Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 08.05.2001

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 195/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1850
OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 195/00 (https://dejure.org/2001,1850)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.2001 - 9 U 195/00 (https://dejure.org/2001,1850)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 9 U 195/00 (https://dejure.org/2001,1850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall ; Schadensersatz ; Überholen einer Fahrzeugkolonne; Unklare Verkehrsituation ; Anzeige der Überholabsicht

  • verkehrsrechtsforum.de
  • Judicialis

    StVO § 5 Abs. 3; ; StVO § 5 Abs. 5; ; StVO § 16 Abs. 1 Nr. 1

  • RA Kotz

    Überholen einer Fahrzeugkolonne - Pflichten hierbei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 5 Abs. 3, Abs. 5 § 16 Abs. 1 Nr. 1
    Überholen einer Fahrzeugkolonne - unklare Verkehrsituation - Hupen oder Lichtzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Mitverschulden an Unfall beim Überholen einer Fahrzeugkolonne?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Unfall beim Überholen: "unklare Verkehrslage" unklar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1235
  • NZV 2001, 473
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 04.06.1987 - 12 U 4540/86

    Unklare Verkehrslage im Sinne von StVO § 5 Abs 3 Nr 1

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 195/00
    Deshalb bestand für den Kläger eine unklare Verkehrssituation (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage § 5 StVO Rdn. 34 m.w.N.; KG, NJW-RR 1987, 1251 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 39/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung auf Grund eines beim

    Bereits das Überholen eines Fahrzeuges, erst recht aber das Überholen einer Fahrzeugkolonne mit einem LKW birgt stets ein besonderes Gefahrenpotential (vgl. BGH, Urteil vom 18.05.1971, Az.: VI ZR 267/69, VersR 1971, 843; OLG Hamm, Urteil vom 15.03.1995, Az.: 3 U 159/94, NZV 1995, 399; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2001, Az.: 9 U 195/00, NZV 2001, 473).
  • OLG München, 24.02.2017 - 10 U 4448/16

    Haftungsverteilung bei Kollision während des Überholens einer Fahrzeugkolonne

    Anders würde es sich beispielsweise verhalten, wenn - wie in dem vom Senat mit Urteil vom 09.04.2010, Az.: 10 U 4406/09, juris, entschiedenen Fall - die zu überholenden Fahrzeuge langsamer werden und nach links blinken oder - wie in dem vom OLG Karlsruhe mit Urteil vom 26.07.2001, Az.: 9 U 195/00, NZV 2001, 473, entschiedenen Fall - die Kolonne nur mit ca. 25 km/h fährt und ein Überholen zuvor durch eine durchgezogene gerade Linie auf der Fahrbahnmitte untersagt war.
  • LG Mönchengladbach, 29.04.2021 - 12 O 157/20

    Verkehrsunfall - Kollision bei Überholvorgang

    Solche Umstände liegen beispielsweise vor, wenn für die hintereinander fahrenden Fahrzeuge über eine längere Strecke ein Überholverbot bestanden hat (BGH, Urteil vom 23. September 1986 - VI ZR 46/85 -, Rn. 12, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Juli 2001 - 9 U 195/00 -, Rn. 19, juris) oder wenn nach dem Durchfahren einer Ortschaft das erste Mal die Möglichkeit zum Überholen bestand (OLG Rostock, Urteil vom 23. Februar 2007 - 8 U 39/06 -, Rn. 16, juris) oder die vorausfahrenden Fahrzeuge langsamer werden und/oder nach links blinken (OLG München, Urteil vom 24. Februar 2017 - 10 U 4448/16 -, Rn. 7, juris).

    In solchen Situationen hätte sich ein "Idealfahrer" im Übrigen erst versichert, was die vorausgehenden Fahrzeuge vorhaben oder durch Lichtzeichen oder Hupen (§§ 16 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 5 StVO) sichergestellt, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Juli 2001 - 9 U 195/00 -, Rn. 19, juris).

  • OLG München, 21.12.2016 - 10 U 4448/16

    Haftungsverteilung bei Unfall durch Ausscheren aus einer Kolonne zum Überholen

    Anders würde es sich beispielsweise verhalten, wenn - wie in dem vom Senat mit Urteil vom 09.04.2010, Az.: 10 U 4406/09, juris, entschiedenen Fall - die zu überholenden Fahrzeuge langsamer werden und nach links blinken oder - wie in dem vom OLG Karlsruhe mit Urteil vom 26.07.2001, Az.: 9 U 195/00, NZV 2001, 473, entschiedenen Fall - die Kolonne nur mit ca. 25 km/h fährt und ein Überholen zuvor durch eine durchgezogene gerade Linie auf der Fahrbahnmitte untersagt war.
  • OLG Naumburg, 25.05.2012 - 10 U 43/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Auffahren eines

    Bereits das Überholen eines Fahrzeuges birgt stets ein besonderes Gefahrenpotential (OLG Karlsruhe, NZV 2001, 473), erst Recht, wenn der Überholende mit überhöhter Geschwindigkeit fährt (OLG Celle, Urteil vom 17. Juli 2003, 14 U 74/02, zitiert nach Juris).
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.04.2018 - 1 C 311/17

    Überholen einer Fahrzeugkolonne - Haftung bei Verkehrsunfall

    In Ansehung dessen verweist die Klägerin auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 26.07.2001 in DAR 2001, 459, weshalb diese einen hälftigen Haftungsanteil i.H.v. 1.271,00 EUR Reparaturkosten und 12, 50 EUR hälftiger Unkostenpauschale geltend mache.

