverkehr stand aber die Entziehung der Fahrerlaubnis und der Anwendung des § 69 b StGB a.F. nicht entgegen (BGH NZV 1999, 47 = DAR 1999, 33 = VRS 96, 194).
  • BGH, 20.06.2002 - 4 StR 371/01

    Entzug der deutschen Fahrerlaubnis; Inhaber einer in einem EU- oder EWR-Staat

    Obwohl in § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV nicht zwischen dem Entzug einer inländischen und einer ausländischen Fahrerlaubnis unterschieden wird, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Vorlegungsfrage mit Recht allein mit Blick auf die Entziehung einer inländischen Fahrerlaubnis gestellt, denn für Fälle, in denen eine Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach §§ 69, 69 b StGB in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung erfolgt war, welche nur die Wirkung eines zeitlich begrenzten Fahrverbots hatte, kann der Anwendungsbereich des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV anders als bei der Entziehung einer im Inland erteilten Fahrerlaubnis zu beurteilen sein (vgl. dazu OLG Köln NZV 2001, 225; VG Bremen, Beschluß vom 31. März 1999 - 5 V 452/99 = DAR 1999, 377 - Leitsatz - vgl. auch Hentschel NZV 2001, 193, 195).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2001 - 2 Ss 173/00

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Strafbarkeit

    Die fahrverbotsähnliche Wirkung der isolierten Sperrfrist entfiel sodann mit Ablauf des 27.10.1998 mit der Folge, dass die Fahrberechtigung wieder auflebte (OLG Köln DAR 2001, 136 f = NZV 2001 225 f mit Anmerkung Hentschel aaO S. 193 ff; VG Bremen Beschluss vom 31.03.1999 - 5 V 452/99 - Leitsatz in DAR 1999, 377) so dass er anschließend jedenfalls bis zum 31.12.1998 von seiner spanischen Fahrerlaubnis berechtigt wieder Gebrauch machen konnte.
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