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AG Bühl, 13.01.2004 - 3 C 302/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz angefallener Anwaltskosten im Rahmen des Schadensersatzes; Ermessensspielraum eines Anwalts bei der Festsetzung seiner Gebühren; Ersatz der Mehrwertsteuer im Rahmen des Schadensersatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2004, 416
Wird zitiert von ... (4)
- LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 4b O 199/05
Steckverbinder
Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung an, dass dem Rechtsanwalt, der seine Vergütung gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen bestimmt, ein 20 prozentiger Toleranzbereich zusteht, innerhalb dessen die Vergütungsbestimmung noch nicht als unbillig anzusehen ist (vgl. nur AG Brühl, NZV 2004, 416 m.w.N.). - LG Düsseldorf, 09.02.2006 - 4a O 177/05
Ersatz der Kosten einer Abmahnung wegen der Verletzung eines Patents i.R.d. …
Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung an, dass dem Rechtsanwalt, der seine Vergütung gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen bestimmt, ein 20-prozentiger Toleranzbereich zusteht, innerhalb dessen die Vergütungsbestimmung noch nicht als unbillig anzusehen ist (vgl. Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2005, Az. 4b O 199/05; AG Brühl, NZV 2004, 416 m.w.N.; Walter, Die vorprozessuale Abmahnung und das RVG, Mitt. 2005, 299). - LG Düsseldorf, 10.01.2006 - 4a O 177/05
Steckverbinder II
Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung an, dass dem Rechtsanwalt, der seine Vergütung gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen bestimmt, ein 20-prozentiger Toleranzbereich zusteht, innerhalb dessen die Vergütungsbestimmung noch nicht als unbillig anzusehen ist (vgl. Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2005, Az. 4b O 199/05; AG Brühl, NZV 2004, 416 m.w.N.; Walter, Die vorprozessuale Abmahnung und das RVG, Mitt. 2005, 299). - AG Aachen, 12.01.2006 - 80 C 612/05 In diesem Zusammenhang schließt sich das Gericht der Auffassung an, die dem Rechtsanwalt bei der Bestimmung seiner Vergütung nach § 315 Abs. 1 BGB ein Ermessen einräumt, das erst dann in unzulässiger Weise ausgeübt wurde, wenn ein 20 % iger Toleranzbereich überschritten ist (AG Brühl, NZV 2004, 416; AG Düsseldorf, AGS 2004, 191; AG Aachen, Urteil vom 27.12.2004, Az: 84 C 576/04).