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OLG Jena, 19.08.2003 - 8 U 263/03 |
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Kurzfassungen/Presse
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SGB X § 116 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1
Ersatzfähigkeit des Investitionszuschlags von Krankenhäusern in den neuen Bundesländern
Verfahrensgang
- LG Gera, 10.02.2003 - 7 O 1907/02
- OLG Jena, 19.08.2003 - 8 U 263/03
Papierfundstellen
- NZV 2004, 310
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.11.1998 - VI ZR 354/97
Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson sich als ersatzpflichtiger …
Auszug aus OLG Jena, 19.08.2003 - 8 U 263/03
Belastungen des Sozialversicherungsträgers sind nämlich nicht automatisch Belastungen des Schädigers und umgekehrt (vgl. BGHZ 140, 39 ff. ).
- BGH, 03.05.2011 - VI ZR 61/10
Forderungsübergang auf die gesetzliche Krankenkasse: Aufwendungen für den …
Gegenstand des Anspruchsübergangs sind sämtliche Kosten, die an den Leistungserbringer zu bezahlen sind, damit er im Auftrag der Krankenkasse die notwendige Krankenhausbehandlung erbringt, soweit die Entgelte in berechtigter Höhe erhoben werden (vgl. OLG Jena, NZV 2004, 310).Zwar haben der 8. Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts (NZV 2004, 310) und das Berufungsgericht die sachliche Kongruenz zwischen dem Investitionszuschlag nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GSG und dem Schadensersatzanspruch des Geschädigten verneint, weil der Zuschlag nach seinem Zweck nicht der Schadensbehebung und der Wiederherstellung der Gesundheit diene, sondern als Finanzierungshilfe für die Krankenhäuser in den neuen Bundesländern verwendet werde.
- OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 353/09
Der Investitionszuschlag für die Krankenhausbehandlung in den NBL ist keine …
Vor diesem Hintergrund kann die vom Landgericht zitierte Auffassung des 8. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts (THOLG), bei dem Investitionszuschlag nach Art. 14 GSG handele es sich um eine Sozialleistung, weil " der Versicherte nach § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB V Anspruch auf eine Krankenhausbehandlung " habe (THOLG, Urteil vom 19.08.2003, Az.: 8 U 263/03; OLGR Jena 2003, 487), nicht überzeugen. - LG Magdeburg, 08.09.2010 - 10 O 458/10
Stadt Magdeburg haftet zu 50 % wegen Verletzung der Streupflicht
Die Beklagte verweist insbesondere darauf, dass das Oberlandesgericht Jena entschieden hat, dass in Krankenhausbehandlungskosten, die einen Großteil der Forderung ausmachen, auch Kostenbestandteile drin enthalten sind, die nicht übergangsfähig nach § 116 SGB X sein sollen, so dass der Krankenversicherer auseinander zu halten hat, welche Teile unmittelbar der Heilbehandlung ihm und welche sozusagen sozialpolitischen Interessen zu dienen haben (vgl. OLG Jena, NZV 2004, S. 310 sowie OLG Jena vom 10.02.2010 4 U 353/09).