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OLG Hamm, 21.02.2002 - 27 U 175/01 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 3 Abs. 2a
Haftungsverteilung bei Unfall nach Rotlichtverstoß eines Fußgängers; Beweiswürdigung hinsichtlich der Angaben Unfallbeteiligter direkt nach dem Unfallgeschehen
Papierfundstellen
- NZV 2002, 325
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 11.12.2006 - 12 U 1184/04
Fußgängerunfall: Betreten der Fahrbahn bei auf rot geschalteter Fußgängerampel; …
Insgesamt gestatten die Angaben des Klägers im Rahmen seiner Parteivernehmung auch unter Berücksichtigung des Unfallschocks (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 325 f.) nicht die Feststellung eines Sachverhalts, der seinem schriftsätzlichen Vorbringen entspricht. - LG Köln, 13.01.2016 - 13 S 129/15
Verkehrsunfall, Schadensersatz, Beweisverwertungsverbot, Belehrungsmangel
(OLG Hamm, Urteil vom 21. Februar 2002 - 27 U 175/01 -, juris). - KG, 26.10.2006 - 22 U 193/05
Überqueren einer Straße durch Fußgänger trotz Rotphase der Fußgängerampel als …
Ein Fußgänger, der in der Rotphase der für ihn maßgebenden Fußgängerampel plötzlich auf die Fahrbahn läuft, ohne sich über den herannahenden Verkehr zu vergewissern, handelt in aller Regel grob fahrlässig (so auch OLG Hamm Urteil vom 21.02.2002 - 27 U 175/01 - NZV 2002, 325;… KG a.a.O., 12 U 2997/88; OLG Köln Urteil vom 18.12.1975 - 18 U 94/75; VersR 1976, 1095 f; vgl. auch BGH VersR 1961, 357/358).