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   BayObLG, 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02   

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https://dejure.org/2002,5354
BayObLG, 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02 (https://dejure.org/2002,5354)
BayObLG, Entscheidung vom 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02 (https://dejure.org/2002,5354)
BayObLG, Entscheidung vom 06. März 2002 - 1 ObOWi 41/02 (https://dejure.org/2002,5354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 249 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 249 Abs. 1 Satz 1
    Radarfotos mit Geschwindigkeitsdarstellung als technische Aufzeichnungen - Urkundenbeweis und Augenschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fotos einer Radaranlage als technische Aufzeichnung; Abgrenzung Urkundsbeweis und Augenscheinsobjekt; Lichtbilder eines Radarmessgerätes als Augenscheinsobjekte; Rechtsfehler in der Beweiswürdigung

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 388
  • NZV 2002, 379
  • StV 2002, 645
  • VersR 2002, 1167 (Ls.)
  • JR 2003, 76
  • BayObLGSt 2002, 50
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Mitwirkung eines blinden Richters -

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02
    Während der Inhalt von Urkunden gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 StPO durch Verlesen zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wird, d.h. durch unmittelbares Umsetzen von Schrift- und Zahlenzeichen in Worte (bzw. in Gedanken in der Ersatzform des Selbstlesens nach § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO) erfolgt der Augenschein durch sinnliche Wahrnehmung (Sehen, Hören, Schmecken Riechen oder Befühlen; BGHSt 18, 51/53).
  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02
    Ihre Verlesung vermag das, was sie inhaltlich aussagen und damit aus ihr beweiserheblich geschlossen werden soll, nicht zu vermitteln (vgl. BGHSt 27, 135/136; Alsberg/Nüse/Meyer Der Beweisantrag im Strafprozess 5. Aufl., S.244).
  • BayObLG, 07.07.1965 - RReg. 1 b 53/65

    Lichtbilder als Beweismittel

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02
    Zu den einer Verlesung nicht zugänglichen Augenscheinsobjekten zählen insbesondere die bei Geschwindigkeitskontrollen mittels Radarmessung automatisch aufgenommenen Lichtbilder, die lediglich den Fahrer und/oder Pkw abbilden (LR/Dahs StPO, 24.Aufl., § 86 Rn.17; Koffka JR 1966, 389/390; vgl. auch BayObLGSt 1965, 79 = NJW 1965, 2357; OLG Düsseldorf VRS 33, 447; OLG Hamm VRS 44, 117).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 85/00

    Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02
    Auch soweit sich die Rechtsbeschwerde auf BGH StV 2000, 655 beruft, betreffen beide auf der genannten Seite abgedruckten Entscheidungen eine andere Frage, nämlich die Verwertung nicht verlesener Schriftstücke.
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 514/06

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    In den hierin eingeblendeten Daten, die zulässigerweise im Wege des Augenscheins in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind (vgl. BayObLG NStZ 2002, 388), ist auch die gemessene Geschwindigkeit enthalten.
  • OLG Stuttgart, 24.10.2007 - 4 Ss 264/07

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Lichtschrankenmessung mit

    In den hierin eingeblendeten Daten, die zulässigerweise im Wege des Augenscheins in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind (vgl. BayObLG NStZ 2002, 388), ist auch die gemessene Geschwindigkeit enthalten.
  • OLG Hamm, 27.02.2020 - 5 RBs 63/20

    Inaugenscheinnahme eines Lichtbildes bei Verurteilung

    Während der Inhalt von Urkunden gemäß § 249 Abs. 1 S. 1 StPO durch Verlesen zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wird, d.h. durch unmittelbares Umsetzen von Schrift- und Zahlenzeichen in Worte (bzw. in Gedanken in der Ersatzform des Selbstlesens nach § 249 Abs. 2 S. 1 StPO), erfolgt der Augenschein durch sinnliche Wahrnehmung, nämlich Sehen, Hören, Schmecken, Riechen oder Befühlen (vgl. zur Abgrenzung BayObLG, Beschluss vom 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02 = NZV 2002, 379, beck-online).
  • OLG Saarbrücken, 22.01.2016 - Ss RS 30/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Gehörsverletzung bei Verwertung eines Beweismittels

    Auf die Frage, ob das Amtsgericht vorliegend durch die Augenscheinnahme der auf dem Messfoto abgebildeten Daten gegen § 261 StPO verstoßen hat (zur Zulässigkeit der Augenscheinnahme der auf einem Messfoto eingeblendeten Zeichen und Ziffern, wenn sich deren Sinngehalt nicht aus sich selbst heraus erschließt, vgl. BayObLG NStZ 2002, 388 f.), kommt es vor diesem Hintergrund demnach nicht mehr an.
  • OLG Koblenz, 08.12.2021 - 3 OWi 32 SsBs 227/21

    Inaugenscheinnahme Lichtbild, Verlesung Datenzeile

    Während der Inhalt von Urkunden gemäß § 249 Abs. 1 S. 1 StPO durch Verlesen zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wird, d.h. durch unmittelbares Umsetzen von Schrift- und Zahlenzeichen in Worte, erfolgt die Inaugenscheinnahme durch sinnliche Wahrnehmung (vgl. zur Abgrenzung auch BayObLG, Beschl. ObOWi 41/02 v. 06.03.2002 NZV 2002, 379).
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