Weitere Entscheidung unten: AG Oranienburg, 30.08.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.2001 - 3 B 183.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4855
BVerwG, 31.05.2001 - 3 B 183.00 (https://dejure.org/2001,4855)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2001 - 3 B 183.00 (https://dejure.org/2001,4855)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 3 B 183.00 (https://dejure.org/2001,4855)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung eines Liegerads als Fahrrad im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Begriff des Fahrrads nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts - Geltungsumfang des Radwegebenutzungszwangs nach der ...

  • RA Kotz

    Liegerad ein Fahrrad? Gilt hierfür der Radwegebenutzungszwang?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrrad-Rikscha

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Liegefahrrad stellt Fahrrad im Sinne der Straßenverkehrsordnung dar

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 493
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.1996 - VI ZR 310/95

    Benutzung eines Radwegs in Gegenrichtung links der Fahrbahn

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2001 - 3 B 183.00
    Die Radwegebenutzungspflicht dient mithin im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs der Trennung von motor- und muskelbetriebenen Fahrzeugen (vgl. allgemein zur Förderung der Verkehrssicherheit durch Radwege: BGH, Urteil vom 29. Oktober 1996 - VI ZR 310/95 - BGHR, StVO § 2 Abs. 4 Satz 2, Radweg 1).
  • BGH, 20.10.1994 - III ZR 60/94

    Umfang der Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften an besonders

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2001 - 3 B 183.00
    Hier ist nicht die Frage im Streit, ob für Liegeradfahrer die den Radfahrern in § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO auferlegte Pflicht zur Benutzung beschilderter Radwege auch dann gilt, wenn besondere örtliche Verhältnisse wie etwa der Zustand der Wegeoberfläche oder die geringe Breite des Radweges dem Liegeradfahrer die Benutzung im Einzelfall unzumutbar machen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1994 - III ZR 60/94 - NZV 1995, 144 für erlaubtes Verlassen eines durch Eis und Schnee gefährlichen Radwegs; vgl. auch die Bestimmungen zu § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO in der VwV-StVO vom 22. Oktober 1998, BAnz. Nr. 246 b vom 31. Dezember 1998, ber. 1999 S. 947).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 11 B 1459/20

    Mietfahrräder dürfen in Düsseldorf nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2001 - 3 B 183.00 -, Buchholz 442.151 § 2 StVO Nr. 2 = juris, Rn. 3.
  • OVG Hamburg, 19.06.2009 - 2 Bs 82/09

    Aufstellen von Mietfahrrädern ('Call a Bike') als Gemeingebrauch

    Auch soweit Fahrräder in den Vorschriften nicht konkret angesprochen werden, können sie dennoch Adressaten der jeweiligen Ge- oder Verbote sein, da sie - mit Ausnahme von Kinderfahrrädern (§ 24 Abs. 1 StVO) - unbestritten dem Fahrzeugbegriff des § 2 Abs. 1 StVO unterfallen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.5.2001, VRS 101, 310, 311; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 23 StVO Rn. 11).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

    In solchen Fällen dient die Trennung von motor- und muskelbetriebenen Fahrzeugen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2001 - BVerwG 3 B 183.00 - Buchholz 442.151 § 2 StVO Nr. 2).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Für das im Streitfall angeordnete Radweg-Benutzungsgebot gilt, wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, nichts anderes (vgl. allgemein zur Radweg-Benutzungspflicht: Beschluss vom 31. Mai 2001 - BVerwG 3 B 183.00 - Buchholz 442.151 § 2 StVO Nr. 2, für Liegerad).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2003 - 12 LB 68/03

    Allgemeine Leistungsklage in der Form des öffentlich-rechtlichen

    Denn Fahrräder unterfallen - abgesehen von Kinderfahrrädern im Sinne des § 24 Abs. 1 StVO - unbestritten dem Fahrzeugbegriff der Straßenverkehrsordnung (vgl. nur: BVerwG, Beschl. v. 31.5.2001 - BVerwG 3 B 183.00 -, Buchholz 442.151, Nr. 2 zu § 2 StVO; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 2 StVO, Rn. 66; § 24 Rn. 6; Heß, in: Janiszewski/Jagow/Burmann, StVO, 16. Aufl. 2000, § 24, Nr. 2; Bouska, DAR 1982, 108).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2625/01

    Verkehrsrechtliche Anordnung - Radwegebenutzungspflicht für Liegerad

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 31.05.2001 (3 B 183.00) zurück.

    Dass der Kläger beim Führen eines Liegerads grundsätzlich der Radwegebenutzungspflicht gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO unterliegt und dass die Vorschrift insoweit auch mit höherrangigem Recht vereinbar ist, ist im Verfahren des Klägers wegen der Beschlagnahme seines Liegerads geklärt worden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.07.2000 - 1 S 1862/99 - VBlBW 2001, 100; BVerwG, Beschl. v. 31.05.2001 - 3 B 183.00 - Buchholz 442.151 § 2 StVO Nr. 2 = NZV 2001, 493).

  • VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 64/11

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung; Aufhebung;

    In solchen Fällen dient die Trennung von motor- und muskelbetriebenen Fahrzeugen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2001 - BVerwG 3 B 183.00 - Buchholz 442.151 § 2 StVO Nr. 2).
  • OLG Nürnberg, 28.02.2019 - 3 U 1295/18

    Teillöschung der eingetragenen deutschen Wortmarke

    Ein Fahrrad wird definiert als zweirädriges einspuriges Fahrzeug, das mit Muskelkraft durch Tretkurbeln angetrieben wird (vgl. auch BVerwG, NZV 2001, 493).
  • VG Berlin, 29.09.2014 - 11 K 198.14

    Keine Radwegbenutzungspflicht in der Kastanienallee

    In solchen Fällen dient die Trennung von motor- und muskelbetriebenen Fahrzeugen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2001 - BVerwG 3 B 183.00 - juris, Rdnr. 8).
  • VG Regensburg, 28.11.2005 - RO 5 K 03.2192

    Aufhebung einer Radwegbenutzungspflicht für eine Straße zwischen zwei Stadtteilen

    Das führt aber nicht dazu, dass die Gültigkeit der Regelung generell in Frage gestellt werden könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.5.2001 -- 3 B 183.00 -, NZV 2001, 493; die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 25.9.2001 - 1 BvR 1455101 - nicht zur Entscheidung angenommen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Oranienburg, 30.08.1999 - 13 AR OWi 21/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,21352
AG Oranienburg, 30.08.1999 - 13 AR OWi 21/98 (https://dejure.org/1999,21352)
AG Oranienburg, Entscheidung vom 30.08.1999 - 13 AR OWi 21/98 (https://dejure.org/1999,21352)
AG Oranienburg, Entscheidung vom 30. August 1999 - 13 AR OWi 21/98 (https://dejure.org/1999,21352)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,21352) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 493
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht