Weitere Entscheidung unten: AG Kehl, 14.09.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 Ss 590/02   

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OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 Ss 590/02 (https://dejure.org/2002,5014)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.2002 - 2 Ss 590/02 (https://dejure.org/2002,5014)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 2002 - 2 Ss 590/02 (https://dejure.org/2002,5014)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Nebenkläger, Revision, Begründung, erforderlicher Umfang

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Nebenklägers zur Revisionsbegründung; Urteilsanfechtung nur wegen einer zum Anschluss als Nebenkläger berechtigenden Gesetzesverletzung; Nichtausreichen der bloßen Behauptung der Tatbestandsverwirklichung eines nebenklagefähigen Deliktes

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenklage - Revision des Nebenklägers richtig begründen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 20 (Ls.)
  • NZV 2003, 150
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99

    Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 Ss 590/02
    Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung dann gegeben, wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt (vgl. dazu u.a. BGHSt 36, 1, 9, BGH NStZ 1999, 507, 508; NStZ-RR 1997, 233).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.1985 - 5 Ss OWi 108/85
    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 Ss 590/02
    § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO ist unanwendbar und das Beschwerdegericht muss über die Kosten- und Auslagenentscheidung entscheiden, wenn dem Rechtsmittelgericht eine Sachentscheidung auf die Berufung oder Revision verwehrt ist, weil es z.B. nur eine Formalentscheidung nach §§ 319 Abs. 2, 346 Abs. 2, 322 Abs. 1 Satz 1, 349 Abs. 1 StPO zu treffen hatte (BGH; Beschluss vom 31. August 1998 in 5 StR 420/98 zur Verwerfung mangels Beschwer und Beschluss vom 4. April 1985 in 5 StR 224/85 zur unzulässigen Nebenklägerrevision, beide zitiert bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 464 Rn. 25; OLG Düsseldorf MDR 1985, 785; BayObLG MDR 1976, 951).
  • BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94

    Unbefugte Verwertung von Geschäftsgeheimnissen und Angestelltenbestechung bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 Ss 590/02
    Zulässig ist die Anfechtung dagegen, wenn geltend gemacht wird, eine Rechtsvorschrift über ein den anfechtenden Nebenkläger betreffendes Nebenklagedelikt sei verletzt und der Angeklagte insoweit zum Beispiel zu Unrecht freigesprochen oder das Nebenklagedelikt sei zu Unrecht nicht in den Schuldspruch der Entscheidung aufgenommen worden (vgl. dazu BGHSt 41, 140, 144; BGH JZ 1988, 367; OLG Oldenburg GA 1992, 471, 472; Hilger in Löwe-Rosenberg, 25. Aufl., § 400 Rn. 11; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 400 Rn. 4, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Oldenburg, 30.03.1992 - Ss 85/92

    Gericht höherer ordnung, Verweisung, Tatverdacht, Zuständigkeit,

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 Ss 590/02
    Zulässig ist die Anfechtung dagegen, wenn geltend gemacht wird, eine Rechtsvorschrift über ein den anfechtenden Nebenkläger betreffendes Nebenklagedelikt sei verletzt und der Angeklagte insoweit zum Beispiel zu Unrecht freigesprochen oder das Nebenklagedelikt sei zu Unrecht nicht in den Schuldspruch der Entscheidung aufgenommen worden (vgl. dazu BGHSt 41, 140, 144; BGH JZ 1988, 367; OLG Oldenburg GA 1992, 471, 472; Hilger in Löwe-Rosenberg, 25. Aufl., § 400 Rn. 11; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 400 Rn. 4, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.11.1999 - 1 StR 469/99

