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   OLG Hamm, 04.02.2002 - 6 U 130/01   

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https://dejure.org/2002,9454
OLG Hamm, 04.02.2002 - 6 U 130/01 (https://dejure.org/2002,9454)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.02.2002 - 6 U 130/01 (https://dejure.org/2002,9454)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 6 U 130/01 (https://dejure.org/2002,9454)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei dem Betrieb eines Gokart-Fahrzeugs; Anforderungen an eine Strohballenabgrenzung gegen ausbrechende Gokart-Fahrzeuge; Kürzung oder Wegfall von Schadensersatzansprüchen bei Vorliegen eines ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei dem Betrieb eines Gokart-Fahrzeugs; Anforderungen an eine Strohballenabgrenzung gegen ausbrechende Gokart-Fahrzeuge; Kürzung oder Wegfall von Schadensersatzansprüchen bei Vorliegen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1389
  • NZV 2003, 32
  • SpuRt 2002, 242
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71

    Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2002 - 6 U 130/01
    Deswegen war entsprechend dem Verantwortungsanteil der Bundeswehr eine quotenmäßige Kürzung der gegen die Beklagte gerichteten Schadensersatzansprüche in Betracht zu ziehen, und zwar für den Fall, daß an sich neben der Beklagten gesamtschuldnerisch auch die Bundesrepublik der Klägerin gehaftet hätte, dass aber derartige Ansprüche an der Haftungsprivilegierung gescheitert wären, die in §§ 104 ff. SGB VII angeordnet ist und die gem. § 106 Abs. 4 SGB VII ggf. hier auch dem Bund zugute gekommen wäre, der gem. Art. 34 GG den Kasernenbesuchern hätte haften können anstelle der Soldaten, die für deren Sicherheit zuständig waren (zur Beschränkung von Schadensersatzansprüchen wegen der Störung des Gesamtschuldnerausgleichs in derartigen Fällen vgl. BGH VersR 69, 34; 73, 836; Lemcke, r + s 00, 221, 224; ders., ZAP Fach 2, 199, 212; Otto, NZV 02, 10, 15; Imbusch, VersR 01, 1485, 1487).
  • BGH, 30.10.1980 - III ZR 132/79

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2002 - 6 U 130/01
    Es entfällt z.B. bei der Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr (sofern keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden, vgl. BGH NJW 81, 681 = VersR 81, 681) und im Bereich der Verkehrssicherungspflichten des Straßenverkehrs (vgl. BGH NJW 93, 2612 = VersR 94, 346 = DRSp-ROM Nr. 1993/2531; BGHZ 75, 135 = DRSp-ROM 1994/5208), und es spricht einiges dafür, dass es auch in Fällen der vorliegenden Art nicht eingreift, wenn es außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs um eine Verkehrssicherungspflichtverletzung geht, die dem Amtsträger öffentlich-rechtlich als Amtspflicht auferlegt ist.
  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 122/79

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung als anderweitige

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2002 - 6 U 130/01
    Die Anwendbarkeit der §§ 7 ff StVG ist nicht auf den Straßenverkehr beschränkt, sondern gilt für jedes Schadensereignis, das ursächlich mit dem Betrieb des Kraftfahrzeuges zusammen hängt, also auch auf nicht öffentlichen Wegen oder auf Kasernengelände (vgl. BGH NJW 81, 623 = VersR 81, 252, insoweit in BGHZ 79, 26 nicht abgedruckt; Hentschel, § 7 StVG Rdn. 1).
  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 167/92

    Amtshaftung bei Schäden durch umstürzende Straßenbäume

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2002 - 6 U 130/01
    Es entfällt z.B. bei der Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr (sofern keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden, vgl. BGH NJW 81, 681 = VersR 81, 681) und im Bereich der Verkehrssicherungspflichten des Straßenverkehrs (vgl. BGH NJW 93, 2612 = VersR 94, 346 = DRSp-ROM Nr. 1993/2531; BGHZ 75, 135 = DRSp-ROM 1994/5208), und es spricht einiges dafür, dass es auch in Fällen der vorliegenden Art nicht eingreift, wenn es außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs um eine Verkehrssicherungspflichtverletzung geht, die dem Amtsträger öffentlich-rechtlich als Amtspflicht auferlegt ist.
  • BGH, 19.12.1989 - VI ZR 182/89

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2002 - 6 U 130/01
    Vielmehr beschränkt sich die Verkehrssicherungspflicht auf das Ergreifen solcher Maßnahmen, die nach den Gesamtumständen zumutbar sind, und die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig halten darf, um andere vor Schäden zu bewähren (vgl. BGH NJW 90, 1236, 1237 = VersR 90, 498 = DRSp-ROM Nr. 1992/1489).
  • OLG Hamm, 21.05.2019 - 9 U 56/18

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Auch solche Schadensereignisse, die sich Tage nach der Herausnahme aus dem öffentlichen Verkehr auf Privatgrundstücken ereignen, können daher dem Betrieb nach § 7 Abs. 1 StVG zugeordnet werden, sofern nur der örtliche und zeitliche Kausalzusammenhang mit dem Betriebsvorgang des Kraftfahrzeugs oder dem Versagen einer seiner Betriebseinrichtungen nachgewiesen wird (BGH v. 10.10.1972 - VI ZR 104/71 - juris Rn. 13 - VersR 1973, 83; Brandenburgisches OLG v. 20.11.2012 - 6 U 36/12 - juris Rn. 40 - VRR 2013, 180; OLG Celle v. 14.11.2012 - 14 U 70/12 - juris Rn. 2 - NZV 2013, 292; OLG Hamm v. 04.02.2002 - 6 U 130/01 - juris Rn. 13 - NJW-RR 2002, 1389; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt v. 24.11.2015 - 12 U 110/15 - juris Rn. 40 - RuS 2016, 150; vgl. Lemcke , RuS 2016, 152 und Wenker , jurisPR-VerkR 6/2016, Anm. 2).
  • OLG München, 31.01.2024 - 10 U 683/23

    Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kraftfahrzeuge, Sachverständige, Vorgerichtliche

    Anders als etwa Autoscooter (dazu BGH VersR 1977, 335) kann sich etwa eine Pistenraupe (vgl. grundlegend Senat, Urt. v. 08.07.2011, Az. 10 U 5433/08 [Juris] nicht nur auf einem bestimmten Standort fortbewegen (vgl. zum Betrieb von Go-Karts OLG Hamm, NZV 2003, 32; LG Karlsruhe VersR 1976, 252).
  • OLG Koblenz, 26.04.2004 - 12 U 62/02

    Haftung für Kart-Unfall durch Minderjährigen

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  • OLG München, 08.07.2011 - 10 U 5433/08

    Haftungsverteilung bei Skiunfall: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beim

    Anders als etwa Autoscooter (dazu BGH VersR 1977, 335) kann sich die Raupe nicht nur auf einem bestimmten Standort fortbewegen (vgl. zum Betrieb von Go-Karts OLG Hamm, NZV 2003, 32; LG Karlsruhe VersR 1976, 252).
  • OLG Koblenz, 21.12.2006 - U 819/06

    Franchising: Formnichtigkeit eines noch unter das alte Wettbewerbsrecht fallenden

    Der Senat folgt nicht der Auffassung des OLG Karlsruhe, wie sie in dessen von der Klägerin zitiertem Urteil vom 12.02.2003 - 6 U 130/01 Kart - vertreten wird.
  • LG Köln, 26.02.2010 - 2 O 576/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs auf der linken Fahrspur einer

    Denn die von der Antragstellerin vorgetragenen Verletzungen rechtfertigen unter Berücksichtigung des Lebensalters der Antragstellerin, der Dauer der Heilbehandlung und der erlittenen Schmerzen und Einschränkung der Lebensqualität einerseits und des erheblichen Mitverschuldens der Antragstellerin andererseits nur ein Schmerzensgeld i. H. v. 1.250,- Euro (OLG Hamm, NZV 2003, 32; OLG Köln NJW-RR 2002, 962).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 6 U 59/06

    Sportwettbewerb -Kindermotorradrennen: Verkehrssicherungspflichten des

    Maßgeblich ist die Nähe der Gefahr, das Ausmaß des drohenden Schadens, die Erkennbarkeit für die Teilnehmer, deren legitime Sicherheitserwartungen und der Sicherungsaufwand (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1389).
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