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   BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 221/02   

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BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 221/02 (https://dejure.org/2002,2958)
BayObLG, Entscheidung vom 27.06.2002 - 1 ObOWi 221/02 (https://dejure.org/2002,2958)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 1 ObOWi 221/02 (https://dejure.org/2002,2958)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Absehen vom Fahrverbot wegen Überschreitung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit bei Aufstellen des Messgeräts unmittelbar hinter der Ortstafel

  • IWW
  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 1; ; StPO § 267 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 79 Abs. 1; StPO § 267 Abs. 3
    Geschwindigkeitsmessung vor Ortstafel - Ausnahmefall für Verhängung des Regelfahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Messung der Geschwindigkeitsüberschreitung am Ortsausgangsschild kann Sonderfall darstellen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausbremsen = Nötigung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsrecht; Ordnungswidrigkeit; Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit; Regelfall; Ausnahmefall; Messpunkt vor Zeichen 311; Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer

Besprechungen u.ä.

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Fahrverbot bei Geschwindigkeitsmessung kurz vor der Ortstafel

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 345
  • NZV 2002, 576
  • VersR 2003, 384
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.09.1995 - 1 ObOWi 375/95

    Einsatz Geschwindigkeitsmeßgerätes unmittelbar nach der Ortstafel

    Auszug aus BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 221/02
    Die Richtlinien sind zwar innerdienstliche Vorschriften; sie sichern jedoch auch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (BayObLGSt 1995, 148/149; OLG Oldenburg NZV 1994, 286).

    Wird nämlich ein Geschwindigkeitsmessgerät entgegen den Richtlinien relativ kurz nach oder - wie im vorliegenden Fall - kurz vor der Ortstafel eingesetzt, so ist dies in der Regel ein besonderer Tatumstand, der die Annahme eines Ausnahmefalls rechtfertigen kann, auch wenn die Messung selbst in ihrem Ergebnis korrekt war (BayObLGSt 1995, 148).

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 221/02
    Der Tatrichter hat die Rechtsfolgen auf der Grundlage dieser Feststellungen, die lediglich durch Feststellungen dazu zu ergänzen sind, ob die Messstelle entsprechend den Richtlinien eingerichtet war, neu festzusetzen (vgl. BGHSt 30, 340).
  • OLG Oldenburg, 15.03.1994 - Ss 114/94

    Meßtoleranz, Ortstafel, Verkehrsüberwachung, Fahrverbot, Regelfolge,

    Auszug aus BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 221/02
    Die Richtlinien sind zwar innerdienstliche Vorschriften; sie sichern jedoch auch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (BayObLGSt 1995, 148/149; OLG Oldenburg NZV 1994, 286).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2011 - 4 Ss 261/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsmessung kurz vor einem

    Unabhängig hiervon entspricht es herrschender Ansicht, dass in den in Frage stehenden Fällen über Art. 3 GG ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften bei der Bemessung der Rechtsfolge zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen ist (OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 3. Februar 2011 - 2 Ss 8/11 - und vom 16. Mai 2011 - 4 Ss 297/11; BayObLG VRS 90, 209; 103, 385; OLG Dresden DAR 2010, 29; OLG Köln VRS 96, 62; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 3 StVO Rn. 56 b; teilweise abweichend OLG Oldenburg VRS 91, 478).
  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 Ss 8/11

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung der

    Sie sichern jedoch auch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (BayObLSt 1995, 184 ff.; OLG Oldenburg NZV 1994, 286; BayObLG NStZ-RR 2002, 345 ff.).
  • OLG Bamberg, 17.07.2012 - 3 Ss OWi 944/12

