Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.10.2000

Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2000 - 4 StR 381/00   

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https://dejure.org/2000,1906
BGH, 10.10.2000 - 4 StR 381/00 (https://dejure.org/2000,1906)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2000 - 4 StR 381/00 (https://dejure.org/2000,1906)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 381/00 (https://dejure.org/2000,1906)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    §§ 69 Abs. 1, 69 a Abs. 1 Satz 3 StGB
    Fehlerhafte Anordnung der isolierten Sperrfrist nach §§ 69 Abs. 1, 69 a Abs. 1 Satz 3 StGB (Anschlag auf Autobahnverkehr); Entziehung der Fahrerlaubnis; Merkmal Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fahrerlaubnis - Sperrfrist - Mord - Versuch - Steinwurf - Eingriff in den Straßenverkehr - Straßenverkehrspflicht

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 69 a Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 69 a Abs. 1; ; StGB § 69 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 69; StGB § 69 a
    Keine Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Steinwurfs auf ein Kfz ohne Führen eines Kfz im Zusammenhang mit der Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1
    Zusammenhang zwischen Straftat und Führen eines Kraftfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 133
  • VersR 2001, 119
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.05.1957 - 2 StR 195/57
    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 4 StR 381/00
    Weder der Angeklagte selbst noch ein Tatbeteiligter (vgl. BGHSt 10, 333, 336) haben bei, vor oder nach Begehung der Tat ein Kraftfahrzeug geführt.
  • OLG Celle, 29.10.1997 - 1 Ws 381/97
    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 4 StR 381/00
    Sie war zwar gegen einen (anderen) Kraftfahrzeugführer gerichtet; dies kann jedoch für sich genommen auch dann nicht die Anordnung von Maßregeln nach §§ 69, 69a StGB rechtfertigen, wenn die Tat angesichts ihrer Schwere auf eine charakterliche Unzuverlässigkeit des Täters hinweist (vgl. auch OLG Celle NZV 1998, 170).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Soweit es das Merkmal der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen anbelangt, ist unstreitig, daß diese nicht nur auf Einschränkungen körperlicher oder geistiger Art, sondern auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen kann (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes durch das Landgericht, auf der in den Fällen II. B 1 bis 3, B 7 und 8, B 11 bis 13 und B 15 die Verurteilung jeweils wegen tateinheitlich mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr begangenen versuchten Heimtückemordes beruht (vgl. BGH VRS 63, 119; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 25; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 11), begegnet keinen rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09

    Versuchter Mord durch den Wurf von schweren Steinen auf eine Autobahn (Heimtücke;

    Es durfte aus dem jeweiligen Tathergang und den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten den - schon nach dem äußeren Geschehen nahe liegenden - Schluss ziehen, dass sie bei Begehung der Taten den Tod der Fahrzeuginsassen zumindest billigend in Kauf genommen haben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02 (insoweit in BGHSt 48, 119, 120 nur abgekürzt wiedergegeben); BGH, Urteile vom 6. Mai 1982 - 4 StR 133/82, VRS 63, 119; vom 15. Mai 1997 - 4 StR 118/97, NStZ-RR 1997, 294, 295; Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 381/00, NZV 2001, 133).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Die zur Entziehung der Fahrerlaubnis in § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte, sich aus der Tat ergebende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    Die zur Entziehung der Fahrerlaubnis in § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte, sich aus der Tat ergebende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und

    Die zur Entziehung der Fahrerlaubnis in § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte, sich aus der Tat ergebende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 175/03

    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der

    Die zur Entziehung der Fahrerlaubnis in § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte, sich aus der Tat ergebende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).
  • BGH, 01.02.2023 - 4 StR 443/22

    Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (in Beziehung Stehen der Tat zu der

    Die Tat muss damit in Beziehung stehen zu der Führung eines Kraftfahrzeugs durch den Täter (vgl. BT-Drucks. I/2674, S. 12 zur Vorgängerregelung in § 42m StGB aF) oder zumindest einen anderen Tatbeteiligten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 381/00 Rn. 5; Urteil vom 29. Mai 1957 - 2 StR 195/57, BGHSt 10, 333, 336; OLG München NJW 1992, 2777).

    Die Tat richtete sich zwar gegen eine Kraftfahrzeugführerin; dies kann aber für sich genommen die Anordnung von Maßregeln nach §§ 69, 69a StGB nicht rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 381/00 Rn. 5; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 57; OLG Celle NZV 1998, 170; Pegel in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 315b Rn. 64; Ernemann in SSW-StGB, 5. Aufl., § 315b Rn. 23; Valerius in LK-StGB, 13. Aufl., § 69 Rn. 65).

