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   KG, 11.07.2002 - 12 U 10154/00   

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https://dejure.org/2002,14649
KG, 11.07.2002 - 12 U 10154/00 (https://dejure.org/2002,14649)
KG, Entscheidung vom 11.07.2002 - 12 U 10154/00 (https://dejure.org/2002,14649)
KG, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 12 U 10154/00 (https://dejure.org/2002,14649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 2 Abs. 1 § 25 Abs. 1, 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem plötzlich auf die Fahrbahn tretenden Fußgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 483
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 124/97

    Verschulden des Kraftfahrers bei Vorbeifahren an einer Verkehrsinsel

    Auszug aus KG, 11.07.2002 - 12 U 10154/00
    Der in der Berufungsbegründung und in der mündlichen Verhandlung wiederholte Hinweis der Beklagten auf die allgemeine Verpflichtung zur besonderen Rücksichtnahme auf Kinder im Straßenverkehr nach § 3 Abs. 2 a StVO überzeugt deswegen nicht, denn besondere Hinweise auf ein konkret bevorstehendes verkehrswidriges Verhalten der vom Kläger schon von weitem bemerkten Fußgänger bestanden auch nach Beklagtendarstellung nicht; ohne konkrete Anhaltspunkte oder Auffälligkeiten für ein verkehrswidriges Verhalten von Kindern oder Erwachsenen besteht für einen Fahrzeugführer jedoch keine Veranlassung, die Geschwindigkeit herabzusetzen oder die Aufmerksamkeit (Bremsbereitschaft) zu erhöhen (vgl. BGH MDR 2001, 212 ; NJW 1998 2816 = VM 1998, 1 = NZV 1998, 369 , OLG Hamm VM 2000, 11; DAR 2002, 309 ).
  • OLG Celle, 14.02.2002 - 14 U 94/01

    Unfallursächliches Verschulden bzw. Mitverschulden durch eine unzulässige bzw.

    Auszug aus KG, 11.07.2002 - 12 U 10154/00
    Der in der Berufungsbegründung und in der mündlichen Verhandlung wiederholte Hinweis der Beklagten auf die allgemeine Verpflichtung zur besonderen Rücksichtnahme auf Kinder im Straßenverkehr nach § 3 Abs. 2 a StVO überzeugt deswegen nicht, denn besondere Hinweise auf ein konkret bevorstehendes verkehrswidriges Verhalten der vom Kläger schon von weitem bemerkten Fußgänger bestanden auch nach Beklagtendarstellung nicht; ohne konkrete Anhaltspunkte oder Auffälligkeiten für ein verkehrswidriges Verhalten von Kindern oder Erwachsenen besteht für einen Fahrzeugführer jedoch keine Veranlassung, die Geschwindigkeit herabzusetzen oder die Aufmerksamkeit (Bremsbereitschaft) zu erhöhen (vgl. BGH MDR 2001, 212 ; NJW 1998 2816 = VM 1998, 1 = NZV 1998, 369 , OLG Hamm VM 2000, 11; DAR 2002, 309 ).
  • KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98

    Einfahren in die Autobahn

    Auszug aus KG, 11.07.2002 - 12 U 10154/00
    Zutreffend hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass diese Ursächlichkeit psychisch vermittelt sein kann: Rechtlich zurechenbar sind auch solche Schäden, die auf einem eigenen Willensentschluss des Geschädigten selbst beruhen, sofern dieser durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion des Geschädigten auf dieses darstellt (Palandt/Heinrichs, aaO., Rdn. 77; zur entsprechenden wertenden Betrachtung bei einem "Unfall ohne Berührung" zwischen Fahrzeugen mit der Besonderheit der weiten Auslegung des § 7 Abs. 1 StVG wegen des Schutzzweckes dieser Norm BGH, MDR 1988, 850 ; Senat, KGR 1996, 211 = VersR 1997, 1291 = VM 1997, 3 Nr. 4; VersR 1998, 778 = VM 1998, 66 Nr. 83; NZV 2000, 43 = KGR 1999, 301; KGR 2000, 316; KGR 2000, 401).
  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    Auszug aus KG, 11.07.2002 - 12 U 10154/00
    Zutreffend hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass diese Ursächlichkeit psychisch vermittelt sein kann: Rechtlich zurechenbar sind auch solche Schäden, die auf einem eigenen Willensentschluss des Geschädigten selbst beruhen, sofern dieser durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion des Geschädigten auf dieses darstellt (Palandt/Heinrichs, aaO., Rdn. 77; zur entsprechenden wertenden Betrachtung bei einem "Unfall ohne Berührung" zwischen Fahrzeugen mit der Besonderheit der weiten Auslegung des § 7 Abs. 1 StVG wegen des Schutzzweckes dieser Norm BGH, MDR 1988, 850 ; Senat, KGR 1996, 211 = VersR 1997, 1291 = VM 1997, 3 Nr. 4; VersR 1998, 778 = VM 1998, 66 Nr. 83; NZV 2000, 43 = KGR 1999, 301; KGR 2000, 316; KGR 2000, 401).
  • KG, 24.04.1997 - 12 U 8659/95

    Haftungsverteilung bei Unfall auf der Autobahn aufgrund Auffahrens eines

    Auszug aus KG, 11.07.2002 - 12 U 10154/00
    Zutreffend hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass diese Ursächlichkeit psychisch vermittelt sein kann: Rechtlich zurechenbar sind auch solche Schäden, die auf einem eigenen Willensentschluss des Geschädigten selbst beruhen, sofern dieser durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion des Geschädigten auf dieses darstellt (Palandt/Heinrichs, aaO., Rdn. 77; zur entsprechenden wertenden Betrachtung bei einem "Unfall ohne Berührung" zwischen Fahrzeugen mit der Besonderheit der weiten Auslegung des § 7 Abs. 1 StVG wegen des Schutzzweckes dieser Norm BGH, MDR 1988, 850 ; Senat, KGR 1996, 211 = VersR 1997, 1291 = VM 1997, 3 Nr. 4; VersR 1998, 778 = VM 1998, 66 Nr. 83; NZV 2000, 43 = KGR 1999, 301; KGR 2000, 316; KGR 2000, 401).
  • KG, 24.06.1996 - 12 U 3091/95

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier überholender Fahrzeuge

    Auszug aus KG, 11.07.2002 - 12 U 10154/00
    Zutreffend hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass diese Ursächlichkeit psychisch vermittelt sein kann: Rechtlich zurechenbar sind auch solche Schäden, die auf einem eigenen Willensentschluss des Geschädigten selbst beruhen, sofern dieser durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion des Geschädigten auf dieses darstellt (Palandt/Heinrichs, aaO., Rdn. 77; zur entsprechenden wertenden Betrachtung bei einem "Unfall ohne Berührung" zwischen Fahrzeugen mit der Besonderheit der weiten Auslegung des § 7 Abs. 1 StVG wegen des Schutzzweckes dieser Norm BGH, MDR 1988, 850 ; Senat, KGR 1996, 211 = VersR 1997, 1291 = VM 1997, 3 Nr. 4; VersR 1998, 778 = VM 1998, 66 Nr. 83; NZV 2000, 43 = KGR 1999, 301; KGR 2000, 316; KGR 2000, 401).
  • BGH, 10.10.2000 - VI ZR 268/99

    Anforderung an die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber einem

    Auszug aus KG, 11.07.2002 - 12 U 10154/00
    Der in der Berufungsbegründung und in der mündlichen Verhandlung wiederholte Hinweis der Beklagten auf die allgemeine Verpflichtung zur besonderen Rücksichtnahme auf Kinder im Straßenverkehr nach § 3 Abs. 2 a StVO überzeugt deswegen nicht, denn besondere Hinweise auf ein konkret bevorstehendes verkehrswidriges Verhalten der vom Kläger schon von weitem bemerkten Fußgänger bestanden auch nach Beklagtendarstellung nicht; ohne konkrete Anhaltspunkte oder Auffälligkeiten für ein verkehrswidriges Verhalten von Kindern oder Erwachsenen besteht für einen Fahrzeugführer jedoch keine Veranlassung, die Geschwindigkeit herabzusetzen oder die Aufmerksamkeit (Bremsbereitschaft) zu erhöhen (vgl. BGH MDR 2001, 212 ; NJW 1998 2816 = VM 1998, 1 = NZV 1998, 369 , OLG Hamm VM 2000, 11; DAR 2002, 309 ).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06

    Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden

    Sie liegt in einem Tempobereich, den andere Verkehrsteilnehmer von einem Radfahrer gewöhnlich erwarten (KG NZV 2003, 483, 484 m. H. a. OLG Hamm VM 2000, 11).
  • OLG Naumburg, 25.03.2013 - 1 U 114/12

    Haftung bei Radfahrerunfall: Zusammenstoß eines auf Zuruf eines Elternteils

    Für die Klägerin galt ab diesem Zeitpunkt, dass sie ohne konkrete Anhaltspunkte oder Auffälligkeiten für ein verkehrswidriges Verhalten von Kindern oder Erwachsenen (also von J. und/oder der Beklagten) weder ihre Geschwindigkeit herabsetzen noch ihre Aufmerksamkeit (Bremsbereitschaft) erhöhen musste (dazu: KG Urteil vom 11.7.2002 - 12 U 154/00 - [NZV 2003, 483, 484]).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2015 - 1 U 168/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw des fließenden Verkehrs mit einem

    Die Fahrbahn darf ein Fußgänger hingegen gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 StVO nur dann betreten, wenn er sich zuvor vergewissert hat, dass er keinem Fahrzeug in den Weg tritt (KG Berlin NZV 2003, 483; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 25 StVO Rdn 22, 33).
  • LG Hamburg, 07.09.2018 - 302 O 206/16

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall

    Zu dieser Sorgfalt gehört insbesondere, sich umzusehen und sich zu vergewissern, dass sich kein Fahrzeug nähert (KG NZV 2003, 483).
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