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderliche Feststellungen

    Sieht der Tatrichter von einem Regelfahrverbot wegen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung mit der Begründung ab, dass die Messstelle entgegen der einschlägigen landespolizeilichen Verkehrsüberwachungsrichtlinien in einem zu geringen Abstand vor der das Ende der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit markierenden Ortstafel (Zeichen 311) eingerichtet wurde, sind weitere Feststellungen dazu unabdingbar, ob die Messstelle bzw. die Überwachungsstrecke nicht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten z.B. als Unfallbrennpunkt bzw. Unfallgefahrenpunkt oder aufgrund sonstiger besonderer Verkehrsverhältnisse oder anderer gefahrerhöhender Umstände sachlich gerechtfertigt und damit ermessensfehlerfrei ausgewählt wurde (u.a. Anschluss an OLG Bamberg DAR 2006, 464 f., OLG Stuttgart DAR 2011, 220, OLG Dresden DAR 2010, 29 f.; BayObLG NZV 1995, 496 f. = DAR 1995, 495 f. und BayObLG NZV 2002, 576 f. = zfs 2003, 42).

    Denn insoweit fehlen bereits nahe liegende Angaben und Feststellungen dazu, ob die Messstelle bzw. die Überwachungsstrecke nicht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten z.B. als Unfallbrennpunkt bzw. Unfallgefahrenpunkt oder aufgrund sonstiger besonderer Verkehrsverhältnisse (z.B. Kreuzung, Einmündung, Fußgängerüberweg, Bushaltestelle, anliegende öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten etc.) oder anderer gefahrerhöhender Umstände (vgl. hierzu die einschlägige 'Ergänzende Weisung Nr. 1 [Geschwindigkeit allgemein - Stand: 12.01.2011]' zur Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12.05.2006 [VÜ-Richtlinie-VÜR; AIIMBl 2006, 155]) sachlich gerechtfertigt und damit ermessensfehlerfrei ausgewählt wurde (vgl. neben OLG Bamberg DAR 2006, 464 f. zuletzt auch OLG Stuttgart DAR 2011, 220 und OLG Dresden DAR 2010, 29 f. sowie schon BayObLG NZV 1995, 496 f. = DAR 1995, 495 f. und BayObLG NZV 2002, 576 f. = zfs 2003, 42; eingehend hierzu Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl. [2011], Rn. 1089 ff. m. zahlr.

  • OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11

    "Besonderer Tatumstand" bei Unterschreitung des Mindestabstands zu dem

    Da diese Richtlinie als reine Verwaltungsvorschrift grundsätzlich keine Außenwirkung entfaltet, unterliegen Messergebnisse, die unter Verstoß gegen die Richtlinie, ansonsten aber korrekt gewonnen worden sind, keinem Verwertungsverbot (vgl. Senat aaO; hiesiger 2. Bußgeldsenat aaO; BayObLGSt 1995, 148; NStZ-RR 2002, 345; OLG Oldenburg NZV 1996, 375; OLG Köln VRS 96, 62; OLG Dresden DAR 2010, 29; OLG Stuttgart DAR 2011, 220).
  • OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 Ss OWi 518/04

    Augenblicksversagen, Begriff des Augenblicks; kurzes Versagen;

    Sie sichern aber die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (vgl. BayObLG NZV 1995, 496; NStZ-RR 2002, 345; OLG Oldenburg NZV 1994, 286).
  • OLG Bamberg, 22.02.2017 - 3 Ss OWi 178/17

    Absehen von Fahrverbot wegen Nichteinhaltung polizeilicher

    a) Zwar kann eine Geschwindigkeitsmessung, die unter Verletzung des in internen Verwaltungsanweisungen vorgegebenen Mindestabstands zu einem die Geschwindigkeit regelnden Verkehrszeichen vorgenommen werden, die Indizwirkung eines Regelbeispiels entfallen lassen, worunter auch eine Messung vor der das Ende der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit markierenden Ortstafel (Z. 311) fällt (BayObLG NZV 2002, 576).
  • OLG Dresden, 06.06.2005 - Ss OWi 712/04

    Abstand von Verkehrszeichen und Messstelle bei Geschwindigkeitsverstoß -

    Mangels eines Verstoßes ist die indizierte grobe Pflichtwidrigkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung deshalb nicht in subjektiver Hinsicht entfallen (vgl. OLG Oldenburg VRS 91, 478; OLG Köln VRS 96, 62; BayObLG NZV 1995, 496; NZV 2002, 576; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374; DAR 2000, 580).
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