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   OLG Hamm, 09.01.2001 - 2 Ss OWi 1127/2000   

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https://dejure.org/2001,7697
OLG Hamm, 09.01.2001 - 2 Ss OWi 1127/2000 (https://dejure.org/2001,7697)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.2001 - 2 Ss OWi 1127/2000 (https://dejure.org/2001,7697)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - 2 Ss OWi 1127/2000 (https://dejure.org/2001,7697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Regelfahrverbot, Absehen vom Fahrverbot; Kontrolle des Rechtsbeschwerdegerichts, außergewöhnliche Härte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelfahrverbot; Absehen; Tatrichter; Ausreichende Begründung; Belegung mit Tatsachen

  • Judicialis

    BKatV § 2; ; StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 2; StPO § 267
    Regelfahrverbot; Absehen vom Fahrverbot; Kontrolle des Rechtsbeschwerdegerichts; außergewöhnliche Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 437
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93

    Amtsgericht; Erhöhung; Geldbuße; Verzicht; Fahrverbot; Vielfahrer; Überschreitung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2001 - 2 Ss OWi 1127/00
    Insoweit unterliegt auch diese Entscheidung der Kontrolle des Rechtsbeschwerdegerichts, so dass der Tatrichter das Absehen vom Regelfahrverbot zu begründen und ausreichend mit Tatsachen zu belegen hat (zu vgl. OLG Köln NZV 1994, 161, 162).

    Eine Ausnahme von dem Regelfahrverbot ist nur dann gegeben, wenn ein erheblicher Härtefall oder mehrere für sich genommene gewöhnliche oder durchschnittliche Umstände vorliegen, die eine unangemessene Beeinträchtigung des Betroffenen beinhalten (zu vgl. OLG Köln NZV 1994, 161, 162).

  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2001 - 2 Ss OWi 1127/00
    Es genügt, dass sie denkgesetzlich möglich sind und von der subjektiven Gewissheit des Tatrichters getragen werden (zu vgl. BGHSt 10, 208 ff.; BGHSt 26, 56 ff.).
  • OLG Frankfurt, 01.03.1994 - 2 Ws (B) 153/94

    Zulässige Höchstgeschwindigkeit; Wiederholtes Überschreiten; Absehen von

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2001 - 2 Ss OWi 1127/00
    Das Alter des Betroffenen allein stellt einen solchen Härtefall nicht dar (zu vgl. OLG Frankfurt NZV 1994, 286).
  • OLG Celle, 20.08.1993 - 1 Ss OWi 188/93

    Qualifizierter Rotlichtverstoß; Messungen der Rotlichtdauer; Regelfahrverbot;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2001 - 2 Ss OWi 1127/00
    Diese Feststellungen sind aber erforderlich, um prüfen zu können, ob der den Betroffenen treffende Vorwurf durch das Mitverschulden anderer erheblich gemildert wird (zu vgl. BayObLG NStZ 1997, 269; OLG Celle NZV 1994, 40).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2001 - 2 Ss OWi 1127/00
    Zwar ist es allein Aufgabe des Tatrichters, das Ergebnis der Beweisaufnahme festzustellen und zu würdigen (BGHSt 21, 149, 152).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2001 - 2 Ss OWi 1127/00
    Zwar unterliegt auch die Reduzierung der Geldbuße und das Absehen von einem Fahrverbot in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung (zu vgl. BGHSt 38, 231, 237).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2001 - 2 Ss OWi 1127/00
    Es genügt, dass sie denkgesetzlich möglich sind und von der subjektiven Gewissheit des Tatrichters getragen werden (zu vgl. BGHSt 10, 208 ff.; BGHSt 26, 56 ff.).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2001 - 2 Ss OWi 1127/00
    Die Feststellungen sind daher nur der Prüfung durch das Revisionsgericht zugänglich, ob die Urteilsgründe rechtlich einwandfrei, d.h. frei von Widersprüchen, Lücken, Unklarheiten und Verstößen gegen die Denkgesetzte oder gesicherte Lebenserfahrung sind (zu vgl. BGHSt 29, 18, 20).
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