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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.05.2003 - 9 U 7/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6992
OLG Celle, 28.05.2003 - 9 U 7/03 (https://dejure.org/2003,6992)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.05.2003 - 9 U 7/03 (https://dejure.org/2003,6992)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 9 U 7/03 (https://dejure.org/2003,6992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; ZPO § 286
    Umfang der Substanziierungslast des Geschädigten bei Unfall mit GSG-zertifiziertem Spielgerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2544
  • MDR 2004, 278
  • NZV 2004, 142
  • VersR 2004, 1010
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage

    Die Verkehrssicherungspflicht erfordert jedoch regelmäßig den Schutz vor Gefahren, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und für ihn nicht ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senatsurteil vom 25. April 1978 - VI ZR 194/76 - VersR 1978, 739; BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06 - NJW 2007, 2549, 2551; OLG Köln, VersR 2002, 859, 860; OLG Celle, NJW 2003, 2544).
  • BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Fahrten mit einem sog.

    Die Verkehrssicherungspflicht erfordert jedoch regelmäßig den Schutz vor Gefahren, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und für ihn nicht ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senat, Urteile vom 25. April 1978 - VI ZR 194/76 - VersR 1978, 739; vom 3. Juni 2008 - VI ZR 223/07 - aaO, Rn. 10; BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06 - NJW 2007, 2549, 2551; OLG Köln, VersR 2002, 859, 860; OLG Celle, NJW 2003, 2544).
  • OLG Köln, 31.08.2007 - 20 U 175/06

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem Unfall in einer

    Ihn trifft aber grundsätzlich die Pflicht, die Benutzer vor solchen Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen und die für sie nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (BGH Urt. v. 12.6.2007 - X ZR 87/06 -, Rn 21; NJW 1978, 1626, 1627; OLG Köln, VersR 2002, 859; OLG Celle, NJW 2003, 2544).

    Geräte müssen den allgemeinen konstruktiven Sicherheitsanforderungen entsprechen, ferner hat der Betreiber darauf zu achten, dass sie bestimmungsgemäß eingesetzt werden (OLG Celle, NJW 2003, 2544).

  • OLG Koblenz, 11.09.2013 - 3 U 675/13

    Grenzen der Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines Spaß- und

    Geräte müssen den allgemeinen konstruktiven Sicherheitsanforderungen entsprechen, ferner hat der Betreiber darauf zu achten, dass sie bestimmungsgemäß eingesetzt werden (in Anknüpfung an BGH, Urteil v. 12. Juni 2007, X ZR 87/06, RRa 2007, 215 ff.; BGH, Urteil vom 25. April 1978, VI ZR 194/76, NJW 1978, 1626, 1627 = NJW 1978, 1626 f. = MDR 1979, 45 f.; OLG Köln, Urteil vom 20. Juli 2000, 7 U 201/97, VersR 2002, 859; OLG Celle, Urteil vom 28. Mai 2003, 9 U 7/03, NJW 2003, 2544 = VersR 2004, 1010 f. = MDR 2004, 278 f.; OLG Jena, Beschluss vom 15. Mai 2009, 4 U 827/08, zitiert nach Juris, dort Rn. 5).

    Ihn trifft aber grundsätzlich die Pflicht, die Benutzer vor solchen Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen und die für sie nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (BGH Urt. v. 12.6.2007 - X ZR 87/06 - Rra 2007, 215 ff.; Urteil vom 25.04.1978 - VI ZR 194/76 - NJW 1978, 1626, 1627 = NJW 1978, 1626 f. = MDR 1979, 45 f.; OLG Köln, Urteil vom 20.07.2000 - 7 U 201/97 - VersR 2002, 859; OLG Celle, Urteil vom 28.05.2003 - 9 U 7/03 - NJW 2003, 2544 = VersR 2004, 1010 f. = MDR 2004, 278 f.; OLG Thüringen, Beschluss vom 15.05.2009 - 4 U 827/08, zitiert nach Juris, dort Rn. 5).

  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 21 U 7/08

    Schmerzensgeldanspruch: Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich einer

    Der Nutzer hat Folgen einer Verwirklichung des Risikos deshalb in bestimmtem Umfang selbst zu tragen (z.B. OLG Celle NJW 2003, 2544, Innenlauftrommel; OLG Hamm OLG-Report 1999, 121, Überschlagschaukel; OLG Düsseldorf, Urt. vom 14.11.03 - I-22 U 69/02 -, Kart-Bahn; LG Nürnberg-Fürth, Urt. vom 10.08.04 - 4 O 6184/04 -, Balancierscheibe).
  • LG Köln, 14.03.2019 - 2 O 209/18

