Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.08.2002 - 3 Ss OWi 729/02 (201)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,25458
OLG Hamm, 29.08.2002 - 3 Ss OWi 729/02 (201) (https://dejure.org/2002,25458)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.08.2002 - 3 Ss OWi 729/02 (201) (https://dejure.org/2002,25458)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. August 2002 - 3 Ss OWi 729/02 (201) (https://dejure.org/2002,25458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,25458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 577
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2020 - 4 RBs 46/20

    Rotlichtverstoß, Feststellungen, Anforderungen, Beweiswürdigung

    Daher bedarf es bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß in den Urteilsgründen der Feststellung, ob vor der Lichtzeichenanlage eine Haltelinie vorhanden ist und ggf. wie lange das Rotlicht beim Überfahren der Haltelinie schon andauerte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 2000 - Ss 51/00 B -, ; OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 423/07 - und vom 29. August 2002 - 3 Ss OWi 729/02 -, ; KG, Beschluss vom 14. März 2014 - 3 Ws (B) 124/14 -, ; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 5. November 2015 - Ss (Bs) 76/2015 (44/15 OWi) -, ).

    Zwar kann die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes grundsätzlich auch - wie hier - auf die Schätzungen von Zeugen, insbesondere von Polizeibeamten gestützt werden (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 8. Februar 2018 - III-4 RBs 27/18 -, vom 12. März 2009 - 3 Ss OWi 55/09 -, vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 423/07 - und vom 29. August 2002 - 3 Ss OWi 729/02 -, ; OLG Köln, Beschluss vom 20. März 2012 - III-1 RBs 65/12 -, ; König, a.a.O., § 37 StVO Rn. 45 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09

    Feststellung eines Rotlichtverstoßes bei gezielter Ampelüberwachung durch

    Der seinerzeitige 5. Senat für Bußgeldsachen verneinte dies generell (NZV 2001, 177), während der erkennende Senat dies grundsätzlich bejaht (NZV 2002, 577 und Beschl. v. 24.09.2007 - 3 SsOWi 620/07).

    Deswegen muss das tatrichterliche Urteil Feststellungen dazu enthalten, nach welcher Methode die Zeit geschätzt wurde und Angaben zum Ablauf des Rotlichtverstoßes, zur Entfernung des Fahrzeugs zur Lichtzeichenanlage und zu einer ggf. vorhandenen Haltelinie treffen (OLG Hamm Beschl. v. 24.09.2007 - 3 SsOWi 620/07 - juris; OLG Hamm NZV 2002, 577; OLG Düsseldorf VRS 93, 462, 463 f.; OLG Hamburg NZV 2005, 209, 210; OLG Köln VRS 106, 214, 215; vgl. auch OLG Jena Beschl. v. 29.10.2003 - 1 Ss 138/03 - juris).

  • OLG Saarbrücken, 05.11.2015 - Ss (BS) 76/15

    Rotlichtverstoß - Heranziehung einer Sekundenschätzung eines Polizisten

    Ob eine solche Haltelinie vorhanden war, muss daher in einem tatrichterlichen Bußgeldurteil festgestellt werden (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 577 f. - Rn. 12; NZV 2008, 309 f. - Rn. 7 f. nach juris; KG NZV 2015, 203 f. - Rn. 4 nach juris).

    Zwar können für den Beweis eines - auch eines qualifizierten - Rotlichtverstoßes neben den Ergebnissen von Überwachungsanlagen grundsätzlich auch Schätzungen von Zeugen, insbesondere von Polizeibeamten herangezogen werden (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 577 f. - Rn. 15 nach juris; NZV 2008, 309 f. - Rn. 8 nach juris; NZV 2010, 44 f. - Rn. 7 nach juris; OLG Köln ZfSch 2012, 292 ff. - Rn. 22 nach juris; König, a. a. O., § 37 StVO Rn. 45 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 23.10.2003 - 2 Ss OWi 649/03

    Rotlichtverstoß; Haltelinie; tatsächliche Feststellungen; Fahrverbot; Möglichkeit

    Insbesondere wenn die Feststellungen zum Zeitablauf nicht auf einer technischen Messung mittels eines geeichten Messgerätes beruhen, sind wegen der damit verbundenen Fehlermöglichkeiten klare und erschöpfende Feststellungen zum Zeitablauf sowie zur Entfernung des Fahrzeugs zum Einmündungsbereich, zur Lichtzeichenanlage und zu einer ggf. vorhandenen Haltelinie zu treffen (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 29. August 2002 in 3 Ss OWi 729/02 = NZV 2002, 577; vom 22. August 2002 in 3 Ss OWi 692/02; vom 03. August 1999 in 4 Ss OWi 790/99).
  • OLG Jena, 24.08.2005 - 1 Ss 177/05

    Bei einem innerörtlichen Rotlichtverstoß kann eine Gelbphase von 3 Sekunden und

    Mit der herrschenden Rechtsprechung (u.a. OLG Hamm NZV 2002, 577; weitere Nachweise bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, Rn. 61 zu § 37 StVO ) berücksichtigt auch der Senat in ständiger Rechtsprechung, dass mangels anderweitiger Anhaltspunkte bei einem innerörtlichen Verstoß von der innerorts üblichen und damit allgemeinkundigen Gelbphase von 3 s und der innerorts grundsätzlich geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auszugehen ist.
  • OLG Hamm, 24.09.2007 - 3 Ss OWi 620/07

    Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einem

    Dabei weist der Senat darauf hin, dass die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes aufgrund der Angaben von Polizeibeamten oder anderen Zeugen bei einer zufälligen Rotlichtüberwachung nicht von vorneherein ausgeschlossen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29.08.2002, 3 Ss OWi 729/02, NZV 02, 577).
  • OLG Köln, 29.10.2014 - 1 RBs 298/14

    Schluss auf einen Rotlichtverstoß bei einer ordnungsgemäß funktionierenden

    Es muss positiv die Zeitspanne zwischen Umschalten des für den Betroffenen geltenden Lichtzeichens auf Rotlicht und dem Umschalten auf Grünlicht für den Querverkehr festgestellt sein (OLG Hamm DAR 1999, 417; OLG Hamm NZV 2002, 577; OLG Jena DAR 2006, 164 = VRS 110, 38; SenE v. 10.08.2006 - 82 Ss-OWi 60/06 - SenE v. 24.10.2013 - III-1 RBs 290/13 -).
  • KG, 30.11.2015 - 3 Ws (B) 531/15

    Bußgeldsache: "Mitzieheffekt" bei Rotlichtverstoß im Kreuzungsbereich

    Ein solcher ist vielmehr nur dann beizuziehen, wenn ein Ausnahmefall nahe liegt oder es für die Überprüfung von den Betroffenen allein belastenden Zeugenaussagen, die auf der Wahrnehmung von grünem Wechsellicht für den Querverkehr beruhen, notwendig ist (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, 577).
  • OLG Hamburg, 01.06.2011 - 3-26/11

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes und

    Insoweit ist z.B. mitzuteilen, nach welcher Methode die Zeit von den Zeugen geschätzt wurde, in welcher Entfernung sich das betroffene Fahrzeug zur Lichtzeichenanlage bzw. der Haltelinie zu Beginn der Rotlichtphase befand und mit welcher Geschwindigkeit das Fahrzeug fuhr (OLG Düsseldorf VRS 93, 462, 463f; OLG Köln VRS 106, 214, 215; OLG Hamm NZV 2002, 577).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht