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   OLG Hamm, 27.03.2001 - 27 U 151/00   

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https://dejure.org/2001,1898
OLG Hamm, 27.03.2001 - 27 U 151/00 (https://dejure.org/2001,1898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.03.2001 - 27 U 151/00 (https://dejure.org/2001,1898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. März 2001 - 27 U 151/00 (https://dejure.org/2001,1898)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahnersatz; Unfall; Schadensersatz; Feststellungsbegehren; Zukünftige Schäden; Krankenversicherer

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 833 S. 1; ; BGB § 847; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 242; ; ZPO § 287; ; ZPO § 141; ; ZPO § 540; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • gaius.legal

    Keine Unverhältnismäßigkeit von Zahnimplantat statt Brücke

  • RA Kotz

    Anspruch auf Zahnimplantatbehandlung nach Unfall?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier, Sturz nach Anspringen durch einen Hund, Umfang des Schadensersatzes [Zahnimplantat statt prothetischer Brückenversorgung]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 370
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.01.1986 - VI ZR 48/85

    Kosten einer kosmetischen Operation

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2001 - 27 U 151/00
    Die Klägerin macht nämlich keine fiktiven Kosten einer nicht beabsichtigten Behandlung, die tatsächlich nicht ersatzfähig wären (vgl. hierzu BGH in NJW 1986, 1538 f.), geltend, sondern vor Durchführung einer von ihr ernsthaft beabsichtigten Maßnahme Ersatz der voraussichtlich entstehenden Kosten.
  • OLG Hamm, 11.02.2000 - 9 U 204/99

    Zuerkennung eines zeitlich begrenzten Schmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2001 - 27 U 151/00
    Da eine zeitliche Beschränkung eines Schmerzensgeldes auf einen bestimmten Zeitraum - jedenfalls bei einem zeitlich unbeschränkten Schmerzensgeldbegehren des Verletzten - nicht möglich ist, durch die immaterielle Entschädigung vielmehr alle bereits eingetretenen Unfallfolgen, aber auch die bis zur letzten mündlichen Verhandlung vorherzusehenden und zu berücksichtigenden künftigen Schadensfolgen abgegolten werden (vgl. Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., § 7, Rn. 36; Palandt, 60. Aufl., Rn. 11 zu § 847 BGB; OLG Hamm in NZV 2001, 40, jeweils m.w.N.), kann der Klägerin zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch kein Teilschmerzensgeld für die in der Vergangenheit erlittenen immateriellen Beeinträchtigungen zuerkannt werden.
  • LG Zwickau, 15.11.1994 - 6 S 82/92
    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2001 - 27 U 151/00
    Zwar kann auch bei Körperschäden eine medizinisch optimale Versorgung nicht in jedem Falle beansprucht werden, weil diese zu Kosten führen kann, die sich im Hinblick auf den Rechtsgedanken der §§ 254 Abs. 2, 242 BGB als unverhältnismäßig darstellen (vgl. hierzu BGH in NJW 1975, 641; OLG Hamm in NJW 1995, 787).
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2001 - 27 U 151/00
    Die für die Begründetheit des Feststellungsantrages geforderte Wahrscheinlichkeit einer Schadensentstehung, an die mit Rücksicht auf das Interesse der Klägerin an Schutz vor der Verjährung maßvolle Anforderungen zustellen sind (vgl. BGH in NJW-RR 1989, 1367; 1991, 918), ergibt sich zwanglos daraus, dass die prothetische Behandlungen der Klägerin unabhängig vom noch aufzuklärenden Umfang der erforderlichen Maßnahmen noch nicht abgeschossen ist, so dass neben den hier geltend gemachten zahnärztlichen Behandlungskosten für die Klägerin weitere Kosten anfallen können.
  • BGH, 06.07.2004 - VI ZR 266/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Schädigung eines Kassenpatienten durch einen

    Doch läßt das Berufungsgericht außer acht, daß die Umstände des Einzelfalles die Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen rechtfertigen können und deshalb bei der Frage, welche Aufwendungen für eine gebotene Heilbehandlung erforderlich sind, berücksichtigt werden müssen (vgl. Senatsurteile vom 23. September 1969 - VI ZR 69/68 - VersR 1969, 1040 und vom 11. November 1969 - VI ZR 91/68 - aaO; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1963 - III ZR 219/62 - VersR 1964, 257 m.w.N.; OLG München, VersR 1981, 169, 170; OLG Oldenburg, VersR 1984, 765; OLG Hamm, NJW 1995, 786, 787; OLG Hamm, NZV 2002, 370, 371; OLG Karlsruhe, OLG-Report 2002, 20; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozeß 24. Aufl., Kap. 2 Rdn. 44).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2016 - 17 U 122/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Kosten eines Zahnimplantats als vermehrte

    Dass hinsichtlich der Behandlungskosten ein Eigenanteil beim Kläger verbleiben wird, ist hinreichend wahrscheinlich (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2001, 27 U 151/00, NZV 2002, 370, juris-Rn. 28) und ergibt sich aus den vom Kläger vorgelegten Therapieplänen.

    Bei der Versorgung mit einem Implantat ist die Resistenz gegenüber Druckbelastung deutlich höher; auch muss für sie etwa durch Beschleifen der Nachbarzähne zur Fixierung einer Brücke keine gesunde Zahnsubstanz geopfert werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2001, 27 U 151/00, NZV 2002, 370, juris-Rn. 26; OLG Dresden, Urteil vom 01.04.2004, 7 U 1994/03, VersR 2004, 1567).

  • OLG München, 04.09.2009 - 10 U 3291/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Verfahrensverstoß wegen der

    Das bedeutet, dass sie als Einfahrende wartepflichtig war und den durchgehenden Verkehr weder behindern, noch gefährden durfte (vgl. KG NZV 2000, 43; OLG Hamm DAR 2001, 359).
  • OLG München, 26.03.2009 - 1 U 4878/07

    Krankenhaus- bzw. Therapeutenhaftung: Anspruch auf Zahlung eines

    Es handelt sich hierbei um einen später abzurechnenden Kostenvorschuss (vgl. ebenso OLG Hamm vom 27.03.2001, Az. 27 U 151/00 = NZV 2002, 370).
  • LG Saarbrücken, 21.10.2011 - 13 S 116/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Kollision anlässlich des Einfahrens auf die

    Während dort ein LKW-Fahrer regelmäßig damit rechnen muss, dass ein sich auf der Beschleunigungsspur befindliches Fahrzeug rechts vor ihm auf die Fahrspur einfädeln wird, so dass ein Anscheinsbeweis entfällt oder zumindest erschüttert wird (vgl. OLG Hamm DAR 2001, 359; OLG München, Urt. v. 4.9.2009 - 10 U 3291/09, Juris), ist dies für die Ausfädelspur, die anders als die Beschleunigungsspur nicht der Einfahrt sondern der Ausfahrt dient, anders zu beurteilen.
  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 3 U 128/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor einer Achillessehnenoperation

    Medizinisch notwendige Implantate hat der Schädiger zwar zu ersetzen (OLG Hamm, NZV 2002, 370; Palandt/ Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 249 Rn. 8).
  • LG Fulda, 25.04.2003 - 1 S 177/01

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine zahnärztliche Behandlung;

    Maßgeblich ist vielmehr allein, ob die aufgewendeten Kosten zur Heilbehandlung erforderlich und nicht unverhältnismäßig waren, so dass der verletzte Kassenpatient auch Kosten von Heilbehandlungsmaßnahmen ersetzt verlangen kann, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt, soweit dies nicht unverhältnismäßig ist (Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 249 BGB Rn. 8 m.w.N.; so offensichtlich auch OLG Hamm NZV 2002, S. 370).
  • LG Offenburg, 20.03.2020 - 2 O 543/18

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Ausschlagen eines vorgeschädigten Schneidezahnes

    Die Zahlung fiktiver Heilbehandlungskosten käme einem zusätzlichen Schmerzensgeld gleich, was einer im Gesetz nicht vorgesehenen Aufbesserung des Schmerzensgeldes entsprechen würde (BGH, Urt. v. 14.01.1986 - VI ZR 48/85, NJW 1986, 1538; OLG Köln, Urt. v. 19.05.1999 - 5 U 247/98, r + s 2000, 283; OLG Hamm, Urt. v. 27.03.2001 - 27 U 151/00, NZV 2002, 370, 371).
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