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   KG, 30.09.2002 - 12 U 52/01   

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https://dejure.org/2002,5482
KG, 30.09.2002 - 12 U 52/01 (https://dejure.org/2002,5482)
KG, Entscheidung vom 30.09.2002 - 12 U 52/01 (https://dejure.org/2002,5482)
KG, Entscheidung vom 30. September 2002 - 12 U 52/01 (https://dejure.org/2002,5482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einzuhaltender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug im Tunnel einer Stadtautobahn; plötzlich auftretendes Hindernis; Haftunsgverteilung be Kollision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 84
  • NZV 2003, 97
  • VersR 2003, 1054 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85

    Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden

    Auszug aus KG, 30.09.2002 - 12 U 52/01
    Anders liegt es, wenn das Hindernis für den Vordermann nicht so plötzlich in dessen Fahrbereich kommt bzw. wahrnehmbar wird und ihm als unfallvermeidende Maßnahme nicht lediglich ein spontanes Ausweichen verbleibt (vgl. BGH, NJW 1987, 1075, 1076 = VersR 1987, 358 ; KG, NZV 1988, 23, 24 = VersR 1989, 56, 57 = DAR 1988, 270, 271 = VRS 74, 251 ).

    Vorliegend kommt es entscheidend darauf an, ob der Beklagte zu 1., als der Zeuge ##### vor ihm auf den linken Fahrstreifen auswich, bei Einhaltung des Regelabstandes noch hinreichend Zeit hatte, ein Auffahren auf das liegen gebliebene Fahrzeug Opel Kadett des Klägers zu 1. zu vermeiden (vgl. BGH, NJW 1987, 1075, 1077), sofern davon auszugehen ist, dass der Beklagte zu 1. erst nach dem Ausweichen des Zeugen ##### das liegen gebliebene Fahrzeug erkennen konnte.

  • KG, 10.12.1987 - 12 U 1912/87

    Vorwurf des zu schnellen Fahrens auf der Autobahn; Begrenzung des Ersatzanspruchs

    Auszug aus KG, 30.09.2002 - 12 U 52/01
    Anders liegt es, wenn das Hindernis für den Vordermann nicht so plötzlich in dessen Fahrbereich kommt bzw. wahrnehmbar wird und ihm als unfallvermeidende Maßnahme nicht lediglich ein spontanes Ausweichen verbleibt (vgl. BGH, NJW 1987, 1075, 1076 = VersR 1987, 358 ; KG, NZV 1988, 23, 24 = VersR 1989, 56, 57 = DAR 1988, 270, 271 = VRS 74, 251 ).
  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 122/94

    Geständniswirkung von Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung

    Auszug aus KG, 30.09.2002 - 12 U 52/01
    Es genügt der Hinweis, dass selbst Angaben im Rahmen einer Parteivernehmung nicht Geständniswirkung haben (BGH, NJW 1995, 1432 ), dementsprechend auch Angaben einer Partei anlässlich ihrer persönlichen Anhörung kein Geständnis enthalten (OLG Hamm WM 1996, 669, 671).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus KG, 30.09.2002 - 12 U 52/01
    Der Anschein ist erst erschüttert, wenn der Auffahrende nachweist, dass ein Fahrzeug vorausgefahren ist, welches nach seiner Beschaffenheit dem Auffahrenden die Sicht auf das Hindernis versperren konnte, ferner dass dieses Fahrzeug erst unmittelbar vor dem Hindernis die Fahrspur gewechselt hat und dass dem nachfolgenden Verkehrsteilnehmer ein Ausweichen nicht mehr möglich war oder erheblich erschwert war (BGH, DAR 1989, 23, 24).
  • KG, 14.09.2006 - 12 U 190/05

    Haftung beim Verkehrsunfall: Voraussetzung für einen "geschlossenen Verband" von

    b) Der erforderliche Sicherheitsabstand richtet sich nach Örtlichkeit und Lage sowie der Fahrgeschwindigkeit und ist bei normalen Verhältnisses die in 1, 5 Sekunden durchfahrene Strecke (Senat, MDR 2003, 84 = KGR 2003, 19; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 4 StVO Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 13.03.1979 - 1 Ss 29/79

    Nötigungsstrafbarkeit eines die Einfahrt eines Parkplatzbewerbers in die

    Es ist in der Rechtsprechung seit Längerem anerkannt, daß ein Fußgänger, der sich - wie hier - einem Kraftfahrzeug hindernd in den Weg stellt, Gewalt anwendet ( BGH 3 StR 498/53 v. 4.2.1954 , zitiert bei Pfeiffer-Maul-Schulte, Kommentar zum StGB, § 240 Anm. 1; BGH VRS 40/104, 107 [KG Berlin 30.09.2002 - 12 U 52/01]; OLG Düsseldorf VM 1969/94, 95; BayObLG …
  • LG Erfurt, 07.09.2010 - 10 O 516/09

    Anspruch aus Tierhalterhaftung bei verschuldetem Auffahrunfall

    Denn der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis eines Verstoß gegen § 4 Abs. 1 StVO wird dadurch erschüttert, wenn er beweist, dass sein Vordermann ungebremst und ohne ein Warnzeichen seinerseits auf ein Hindernis aufgefahren ist (KG, NZV 2003, 97).
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