    Unzulässige Revision der Nebenklage; Gesetzesverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 Ss 590/02
    Es besteht daher die Verpflichtung des Nebenklägers, spätestens in der Revisionsbegründung deutlich zu machen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, namentlich dass das Urteil wegen einer zum Anschluss als Nebenkläger berechtigenden Gesetzesverletzung angefochten werde (BGH NStZ-RR 2001, 266 bei Becker, BGH, Beschluss vom 17.11.1999 - 1 StR 469/99, bei http://www.caselaw.de; BGH NStZ 1999, 259; NStZ 1997, 97; BGH DAR 1994, 193 bei Nehm; BGH StV 1992, 456).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 Ss 590/02
    Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung dann gegeben, wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt (vgl. dazu u.a. BGHSt 36, 1, 9, BGH NStZ 1999, 507, 508; NStZ-RR 1997, 233).
  • BGH, 31.08.1998 - 5 StR 420/98

    Zulässigkeit der Revision nur bei Anfechtung des Urteils mit dem Ziel der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 Ss 590/02
    § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO ist unanwendbar und das Beschwerdegericht muss über die Kosten- und Auslagenentscheidung entscheiden, wenn dem Rechtsmittelgericht eine Sachentscheidung auf die Berufung oder Revision verwehrt ist, weil es z.B. nur eine Formalentscheidung nach §§ 319 Abs. 2, 346 Abs. 2, 322 Abs. 1 Satz 1, 349 Abs. 1 StPO zu treffen hatte (BGH; Beschluss vom 31. August 1998 in 5 StR 420/98 zur Verwerfung mangels Beschwer und Beschluss vom 4. April 1985 in 5 StR 224/85 zur unzulässigen Nebenklägerrevision, beide zitiert bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 464 Rn. 25; OLG Düsseldorf MDR 1985, 785; BayObLG MDR 1976, 951).
  • BGH, 13.01.1999 - 2 StR 586/98

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Ziel); Gesetzwidrige Nichtzulassung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 Ss 590/02
    Es besteht daher die Verpflichtung des Nebenklägers, spätestens in der Revisionsbegründung deutlich zu machen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, namentlich dass das Urteil wegen einer zum Anschluss als Nebenkläger berechtigenden Gesetzesverletzung angefochten werde (BGH NStZ-RR 2001, 266 bei Becker, BGH, Beschluss vom 17.11.1999 - 1 StR 469/99, bei http://www.caselaw.de; BGH NStZ 1999, 259; NStZ 1997, 97; BGH DAR 1994, 193 bei Nehm; BGH StV 1992, 456).
  • BGH, 04.04.1985 - 5 StR 224/85

    Aufhebung der angeordneten Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 Ss 590/02
    § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO ist unanwendbar und das Beschwerdegericht muss über die Kosten- und Auslagenentscheidung entscheiden, wenn dem Rechtsmittelgericht eine Sachentscheidung auf die Berufung oder Revision verwehrt ist, weil es z.B. nur eine Formalentscheidung nach §§ 319 Abs. 2, 346 Abs. 2, 322 Abs. 1 Satz 1, 349 Abs. 1 StPO zu treffen hatte (BGH; Beschluss vom 31. August 1998 in 5 StR 420/98 zur Verwerfung mangels Beschwer und Beschluss vom 4. April 1985 in 5 StR 224/85 zur unzulässigen Nebenklägerrevision, beide zitiert bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 464 Rn. 25; OLG Düsseldorf MDR 1985, 785; BayObLG MDR 1976, 951).
  • LG Düsseldorf, 28.06.1976 - X Qs 70/76
    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 Ss 590/02
    § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO ist unanwendbar und das Beschwerdegericht muss über die Kosten- und Auslagenentscheidung entscheiden, wenn dem Rechtsmittelgericht eine Sachentscheidung auf die Berufung oder Revision verwehrt ist, weil es z.B. nur eine Formalentscheidung nach §§ 319 Abs. 2, 346 Abs. 2, 322 Abs. 1 Satz 1, 349 Abs. 1 StPO zu treffen hatte (BGH; Beschluss vom 31. August 1998 in 5 StR 420/98 zur Verwerfung mangels Beschwer und Beschluss vom 4. April 1985 in 5 StR 224/85 zur unzulässigen Nebenklägerrevision, beide zitiert bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 464 Rn. 25; OLG Düsseldorf MDR 1985, 785; BayObLG MDR 1976, 951).
  • BGH, 09.11.2000 - 4 StR 425/00