    Entgegen der Rechtsmeinung der Klagepartei war die Entscheidung OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2001, NZV 2001, 473 auf den streitgegenständlichen Fall nicht übertragbar.

  • OLG Celle, 24.01.2002 - 14 U 85/01

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall wegen Verstoßes gegen die sogenannte

    Für den Kläger bestand daher eine unklare Verkehrssituation, in der er sich erst hätte vergewissern müssen, ob nicht auch der Beklagte zu 1 ein Überholmanöver beabsichtigte, oder durch Licht- oder Schallzeichen (vgl. § 5 Abs. 5 StVO ) hätte sicherstellen müssen, dass dieser seine - des Klägers - Überholabsicht zuverlässig und rechtzeitig bemerkte (vgl. zum Vorstehenden insgesamt OLG Karlsruhe MDR 2001, 1235, 1236 [OLG Karlsruhe 26.07.2001 - 9 U 195/00] m.w.N.).
  • OLG Celle, 19.06.2003 - 14 U 83/02

    Verkehrsunfall - Verschulden beim Ausscheren zum Überholen

    Der Hinweis der Beklagten auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 26.7.2001 (DAR 2001, 459) geht schon wegen unterschiedlicher Sachverhalte fehl.
  • AG Hamburg-Harburg, 12.04.2019 - 640 C 378/18

    Verkehrsunfall - Kollision des Überholers mit ausscherendem Fahrzeug

    muss er daher durch Hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken (OLG Karlsruhe, NZV 2001, 473; s.a. § 5 Abs. 5 S. 1 StVO).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 16/01   

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https://dejure.org/2001,5671
OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 16/01 (https://dejure.org/2001,5671)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2001 - 27 U 16/01 (https://dejure.org/2001,5671)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - 27 U 16/01 (https://dejure.org/2001,5671)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 710; ; ZPO § 546 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Schadensersatz - Kostenerstattung für Unterbringung in Pflegeheim - Vorteilsausgleich - Aufwendungsersparnis für Wohnungskosten - tatsächlicher Wert der Heimwohnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 473
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 253/82

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers wegen Krankenhauskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 16/01
    Zum selben Ergebnis führt es, wenn man die Problematik der Aufwendungsersparnis nicht als Unterfall der Vorteilsausgleichung betrachtet, sondern schon bei der Schadensberechnung prüft (So BGH NJW 1984, 2628 in anderem rechtlichen Zusammenhang für die Ersparnis häuslicher Verpflegung bei Krankenhausaufenthalt).
  • KG, 12.03.2009 - 22 U 39/06

    Ersatzfähigkeit der Kosten naher Angehöriger für Besuchsfahrten

    Der hier in Frage stehende Abzug ersparter Aufwendungen für Unterbringung und Verpflegung betrifft jedoch nicht die Frage, ob die Kosten für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung in vollem Umfang zu ersetzen sind (was außer Streit steht), sondern die Frage der Berechnung der Höhe dieser Kosten bzw. der Berechnung des in vollem Umfang zu ersetzenden Schadens (so BGH - Urteil vom 03. April 1984 - VI ZR 253/82 - zu II 2. a) = NJW 1984, 2628) oder der Vorteilsausgleichung (so OLG Hamm Urteil vom 08. Mai 2001 - 27 U 16/01 - = NZV 2001, 473 = OLGR Hamm 2001, 311; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Aufl., Rdn. 265 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 08.07.2020 - 11 U 107/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Erstattung von

    Sie muss dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen und darf den Schädiger nicht unbillig entlasten (OLG Hamm, Urteil vom 08.05.2011, 27 U 16/01 - Rz. 20 zitiert nach Juris).

    Insoweit ist nämlich zu beachten, dass es für die Höhe der Ersparnis nicht auf den Betrag ankommt, den der Geschädigte ohne den Unfall für seine Verpflegung aufgewandt hätte, sondern den er für eine Verpflegung in der ihm in der Betreuungseinrichtung gewährten Art hätte aufwenden müssen (OLG Hamm, Urteil vom 08.05.2001, 27 U 16/01 - Rz. 21 zitiert nach Juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.07.2010, 4 U 585/09 - Rz. 24 zitiert nach Juris).

  • LG Köln, 29.02.2012 - 25 O 500/09

    Zahlungsanspruch für erbrachte Wohnungsleistungen und Lebenshaltungskosten

    Aus den von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen ergibt sich auch nichts anderes.Die Entscheidung des OLG München vom 14.12.2006 (NJW-RR 2007, 653 f.) verhält sich zu einem seinerzeit fünf- bzw. sechsjährigen Kind und zur Frage des Kindergeldabzuges und des Unterhaltsbedarfs eines solchen Kindes.Die Entscheidung des OLG Hamm vom 08.05.2011 (NZV 2001, 473 ff.) befasst sich - für einen Geschädigten, der zum Unfallzeitpunkt 22 Jahre alt war - mit der grundsätzlichen Anrechenbarkeit von Aufwendungen, die auch ohne den Schaden angefallen wären und insbesondere damit, dass Aufwendungsersparnis für Wohnungskosten nur in Höhe des tatsächlichen Wertes der Unterbringungsleistung in Abzug zu bringen ist (und keine höheren hypothetischen Wohnungskosten).Schließlich verhält sich die - bereits oben in Bezug genommene - Entscheidung des BGH vom 03.04.1984 (NJW 1984, 2628 f.) zur Abgrenzung der Kosten aus einer Krankenhausbehandlung als Kosten der Heilbehandlung von Kosten für Unterkunft bzw. Pflege und letztlich zur Frage, wer insoweit aktivlegitimiert ist.
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