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   BayObLG, 30.07.2002 - 1 ObOWi 15/02   

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https://dejure.org/2002,5758
BayObLG, 30.07.2002 - 1 ObOWi 15/02 (https://dejure.org/2002,5758)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.2002 - 1 ObOWi 15/02 (https://dejure.org/2002,5758)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 2002 - 1 ObOWi 15/02 (https://dejure.org/2002,5758)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    StVO § 22 Abs. 1; ; StVZO § 31 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 22 Abs. 1; StVZO § 31 Abs. 2
    Nichtbeachtung der VDI-Richtlinie 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 22 Abs. 1; StVZO § 31 Abs. 2
    Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Beachtung der VDI-Richtlinie - Berufung auf Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straßenverkehrsrecht; Sicherungsmaßnahmen; Ladungssicherung; Beladungsregeln; Gefahrenabwehr; Berufung auf VDI-Richtlinie; Technisch anerkannte Regeln; Technische Erfahrungssätze; Richterliche Nachprüfung

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 540
  • VersR 2003, 746
  • BayObLGSt 2002, 110
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 06.09.1991 - 1 Ss 265/91
    Auszug aus BayObLG, 30.07.2002 - 1 ObOWi 15/02
    Obwohl derartige technische Regeln als Normen für technisches Handeln im Rechtsverkehr fungieren, gehören sie nicht zu den Rechtssätzen (OLG Koblenz VRS 82, 53/54).

    Dementsprechend unterliegen sie der richterlichen Nachprüfung, erforderlichenfalls unter Anhörung eines Sachverständigen in der Hauptverhandlung und sind keinesfalls schematisch anzuwenden (OLG Celle NJW 1988, 424, 426, OLG Köln VersR 1988, 804/805; OLG Koblenz VRS 82, 53; BayObLG Beschluss vom 20.4.1999 - 2 ObOWi 175/9'9).

  • OLG Celle, 14.04.1987 - 4 U 302/85
    Auszug aus BayObLG, 30.07.2002 - 1 ObOWi 15/02
    Dementsprechend unterliegen sie der richterlichen Nachprüfung, erforderlichenfalls unter Anhörung eines Sachverständigen in der Hauptverhandlung und sind keinesfalls schematisch anzuwenden (OLG Celle NJW 1988, 424, 426, OLG Köln VersR 1988, 804/805; OLG Koblenz VRS 82, 53; BayObLG Beschluss vom 20.4.1999 - 2 ObOWi 175/9'9).
  • OLG Köln, 11.05.1988 - 13 U 246/87

    Anspruch auf Unterlassung des Spielbetriebs auf den benachbarten, zu einem

    Auszug aus BayObLG, 30.07.2002 - 1 ObOWi 15/02
    Dementsprechend unterliegen sie der richterlichen Nachprüfung, erforderlichenfalls unter Anhörung eines Sachverständigen in der Hauptverhandlung und sind keinesfalls schematisch anzuwenden (OLG Celle NJW 1988, 424, 426, OLG Köln VersR 1988, 804/805; OLG Koblenz VRS 82, 53; BayObLG Beschluss vom 20.4.1999 - 2 ObOWi 175/9'9).
  • AG Landstuhl, 08.06.2015 - 2 OWi 4286 Js 300/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die Sicherung der Ladung von

    Sämtliche Vorschläge wie eine überhohe Bordwand, Planen, Glätten, Festigen oder Befeuchten sind mögliche Sicherungsmaßnahmen, die keine letztgültige Festlegung für den Einzelfall beinhalten (vgl. auch BayObLG, NZV 2003, 540).
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