    Verwerfung der Revision der Nebenklage als unzulässig; Gesetzesverletzung,

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 199/96

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die

  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21

    Sprungrevision; Nebenkläger; Zulässigkeit; Anschluss; Anschlussberechtigung;

    Zulässig ist die Anfechtung dagegen, wenn geltend gemacht wird, eine Rechtsvorschrift über ein den anfechtenden Nebenkläger betreffendes Nebenklagedelikt sei verletzt und der Angeklagte insoweit zum Beispiel zu Unrecht freigesprochen oder das Nebenklagedelikt sei zu Unrecht nicht in den Schuldspruch der Entscheidung aufgenommen worden (OLG Hamm NZV 2003, 150; OLG Köln NZV 2004, 656).

    Die behauptete Tatbestandsverwirklichung muss den Nebenkläger vielmehr auch zum Anschluss berechtigen, d. h. es muss zumindest die entfernte rechtliche Möglichkeit einer Verurteilung nach dem nebenklagefähigen Straftatbestand bestehen (OLG Hamm NZV 2003, 150; vgl. auch BGH NStZ 1997, 97 a.E.).

  • OLG Zweibrücken, 27.02.2009 - 1 Ws 26/09

    Nebenklage: Anfechtungsrecht des Nebenklägers; Benennung des Berufungsziels

    Demgegenüber ist die Anfechtung zulässig, wenn geltend gemacht wird, eine Rechtsvorschrift über ein den anfechtenden Nebenkläger betreffendes Nebenklagedelikt sei zu Unrecht nicht in den Schuldspruch der Entscheidung aufgenommen worden (vgl. OLG Hamm NZV 2003, 150 m.w.N.).

    Nicht ausreichend wäre es allerdings, wenn lediglich die Nichtaburteilung eines völlig fern liegenden Nebenklagedelikts gerügt wird, für das nach Aktenlage nicht der geringste Anhalt besteht (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Prüfungsumfang 3; OLG Köln NZV 2004, 656; OLG Hamm NZV 2003, 150, 151; Meyer-Goßner aaO. § 400 Rn. 6).

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 41/08

    Berufung; Nebenkläger; Zulässigkeit

    Vielmehr muss zumindest die entfernte rechtliche Möglichkeit einer Verurteilung nach dem nebenklagefähigen Straftatbestand bestehen (OLG Hamm NZV 2003, 150, 151; OLG Köln NZV 2004, 656).
  • OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 350/04

    Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung nach Drogenkonsum in Tateinheit mit

    Dazu ist vielmehr erforderlich, dass der von der Nebenklage erstrebte Schuldspruch nicht völlig fern liegt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Prüfungsumfang; OLG Hamm VRS 104, 147 = DAR 2003, 40 = NZV 2003, 150).
  • OLG Köln, 24.10.2006 - 82 Ss 79/06
    Bei der Revision der Nebenklage bedarf es darüber hinaus grundsätzlich der Mitteilung, dass das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer zum Anschluss der Nebenklage berechtigenden und nicht völlig fern liegenden Gesetzesverletzung angefochten wird (vgl. BGH, NStZ-RR 2001, 266; NStZ 1999, 259; OLG Hamm, VRS 104, 147 ff.).
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Rechtsprechung
   AG Kehl, 14.09.2001 - 6 OWi 235/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16378
AG Kehl, 14.09.2001 - 6 OWi 235/01 (https://dejure.org/2001,16378)
AG Kehl, Entscheidung vom 14.09.2001 - 6 OWi 235/01 (https://dejure.org/2001,16378)
AG Kehl, Entscheidung vom 14. September 2001 - 6 OWi 235/01 (https://dejure.org/2001,16378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Halterhaftung einer Autovermietung; Anforderungen an die Zumutbarkeit der Fahrerermittlung im Rahmen des § 25a Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG); Annahme des Bestehens eines unverhältnismäßigen Aufwands zur Ermittlung des tatsächlichen Fahrers bei Einstellung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1966
  • NZV 2003, 150
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