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   OLG Braunschweig, 14.12.2001 - 2 Ss (S) 32/01 (86)   

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https://dejure.org/2001,5076
OLG Braunschweig, 14.12.2001 - 2 Ss (S) 32/01 (86) (https://dejure.org/2001,5076)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14.12.2001 - 2 Ss (S) 32/01 (86) (https://dejure.org/2001,5076)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Dezember 2001 - 2 Ss (S) 32/01 (86) (https://dejure.org/2001,5076)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr: Verhängung einer Jugendstrafe gegen einen Heranwachsenden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 349 Abs. 2 StPO ; § 473 Abs. 1 StPO ; § 17 Abs. 2 JGG
    Fahrlässige Tötung; Jugendstrafe; Alkohol; Erzieherischer Grund; Verkehrsrisiko; Straßenverkehr; Leichte Fahrlässigkeit; Leicht fahrlässig

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1; ; JGG § 17 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 § 473 Abs. 1; JGG § 17 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Jugendstrafe bei gravierenden Verkehrsdelikten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrlässige Tötung; Jugendstrafe; Alkohol; Erzieherischer Grund; Verkehrsrisiko; Straßenverkehr; Leichte Fahrlässigkeit; Leicht fahrlässig

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2334 (Ls.)
  • NZV 2002, 194
  • NZV 2002, 416 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.12.2001 - 2 Ss (S) 32/01
    Gesichtspunkte des Schutzes der Allgemeinheit müssten dagegen zurücktreten (BGHSt 16, 261, 263; 15, 224).
  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.12.2001 - 2 Ss (S) 32/01
    Gesichtspunkte des Schutzes der Allgemeinheit müssten dagegen zurücktreten (BGHSt 16, 261, 263; 15, 224).
  • OLG Hamm, 08.12.1967 - 3 Ss 1443/67
    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.12.2001 - 2 Ss (S) 32/01
    Das Oberlandesgericht Hamm (NJW 1968, 462) hat in Kenntnis der genannten BGH-Rechtsprechung im Falle einer fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit am Steuer es als beanstandungsfrei bezeichnet, dass der Tatrichter im Hinblick auf die "sehr leichtfertige Fahrweise" und "die schwerwiegenden Folgen der Tat" wegen Schwere der Schuld eine Jugendstrafe verhängt hat.
  • BayObLG, 09.04.1984 - RReg. 1 St 1/84
    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.12.2001 - 2 Ss (S) 32/01
    Jedenfalls bei bewusst fahrlässig begangenen Tötungen und Körperverletzungen im Straßenverkehr (sowie bei fahrlässigen Wiederholungstaten, welche Schlüsse auf den Charakter des Täters zulassen) kann auch nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgericht (StV 1985, 155, 156, es handelte sich auch dort um eine Fahrt in alkolisiertem Zustand) wegen der Schwere der Schuld die Verhängung von Jugendstrafe erforderlich sein.
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Maßgeblichkeit des

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei allein fahrlässigen Straftaten im Straßenverkehr die Annahme der Schwere der Schuld nach § 17 Abs. 2 JGG in Betracht kommt (vgl. OLG Braunschweig, NZV 2002, 194 f.; OLG Karlsruhe, NStZ 1997, 241 f.; BayObLG, …
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