Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 11.05.2000

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 05.12.2000 - 5 U 195/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2828
OLG Bamberg, 05.12.2000 - 5 U 195/99 (https://dejure.org/2000,2828)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.12.2000 - 5 U 195/99 (https://dejure.org/2000,2828)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - 5 U 195/99 (https://dejure.org/2000,2828)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2828) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz eines immateriellen Schadens aufgrund eines Verkehrsunfalls; Ersatz eines unfallbedingten Verdienstausfalls; Ablehnung eines Tatsachenvortrages nach Ablauf der Berufungsfrist

  • verkehrsrechtsforum.de

    Zum Verhältnis von technischem und ärztlichem Gutachten.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Anforderungen an den Kausalitätsnachweis für HWS-Verletzung L

  • RA Kotz

    Vom Arzt bescheinigte HWS-Distorsion kann nicht durch ein abstraktes Kfz-technisches Gutachten erschüttert werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.is (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1 § 847; ZPO § 286 § 287
    Anforderungen an die Unfallursächlichkeit eines HWS-Schleudertraumas

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 470
  • VersR 2002, 77 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Die von der Revision herangezogene Auffassung, wonach bei Heckunfällen mit einer bestimmten, im Niedriggeschwindigkeitsbereich liegenden kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung, die im Bereich zwischen 4 und 10 km/h anzusetzen sei ("Harmlosigkeitsgrenze"), eine Verletzung der Halswirbelsäule generell auszuschließen sei (vgl. OLG Hamm, NJW 2000, 878, 879, OLG Hamm, r+s 2000, 502; 503; OLG Hamm, DAR 2001, 361; OLG Hamm, NZV 2001, 303; KG, VersR 2001, 597 f.; OLG Hamm, r+s 2002, 111 f.; vgl. auch KG, KG-Report 2001, 163, 164), stößt in Rechtsprechung und Schrifttum zunehmend auf Kritik (vgl. OLG Celle, aaO, OLG Frankfurt, aaO; vgl. auch OLG Bamberg, NZV 2001, 470; Kuhn, DAR 2001, 344, 345 ff. m.w.N.) und wird insbesondere aus orthopädischer Sicht in Zweifel gezogen (Castro/Becke, ZfS 2002, 365, 366).
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum

    So wird in der Rechtsprechung die Frage, inwieweit aus dem Ergebnis einer Erstuntersuchung - wie z.B. der hiernach erfolgten ärztlichen Verordnung einer so genannten Schanz'schen Krawatte - Schlüsse auf den damaligen Befund gezogen werden können, unterschiedlich beurteilt (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 2001, 511; OLG Hamm, VersR 2002, 992, 994; OLG München, r+s 2002, 370, 371; a.A. OLG Bamberg, NZV 2001, 470).
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 13 U 224/00

    Verkehrsunfall - HWS-Verletzung - Beweiskraft ärztlicher Bescheinigung -

    Hinsichtlich der Frage des Vorliegens einer unfallursächlichen HWS-Verletzung ist ärztlichen Bescheinigungen vom Unfalltag über HWS-Verletzungen nicht uneingeschränkt das entscheidende Gewicht beizumessen; die Bewertung einer solchen Bescheinigung im Rahmen der Beweiswürdigung hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalles ab (entgegen OLG Bamberg, DAR 2001, 121).

    Der Senat ist im Übrigen der Auffassung, dass bezüglich der Problematik unfallbedingter HWS-Verletzungen ärztlichen Bescheinigungen vom Unfalltag über HWS-Verletzungen nicht uneingeschränkt das entscheidende Gewicht beizumessen ist; die Bewertung einer solchen Bescheinigung im Rahmen der Beweiswürdigung hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab (a.A. OLG Bamberg in der vom Kläger angeführten Entscheidung DAR 2001, 121).