    Schadensersatzanspruch eines Geschädigten wegen einer Verletzung während einer

    Weder ergeben sich aus diesen, ob die Verletzungen, die sich bis auf eine Ausnahme auf bloße Blessuren wie blaue Flecken beschränken, bei ordnungsgemäßem Verhalten der Besucher passiert sind noch, ob der Beklagten diese Vorfälle vor dem Unfall der Klägerin bekannt waren und ihr hätten Anlass geben müssen, die Wasserbahn zu überprüfen bzw. einzelne Teilstrecken zu "entschärfen" (s. zu einer ähnlichen Konstellation auch OLG Celle, Urt. v. 28.05.2003, Az. 9 U 7/03 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 72/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17287
OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 72/03 (https://dejure.org/2003,17287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.2003 - 9 U 72/03 (https://dejure.org/2003,17287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 2003 - 9 U 72/03 (https://dejure.org/2003,17287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 7 O 485/02
  • OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 72/03

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 142
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 72/03
    Im Ansatz zutreffend legt das Landgericht seiner Beurteilung den auch vom Bundesgerichtshof anerkannten Grundsatz zugrunde, dass der Verkehrssicherungspflichtige solche Gefahrenquellen zu beseitigen bzw. vor ihnen zu warnen hat, die für die Verkehrsteilnehmer trotz Anwendung der von ihnen zu erwartenden Eigensorgfalt nicht rechtzeitig erkennbar sind oder auf die sie sich nicht rechtzeitig einzustellen vermögen (vgl. BGH VersR 1979, 1055).
  • OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf einer abgesperrten Baustelle

    Hierdurch hat der Kläger die Anforderungen, die jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegen, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, in ganz erheblichem Maße verletzt und sich bewusst selbst gefährdet, was eine etwaige Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten zum Nachteil des Klägers - die nach der hier vertretenen Rechtsauffassung bereits abzulehnen ist - jedenfalls in einem so erheblichen Maße überwiegen würde, dass ein Schadensersatzanspruch des Klägers auch aus diesem Grund ausgeschlossen wäre (vgl. insoweit auch OLG Hamm, NZV 2004, 142; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f; OLG Hamm, Urteil vom 05.12.1997, Az.: 9 U 126/97).".
  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 9 U 101/07

    Sperrung; Metallkette; Verkehrssicherung; Gefahrenquelle

    Die Beklagte war als Verkehrssicherungspflichtige verpflichtet, vor solchen Gefahrenquellen zu warnen bzw. sie zu beseitigen, die für den Verkehrsteilnehmer trotz Anwendung der von ihnen zu erwartenden Eigensorgfalt nicht rechtzeitig erkennbar sind oder auf die er sich nicht rechtzeitig einzustellen vermag (Senat, Urt. vom 30.9.2003, NZV 2004, 142).
  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 24 U 38/12

    Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers hinsichtlich eines wenige

    Zur Beurteilung einer objektiven Gefahrenquelle ist von denkbar ungünstigen Wahrnehmungsverhältnissen auszugehen (OLG Hamm, NZV 2004, 142).
  • AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17

    Die Voraussetzungen, bei welchen bei Unfällen aufgrund von Unebenheiten auf

    Zur Beurteilung der Verkehrssicherheit eines Gehwegbereiches ist dabei bei einer objektiven Gefahrenquelle in Form einer Unebenheit durch hochstehende Gehwegplatten von denkbar ungünstigen Wahrnehmungsverhältnissen (OLG Hamm, Urteil vom 30.9. 2003, Az.: 9 U 72/03) und unter Berücksichtigung von etwaigen Mobilitätseinschränkungen der Benutzer auszugehen.
  • OLG München, 22.11.2019 - 10 U 4224/18

    Sorgfaltsanforderungen an einen Verkehrssicherungspflichtigen, hier: Hinweis auf

    Der Verkehrssicherungspflichtige hat vor solchen Gefahrenquellen zu warnen bzw. sie zu beseitigen, die für den Verkehrsteilnehmer trotz Anwendung der zu erwartenden Eigensorgfalt nicht rechtzeitig erkennbar sind oder auf die er sich nicht rechtzeitig einzustellen vermag (OLG Hamm, Urt. vom 30.9.2003, NZV 2004, 142).
  • OLG Celle, 07.09.2023 - 2 Ws 244/23

    Fahrlässige Tötung, Verkehrssicherungspflicht, Übertragung von

    Da der Sicherungspflichtige auch für die denkbar ungünstigsten Situationen Vorsorge treffen muss, sind bei der Einschätzung auch die denkbar ungünstigsten Bedingungen bezüglich der Wahrnehmungsmöglichkeit für das Erkennen und Beherrschen einer Gefahr durch Dritte zugrunde zu legen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30. September 2003 - 9 U 72/03 -, Rn. 5, juris).
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