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   BayObLG, 15.09.2000 - 1St RR 125/2000   

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https://dejure.org/2000,5188
BayObLG, 15.09.2000 - 1St RR 125/2000 (https://dejure.org/2000,5188)
BayObLG, Entscheidung vom 15.09.2000 - 1St RR 125/2000 (https://dejure.org/2000,5188)
BayObLG, Entscheidung vom 15. September 2000 - 1St RR 125/2000 (https://dejure.org/2000,5188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Prozessuale Tat; Falsche Strassenangabe; Hinreichende Individualisierung; Tattag; Tatzeit; Gemeindebereich

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 176
  • VersR 2001, 1126 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2000 - 1St RR 125/00
    Welche Anforderungen an die ausreichende Tatkonkretisierung im Anklagesatz zu stellen sind, läßt sich allgemein nicht sagen, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGHSt 10, 137/140; BGH NStZ 1995, 245; KK-Tolksdorf, 4.Aufl., § 200 Rn.4).
  • BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79

    Hinweis auf § 114 BRAO in der Anschuldigungsschrift entbehrlich; Begehung der Tat

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2000 - 1St RR 125/00
    Die Umgrenzungsfunktion des Anklagesatzes erfordert - neben der ausreichenden Bezeichnung des Angeschuldigten -, daß die dem Angeschuldigten zur Last gelegte prozessuale Tat als historisches Ereignis in der Weise geschildert wird, daß die Identität des gemeinten Vorgangs unverwechselbar ist (vgl. BGHSt 29, 124/126; OLG Jena NStZ-RR 1998, 144; Kleinknecht/ Meyer-Goßner § 200 Rn.7; Krause/Thon StV 1985, 252/253 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus BayObLG, 15.09.2000 - 1St RR 125/00
    Welche Anforderungen an die ausreichende Tatkonkretisierung im Anklagesatz zu stellen sind, läßt sich allgemein nicht sagen, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGHSt 10, 137/140; BGH NStZ 1995, 245; KK-Tolksdorf, 4.Aufl., § 200 Rn.4).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2000 - 1St RR 125/00
    Die prozessuale Tat wird als einheitlich zu bewertender geschichtlicher Vorgang verstanden, der durch einzelne Merkmale hinreichend individualisiert erscheint und sich dadurch von gleichartigen Vorgängen unterscheidet (zur allgemeinen Bestimmung des prozessualen Tatbegriffs BGHSt 32, 215/216; vgl. im übrigen auch Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 44.Aufl., § 264 Rn.2 m.w.N.).
  • OLG Jena, 01.12.1997 - 1 Ss 160/97

    Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Unwirksamkeit des

    Auszug aus BayObLG, 15.09.2000 - 1St RR 125/00
    Die Umgrenzungsfunktion des Anklagesatzes erfordert - neben der ausreichenden Bezeichnung des Angeschuldigten -, daß die dem Angeschuldigten zur Last gelegte prozessuale Tat als historisches Ereignis in der Weise geschildert wird, daß die Identität des gemeinten Vorgangs unverwechselbar ist (vgl. BGHSt 29, 124/126; OLG Jena NStZ-RR 1998, 144; Kleinknecht/ Meyer-Goßner § 200 Rn.7; Krause/Thon StV 1985, 252/253 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 3 Ws 99/05

    Anwendbarkeit deutschen Rechts bei Straftaten auf einer vorgeschobenen deutschen

    Welche Anforderungen an eine ausreichende Tatkonkretisierung im Anklagesatz zu stellen sind, lässt sich nicht abstrakt beantworten, sondern richtet sich nach den Umständen des konkreten Einzelfalls (vgl. Senat NJW 2005, 767, 770; BayObLG NZV 2001, 176).
  • OLG München, 30.05.2005 - 4St RR 73/05

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung öffentlicher Klage unabhängig von

    Die Tat im Sinn dieser Vorschrift ist der einheitliche geschichtliche Vorgang einschließlich aller damit zusammenhängender und darauf bezüglicher Vorkommnisse, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar bzw. bußgeldbewehrt erscheinen zu lassen, also das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (BayObLG VRS 99, 467/468; BGH VRS 60, 294/295).
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