  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Derartige gesundheitliche Beeinträchtigungen kann ein Geschädigter zwar auch mittels - im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehender, aufgrund einer ärztlichen Diagnose erstellter - ärztlicher Atteste, in denen entsprechende Befunde von den jeweils behandelnden Ärzten dargelegt worden sind, ggf. nachweisen und/oder als Indiz belegen ( BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff. = DAR 2003, Seiten 218 ff. = VersR 2003, Seiten 474 ff. = MDR 2003, Seiten 566 f. = ZfSch 2003, Seiten 287 ff.; OLG Bamberg , DAR 2001, Seite 121; LG Stuttgart , DAR 2001, Seite 368, Nr.: 296; AG Oberhausen , Schaden-Praxis 2005, Seiten 50 f.; AG Bremen , DAR 2003, Seiten 76 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 01.04.2003, Az.: 32 C 124/02; ; Richter am OLG a. D. Lothar Jaeger , ZAP Fach 9, Nr. 23 vom 26.11.2008, Seiten 795 ff. ), so dass die hier vorliegenden schriftlichen ärztliche Atteste zunächst auch grundsätzlich als ein zulässiges Beweismittel sowohl hinsichtlich "oberflächliche Verletzung des Kopfes" und der nicht näher bezeichnete "Prellungen" als auch bezüglich der HWS anzusehen sind.

    Nur wenn ein untersuchender Arzt noch am Unfalltag oder einen Tag danach deutliche und typische Symptome erstmals diagnostiziert hätte und diese Diagnose dann in einen ärztlichen Attest ausreichend begründet dargelegt worden wäre, hätte das Gericht auf der Grundlage der Primärsymptomatik ggf. auch von einem unfallnah erhobenen klinischen (und radiologischen) Befund ausgehen und insoweit dann auch evtl. die Überzeugung gewinnen, das sich die Geschädigte bei den streitbefangenen Verkehrsunfall auch wirklich eine solche Verletzung zugezogen hat ( OLG Hamm , r + s 2000, Seite 155; BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; OLG Bamberg , DAR 2001, Seite 121; LG Stuttgart , DAR 2001, Seite 368; AG Bremen , DAR 2003, Seiten 76 ff. ).

    Das erkennende Gericht schließt sich jedoch aufgrund der berechtigten Zweifel an einer sogenannten "Harmlosigkeitsgrenze" bei 15 km/h insofern der nunmehr wohl herrschenden Rechtsauffassung an, welche der Überzeugung ist, das keines Falls wissenschaftlich hinreichend abgesichert ist, das Differenzgeschwindigkeiten zwischen 5 km/h und 15 km/h dem Nachweis einer HWS-Verletzung im konkreten Einzelfall von vornherein entgegen stehen ( BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; OLG Hamm , NZV 2001, Seiten 468 f.; OLG Celle , OLG-Report 2002, Seite 81; OLG Frankfurt/Main , NZV 2002, Seite 120; OLG Bamberg , NZV 2001, Seite 470; AG Rüdesheim , Schaden-Praxis 2008, Seiten 395 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 01.04.2003, Az.: 32 C 124/02 ).

    Vielmehr ist eine pauschale Betrachtungsweise in diesem Geschwindigkeitsbereich abzulehnen und bedarf es einer Einzelfallbetrachtung sowohl auch und gerade bzgl. der haftungsbegründeten Kausalität unter Einbeziehung aller relevanten Umstände ( BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; OLG Hamm , NZV 2001, Seiten 468 f.; OLG Celle , OLG-Report 2002, Seite 81; OLG Frankfurt/Main , NZV 2002, Seite 120; OLG Bamberg , NZV 2001, Seite 470; AG Rüdesheim , Schaden-Praxis 2008, Seiten 395 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 01.04.2003, Az.: 32 C 124/02 ).

  • AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14

    Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung)

    Wenn nämlich nach einem derartigen Zugunglück deutliche und typische Symptome diagnostiziert und diese Diagnose dann ausreichend begründet dargelegt worden ist, kann das Gericht auf dieser Grundlage dann auch von einem unfallnah erhobenen psychologischen Befund ausgehen und insoweit dann auch - unter Beachtung der Zeugenaussagen und des unstreitigen Unfallgeschehens - die Überzeugung gewinnen, das sich der geschädigte Zeuge B... durch den hier streitbefangenen Unfall auch wirklich eine derartige posttraumatische Belastungsstörung erlitten hat ( OLG Hamm , r + s 2000, Seite 155; BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; OLG Bamberg , DAR 2001, Seite 121; LG Stuttgart , DAR 2001, Seite 368; AG Bremen , DAR 2003, Seiten 76 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 27.08.2010, Az.: 34 C 28/08, u.a. in: N ZV 2011,Seite 91 = FD-StrVR 2010, Nr.: 308852 = ADAJUR Dok.
  • LG Bochum, 29.10.2002 - 9 S 167/02

    Erbringen des Vollbeweises für die erlittenen Verletzungen und die Ursächlichkeit

    Zum Teil wird sogar angenommen, dass (objektivierbaren) ärztlichen Feststellungen ein wesentlich größerer Beweiswert zukommt, als den allein theoretischen Erwägungen in Sachverständigengutachten zu den Möglichkeiten etwaiger HWS-Verletzungen und deren möglichem Ausschluss (vgl. dazu: OLG Bamberg NZV 2001, 470; LG Landau NZV 2001, 122; LGAugsburgNJW 2000, 880 und NZV 2001, 121; LG Bayreuth NJW-RR 2001, 389 ff).

    Soweit' wie ausgeführt, nach der Mindermeinung objektivierbaren ärztlichen Feststellungen ein wesentlich größerer Beweiswert zukommen soll als den allein theoretischen Erwägungen in Sachverständigengutachten zu den Möglichkeiten etwaiger HWS-Verletzungen und deren möglichem Ausschluss (vgl. dazu: OLG Bamberg NZV 2001, 470; LGAugsburg NJW 2000, 880 und NZV 2001, 122;LG Landau NZV 2001, 121; LG Bayreuth NJW-RR 2001, 389 ff), ist hier zu berücksichtigen, dass, worauf auch die medizinische Sachverständige Frau N im Gutachten hingewiesen hat, objektivierbare Feststellungen in den vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen nicht enthalten sind und bei einer zweimaligen Röntgenuntersuchungen sichere Befunden nicht festgestellt werden konnten (BI. 27 des Gutachtens).

    Grundvoraussetzung dafür und der sich daran anschließenden Fragen einer Zurechenbarkeit psychischer Folgewirkungen ist aber, dass zumindest eine geringfügige unfallbedingte Primärverletzung gem. § 286 ZPO mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt wird, denn erst darauf aufbauend stellt sich ja dann die Frage, ob diese geringfügige Primärverletzung gegebenenfalls erhebliche psychische Folgewirkungen verursacht hat oder haben kann, mithin muss eine solche Primärverletzung festgestellt werden (vgl. dazu: OLG Hamm NZV 2001, 303 (304ff.) und NZV 2001, 468 (469); vgl. dazu auch: OLG Hamm r+s 2001, 62 (64) = VersR 2002, 77 ff.).

  • OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3369/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Richterliche Beweiswürdigung bei der Frage der

