Rechtsprechung
LG Hof, 12.10.2000 - 1 Qs 193/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Abkürzung der Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gemäß § 69a Abs. 7 Strafgesetzbuch (StGB); Notwendigkeit eines medizinisch-psychologischen Gutachtens für die Abkürzung der Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gemäß § ...
- archive.org
Alkohol - Zur Bedeutung des Besuchs eines auf die Alkoholproblematik abgestellten Nachschulungskurses für die Abkürzung der Sperrfrist durch den Richter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.is (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hof, 04.05.2000 - 1 Cs 26 Js 3258/00
- AG Hof, 14.09.2000 - 8 Cs 26 Js 3258/00
- LG Hof, 12.10.2000 - 1 Qs 193/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1225 (Ls.)
- NZV 2001, 92
Wird zitiert von ... (4)
- LG Heilbronn, 27.04.2018 - 3 Qs 17/18
Entziehung der Fahrerlaubnis: Aufhebung der Fahrerlaubnissperre zu einem …
Vielmehr ist auch in solchen Fällen eine konkrete Einzelfallprüfung dahingehend erforderlich, ob der Verurteilte eine risikobewusstere Einstellung zum Straßenverkehr eingenommen und sich insoweit eine signifikante Handlungsänderung ergeben hat (vgl. etwa LG Hof, Beschl. v. 12. Oktober 2000, - 1 Qs 193/00 -, NZV 2001, 92). - AG Rheinberg, 23.08.2018 - 4 Cs 271/18
Sperrfrist, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Aufhebung
Die Einzelfallprüfung muss ergeben, dass der Verurteilte eine risikobewusstere Einstellung zum Straßenverkehr eingenommen und sich insoweit eine signifikante Handlungsänderung ergeben hat (vgl. LG Hof, Beschl. V. 12.10.2000, NZV 2001, 92). - LG Hof, 17.02.2003 - 1 Qs 3/03
Abkürzung der Sperrfrist - Abkürzung/Aufhebung der Sperrfrist nach Teilnahme an …
Wie die Beschwerdekammer bereits in ihrer Entscheidung vom 12.10.2000 (1 Qs 193/00), auf die Bezug genommen wird, ausgeführt hat, ist insoweit nicht immer ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU), was der Erstrichter durch Inbezugnahme der Entscheidung des Landgerichts Kassel vom 21.10.1991 (3 Qs 284/91/DAR 1992, 32f) in Fällen der vorliegenden Art bei einer Blutalkoholkonzentration von übei1,90 %o in den Nachmittagsstunden für erforderlich zu halten scheint, notwendig. - AG Rheinberg, 23.08.2018 - 4 Cs 418 Js 126/18 muss ergeben, dass der Verurteilte eine risikobewusstere Einstellung zum Straßenverkehr eingenommen und sich insoweit eine signifikante Handlungsänderung ergeben hat (vgl. LG Hof, Beschl. V. 12.10.2000, NZV 2001, 92).