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   BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00   

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https://dejure.org/2000,3917
BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00 (https://dejure.org/2000,3917)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2000 - 4 StR 340/00 (https://dejure.org/2000,3917)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 340/00 (https://dejure.org/2000,3917)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 133
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 107/87

    Überprüfung vager Angaben; Aufdeckung einer anderen Tat

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
    Dabei wird er auch Gelegenheit haben, der Frage nachzugehen, ob der Angeklagte - wie die Revision mit allerdings nicht begründeten Verfahrens- und Sachrügen geltend macht - wegen etwa reduzierter Lebenserwartung besonders strafempfindlich ist und seine Taten deshalb durch geringere als die sonst schuldangemessenen Strafen geahndet werden können (vgl. BGH StV 1987, 101; 90, 259; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13).
  • BGH, 16.03.1988 - 3 StR 62/88

    Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit einer ausgebrochenen

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
    Dabei wird er auch Gelegenheit haben, der Frage nachzugehen, ob der Angeklagte - wie die Revision mit allerdings nicht begründeten Verfahrens- und Sachrügen geltend macht - wegen etwa reduzierter Lebenserwartung besonders strafempfindlich ist und seine Taten deshalb durch geringere als die sonst schuldangemessenen Strafen geahndet werden können (vgl. BGH StV 1987, 101; 90, 259; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13).
  • BGH, 15.04.1988 - 3 StR 113/88

    Grundlage der Strafzumessung beim Vollrausch - Strafschärfende Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
    Andererseits sind der strafschärfenden Berücksichtigung rauschtatbezogener Umstände mit Blick auf den Strafgrund des § 323a StGB dadurch Grenzen gesetzt, daß Gegenstand des Schuldvorwurfs nicht die im Rausch begangenen Taten, sondern das fahrlässige oder - hier - vorsätzliche Sichberauschen ist (vgl. BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 1).
  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
    Dementsprechend können diese Umstände - anders als die Motive und die Gesinnung, die zu der im Rausch begangenen Tat geführt haben - grundsätzlich straferschwerend herangezogen werden (vgl. BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 6 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 542/89

    Strafverfolgung - Verwischen von Tatspuren - Verhalten nach der Tat -

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
    Dabei wird er auch Gelegenheit haben, der Frage nachzugehen, ob der Angeklagte - wie die Revision mit allerdings nicht begründeten Verfahrens- und Sachrügen geltend macht - wegen etwa reduzierter Lebenserwartung besonders strafempfindlich ist und seine Taten deshalb durch geringere als die sonst schuldangemessenen Strafen geahndet werden können (vgl. BGH StV 1987, 101; 90, 259; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13).
  • BGH, 23.10.1986 - 2 StR 528/86

    Anforderungen an die Verneinung eines minder schweren Falles eines Raubes bei

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00
    Dabei wird er auch Gelegenheit haben, der Frage nachzugehen, ob der Angeklagte - wie die Revision mit allerdings nicht begründeten Verfahrens- und Sachrügen geltend macht - wegen etwa reduzierter Lebenserwartung besonders strafempfindlich ist und seine Taten deshalb durch geringere als die sonst schuldangemessenen Strafen geahndet werden können (vgl. BGH StV 1987, 101; 90, 259; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Denn tatbezogene Merkmale des Rauschdelikts, namentlich Art, Umfang und Schwere der im Rausch begangenen Tat sowie deren Folgen, dürfen strafschärfend gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2020 - 4 StR 264/19, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 8 Rn. 7; vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 340/00, NZV 2001, 133; Urteile vom 28. Juni 2000 - 3 StR 156/00, NStZ-RR 2001, 15; vom 21. Mai 1997 - 2 StR 115/97, NStZ-RR 1997, 300; Beschluss vom 9. Februar 1996 - 2 StR 17/96, NStZ 1996, 334; BeckOK StGB/Dallmeyer, 59. Ed., § 323a Rn. 20 mwN; Fischer, StGB, 71. Aufl., § 323a Rn. 22 mwN; MüKoStGB/Geisler, 4. Aufl., § 323a Rn. 81).
  • BGH, 21.04.2020 - 4 StR 264/19

    Vollrausch (Strafzumessung: Gegenstand des Schuldvorwurfs; Berücksichtigung

    Gegenstand des Schuldvorwurfs und damit Grundlage der Strafzumessung (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) bei § 323a StGB ist nicht die im Vollrausch begangene Tat, sondern das vorsätzliche oder fahrlässige Sich-Berauschen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 340/00, NZV 2001, 133).
  • OLG Bamberg, 14.12.2005 - 3 Ss OWi 1396/05
    In Zweifelsfällen hat das Rechtsbeschwerdegericht die Bewertung des Tatrichters auch dann zu respektieren, wenn es selbst hinsichtlich der Frage des Fahrverbots zu einem abweichenden Ergebnis gelangte (stRspr. des Senats; vgl. ferner z.B. BayObLG DAR 2001, 82 f. [BGH 26.10.2000 - 4 StR 340/00] ; OLG Köln NZV 1994, 161/162; OLG Hamm ZfS 1996, 35 = DAR 1996, 68).
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