    Die Feststellungen der behandelnden Ärzte sind zwar eine wichtige Erkenntnisquelle (BGH, Urt. v. VersR 2008, 1133 = NZV 2008, 502 [503]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.03.2002 - I - 1 U 142/01 [Juris]), genügen aber nicht zur Beweisführung für die regelmäßig entscheidende Frage des Kausalzusammenhangs (BGH NZV 2000, 121 unter II 1 a.E.; VersR 2008, 1133 = NZV 2008, 502 [503]; OLG Hamm NZV 2001, 468 = SP 2002, 11 = VersR 2002, 992 = r+s 2002, 371; Senat SP 2002, 347 f. und NZV 2003, 474 [475] - Revision vom BGH durch Beschl. v. 01.04.2003 - VI ZR 156/02 nicht angenommen; Urt. v. 28.07.2006 - 10 U 1684/06 [Juris] und v. 15.09.2006 - 10 U 3622/99 = r+s 2006, 474 m. zust. Anm. von Lemcke = NJW-Spezial 2006, 546 m. zust. Anm. von Hess/Burmann [Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH durch Beschluss v. 08.05.2007 - VI ZR 29/07 zurückgewiesen]; OLG Düsseldorf a.a.O.; KG VRS 110 [2006] 1 [3]; OLG Frankfurt a.M. zfs 2008, 264; v. Hadeln NZV 2001, 457 [458 f.]; Müller VersR 2003, 137 [146]; aus medizinischer Sicht eingehend Mazzotti/Castro NZV 2008, 113 [114 unter II]; a.A. OLG Bamberg NZV 2001, 470 = DAR 2001, 121; LG Landau i. d. Pfalz NZV 2002, 121 m.w.N.; LG Augsburg NZV 2002, 122).
  • OLG Koblenz, 02.08.2004 - 12 U 924/03

    Entscheidung über die Höhe des dem Grunde nach bestehenden

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 117/03

    Anspruch auf materiellen und immateriellen Schadensersatz aufgrund eines bei

    Es mehrt sich in Schrifttum und Rechtsprechung die Annahme, dass es auch unterhalb der Harmlosigkeitsgrenze zu unfallbedingten HWS-Verletzungen kommen kann (OLG Frankfurt NZV 2002, 120; vgl. auch OLG Bamberg DAR 2001, 121; LG Landau NZV 2002, 121; Castro-Becker zfs 2002, 365 ff; Mazzotti/Castro NZV 2002, 499, 500; Kuhn DAR 2001, 344 ff).

    So geht das OLG Bamberg davon aus, dass eine bereits am Unfalltag attestierte "HWS-Distorsion" in Abgrenzung zur Verdachtsdiagnose den Beweis dafür erbringen kann, dass das Unfallereignis kausal für ein diagnostiziertes HWS-Schleudertrauma ist, insbesondere wenn zugleich verschreibungspflichtige Medikamente verordnet werden sowie das Tragen einer Schanz'schen Halskrause (DAR 2001, 121).

  • OLG Hamm, 20.10.2016 - 6 U 170/14

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit einer Verletzung

    In dem von ihr zitierten Fall, den das Oberlandesgericht Bamberg zu entscheiden hatte, ist das Gericht nach eingehender Beweiswürdigung zu dem Ergebnis gekommen, dass die vom Durchgangsarzt im konkreten Fall attestierte Verletzung der Halswirbelsäule, die keine Verdachtsdiagnose darstellte, inhaltlich richtig gewesen ist und nicht durch ein kfz-technisches Gutachten, welches unter dem Vorbehalt bestimmter medizinischer Bedingungen gestellt worden ist, erschüttert worden sei (vgl. OLG Bamberg NZV 2001, 470).
  • OLG Koblenz, 17.11.2003 - 12 U 1186/02

    Berufung in Verkehrsunfallsachen: Zulässigkeit von Verfahrensrügen nach Ablauf

  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 121/03

    (Keine) Verletzung des rechtlichen Gehörs - angebotener Zeugenbeweis ungeeignet

  • LG Augsburg, 11.07.2001 - 7 S 5189/00
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - 1 U 142/01

    Anforderungen an das Gericht hinsichtlich der Auswertung von Erkenntnissen für

  • LG Landau/Pfalz, 25.09.2001 - 1 S 90/01

    Scheidet bei relativ geringen biomechanischen Kollisionsbelastungen generell die

  • AG Rüdesheim, 21.05.2008 - 3 C 394/05

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Kausalitätsnachweis für

  • LG Bonn, 01.08.2002 - 6 S 408/00

    Beweislast ärztlicher Untersuchungen/Diagnosen sowie biomechanischer Gutachten

  • LG Leipzig, 09.03.2004 - 16 S 5941/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • AG Gummersbach, 16.08.2001 - 2 C 724/00

    Nachweisen der Kausalität zwischen den geäußerten und ärztlich diagnostizierten

  • LG Magdeburg, 20.05.2003 - 2 S 79/03

    Fehlende Zurechnung von seelisch bedingten Folgeschäden einer Verletzungshandlung

  • AG Aachen, 04.12.2001 - 10 C 276/01

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der

  • AG Köln, 11.06.2001 - 262 C 310/99

    Anforderungen an die Substantiierung eines Schmerzensgeldanspruchs aufgrund einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.05.2000 - 8 U 105/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11120
OLG Düsseldorf, 11.05.2000 - 8 U 105/99 (https://dejure.org/2000,11120)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.05.2000 - 8 U 105/99 (https://dejure.org/2000,11120)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - 8 U 105/99 (https://dejure.org/2000,11120)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11120) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 840; BGB § 426
    Zulässiger Abfindungsvergleich mit dem Haftpflichtversicherer eines von mehreren Gesamtschuldnern mit Wirkung für alle Gesamtschuldner

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 779 § 840
    Einbeziehung von Ansprüchen gegen den eine Unfallverletzung behandelnden Arzt bei einem Abfindungsvergleich über Ansprüche wegen Gesundheitsschäden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 470
  • VersR 2002, 54
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06

    Umfang der Informationsobliegenheit gegenüber einer Rechtsschutzversicherung im

    Die vier Behandler sind daher Gesamtschuldner nach § 840 Abs. 1 BGB, da ein derartiges Gesamtschuldverhältnis auch dann vorliegt, wenn mehrere Schädiger den Schaden durch das Zusammenwirken mehrerer Einzelschäden verursacht haben (OLG Düsseldorf VersR 2002, 54; Palandt-Sprau, BGB, 66. Aufl., § 840 Rdnr. 2).
  • OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 182/12

    Haftung des behandelnden Arztes wegen Behandlungsfehlern bei der Versorgung von

    Hiervon umfasst werden auch Ersatzansprüche gegen den behandelnden Arzt, demgegenüber ein Arzthaftungsanspruch besteht, denn der Unfallverursacher haftet grundsätzlich auch für Fehler der die Unfallverletzung behandelnden Ärzte und/oder des Krankenhauspersonals (OLG Koblenz NJW 2008, 3006 ff., Rn. 15; OLG Düsseldorf VersR 2002, 54 f. Rn. 40; Landgericht Stralsund, Urteil vom 13.01.2005 - 6 O 375/02 - Rn. 23, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Braunschweig, 11.03.2004 - 1 U 77/03

    Wirkung der Erfüllung des Schmerzensgeldanspruchs durch die

    Die Erfüllung des Schmerzensgeldanspruchs durch die Haftpflichtversicherung wirkte auch zugunsten der Beklagten (§ 422 BGB), da die Beklagte - für den Fall ihrer Haftung - und der Unfallschädiger, soweit sie nebeneinander für einen Körperschaden verantwortlich sind, nach § 840 BGB Gesamtschuldner wären (OLG Düsseldorf, VersR 2002, 54; Palandt/Sprau, BGB, 63. Aufl. 2004, § 840 Rdnr. 2).
  • BGH, 10.05.2005 - VI ZR 223/04

    Verjährung von Ansprüchen wegen einer Unfallverletzung

    Der Rechtsstreit betrifft im übrigen ausschließlich Fragen des Einzelfalls ohne grundsätzliche Bedeutung, etwa zum Beginn der Verjährungsfrist bei Spätschäden (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1999 - VI ZR 37/99 - VersR 2000, 331; OLG Düsseldorf VersR 2002, 54 mit Nichtannahmebeschluß des erkennenden Senats vom 13. Februar 2001 - VI ZR 236/00) oder zur Frage der Verjährungshemmung nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG, § 852 Abs. 2 BGB a.F./§ 203 BGB n.F.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht