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   OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03   

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OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03 (https://dejure.org/2004,5897)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.04.2004 - 1 Ss 150/03 (https://dejure.org/2004,5897)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. April 2004 - 1 Ss 150/03 (https://dejure.org/2004,5897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz gemäß Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wegen Verfahrensverzögerung durch die Staatsanwaltschaft; Einlegung einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung ohne sachlichen Grund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EMRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; StPO § 313 § 335 Abs. 3
    Verfahrensverzögerung durch Einlegung einer Berufung durch die Staatsanwaltschaft ohne sachlichen Grund

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1887
  • NZV 2004, 421
  • NZV 2004, 540
  • StV 2004, 431
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96

    Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen berücksichtigt, dass das Verfahren nach Erlass des tatrichterlichen Urteils in erheblicher Weise unter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot des Art. 6 MRK durch die Justizbehörden verzögert worden ist (BGH NStZ 1997, 29 f.; OLG Stuttgart Justiz 2002, 375; dass. Beschluss vom 23.10.2003, 5 Ss 409/03; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2004, 3 Ss 9/04).

    Der Senat hat zur Vermeidung einer weiteren Verfahrensverzögerung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 2 StPO (vgl. hierzu BGH NStZ 1997, 29 m.w.N) in der Sache selbst entschieden und wegen des erheblichen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot die in Anbetracht der Einkommenssituation des Angeklagten denkbar mildeste Sanktion - der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft haben der vom Senat angeregten Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 2 StPO nicht zugestimmt - verhängt, den Angeklagten nach § 59 StGB verwarnt und die Verhängung einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je Euro 50 für die Dauer von zwei Jahren vorbehalten.

  • BGH, 05.05.1992 - VI ZR 262/91

    Beobachtungspflicht bei Annäherung eines Kindes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Es bestehen nämlich besondere, über die allgemeine Sorgfaltspflichten (vgl. BGH NJW 1986, 184 f.; BGH NZV 1992, 360 f.; BGH NJW 1982, 1149) hinausgehende besondere Anforderungen, wenn sich der Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug in einer so genannten "Spielstraße" (verkehrsberuhigter Bereich, Zeichen 325) bewegt.
  • BGH, 09.02.1982 - VI ZR 59/80

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Straße laufenden Kindes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Es bestehen nämlich besondere, über die allgemeine Sorgfaltspflichten (vgl. BGH NJW 1986, 184 f.; BGH NZV 1992, 360 f.; BGH NJW 1982, 1149) hinausgehende besondere Anforderungen, wenn sich der Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug in einer so genannten "Spielstraße" (verkehrsberuhigter Bereich, Zeichen 325) bewegt.
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Dies hat der Senat vorliegend bejaht, wobei neben dem Zeitablauf von mehr als fünfzehn Monaten bis zur Vorlage der Akten ergänzend zu berücksichtigen war (vgl. hierzu BVerfG NJW 2003, 2897 ff.; BGH NStZ-RR 2002, 219), dass die Tat nunmehr annähernd drei Jahre zurück liegt, was in Anbetracht des Tatvorwurfs - fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr - eine gemessen an anderen gleichartigen Verfahren durchaus außergewöhnlich lange Gesamtdauer darstellt.
  • OLG Braunschweig, 01.07.1963 - Ss 103/63
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Aufgrund dieser in einem verkehrsberuhigten Bereich bestehenden Besonderheit ist es einem hier durchfahrenden Kraftfahrer abzuverlangen, dass er sich - jedenfalls dort, wo es nach den örtlichen Gegebenheiten in Frage kommt - auch auf die Möglichkeit einrichtet, dass zunächst noch nicht sichtbare Personen, insbesondere Kinder, plötzlich die Fahrbahn betreten könnten (vgl. OLG Frankfurt DAR 1999, 543 f.; OLG Köln VRS 36, 360 f.; OLG Braunschweig NJW 1963, 2038).
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Einen Verstoß gegen den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO stellt diese tatsächliche und versehentliche Behinderung des Zugangs aber nicht dar, da den Tatrichter hieran kein Verschulden trifft, wozu auch eine fehlende Überwachung von Gerichtspersonal gehören würde (BGHSt 21, 72 f.; 22, 297 ff.; NStZ 1995, 143 f.).
  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Einen Verstoß gegen den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO stellt diese tatsächliche und versehentliche Behinderung des Zugangs aber nicht dar, da den Tatrichter hieran kein Verschulden trifft, wozu auch eine fehlende Überwachung von Gerichtspersonal gehören würde (BGHSt 21, 72 f.; 22, 297 ff.; NStZ 1995, 143 f.).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 22/84

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers bei Entgegenkommen von Kindern auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Es bestehen nämlich besondere, über die allgemeine Sorgfaltspflichten (vgl. BGH NJW 1986, 184 f.; BGH NZV 1992, 360 f.; BGH NJW 1982, 1149) hinausgehende besondere Anforderungen, wenn sich der Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug in einer so genannten "Spielstraße" (verkehrsberuhigter Bereich, Zeichen 325) bewegt.
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2004 - 3 Ss 9/04

    Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Erlass des tatrichterlichen Urteils;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen berücksichtigt, dass das Verfahren nach Erlass des tatrichterlichen Urteils in erheblicher Weise unter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot des Art. 6 MRK durch die Justizbehörden verzögert worden ist (BGH NStZ 1997, 29 f.; OLG Stuttgart Justiz 2002, 375; dass. Beschluss vom 23.10.2003, 5 Ss 409/03; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2004, 3 Ss 9/04).
  • OLG Stuttgart, 23.10.2003 - 5 Ss 409/03

    Jugendstrafverfahren: Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs durch das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen berücksichtigt, dass das Verfahren nach Erlass des tatrichterlichen Urteils in erheblicher Weise unter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot des Art. 6 MRK durch die Justizbehörden verzögert worden ist (BGH NStZ 1997, 29 f.; OLG Stuttgart Justiz 2002, 375; dass. Beschluss vom 23.10.2003, 5 Ss 409/03; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2004, 3 Ss 9/04).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 79/02

    Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 166/85

    Polizeiverhalten und Verfahrenshindernis

  • OLG Frankfurt, 18.06.1999 - 25 U 129/98

    Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers im

  • BGH, 28.11.1994 - 5 StR 611/94

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Öffentlichkeitsgrundsatz - Versehen

  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I

    Auch die bewusste Schließung der Tür durch einen Gerichtswachtmeister begründet keinen Verstoß gegen § 169 Abs. 1 S. 1 GVG, wenn das erkennende Gericht kein Verschulden (auch keine fehlende Überwachung des fraglichen Gerichtswachtmeister) trifft, insbesondere wenn eine (grundsätzlich eingehaltene) Dienstanweisung besteht, die Tür nicht vor Ende aller Sitzungen zu verschließen (zu § 338 Nr. 6 StPO OLG Karlsruhe, BeckRS 9998, 40367 unter 1.a.).
  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

    Auch die bewusste Schließung der Tür durch einen Gerichtswachtmeister begründet keinen Verstoß gegen § 169 Abs. 1 S. 1 GVG, wenn das erkennende Gericht kein Verschulden (auch keine fehlende Überwachung des fraglichen Gerichtswachtmeister) trifft, insbesondere wenn eine (grundsätzlich eingehaltene) Dienstanweisung besteht, die Tür nicht vor Ende aller Sitzungen zu verschließen (zu § 338 Nr. 6 StPO OLG Karlsruhe, BeckRS 9998, 40367 unter 1.a.).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Überschreiten der "mäßigen Geschwindigkeit"

    Auch noch nicht sichtbare Fahrradfahrer können jederzeit - etwa aus einer Seitenstraße oder aus einer Ausfahrt - in diese einfahren (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 421 zur "Spielstraße"), wobei sie - auch wenn sie bei Einfahrt in die Fahrradstraße die Vorfahrtsregeln beachten müssen - regelmäßig darauf vertrauen werden, dass in der Fahrradstraße eine "mäßige" Geschwindigkeit herrscht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 7 A 10976/11

    Keine weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen in Pater-Fröhlich-Straße in

    Dies gilt auch für spielende Kinder, zumal für Fahrzeugführer in verkehrsberuhigten Bereichen die besondere Sorgfaltspflicht besteht, sich auf plötzlich auftauchende Kinder einzustellen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2004, 1887; König, a. a. O., § 42 StVO Rn. 181, jeweils m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03

    Abgrenzung von Erpressung und Bestechung bei Entgegennahme einer Gegenleistung

    Bei seiner Entscheidung hat der Senat dabei von Amts wegen berücksichtigt, dass seit der letzten tatrichterlichen Entscheidung ein Zeitraum vom etwa 18 Monaten verstrichen ist und der Angeklagte diese erhebliche Verzögerung nicht zu vertreten hat (vgl. ausführlich hierzu Senat NZV 2004, 421 f. m.w.N. = StV 2004, 431 f. = NJW 2004, 1887 f.).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04

    Beweisführung zum Nachtrunk - Trunkenheitssymptome und Schweigen des Angeklagten

    Anders als in der besonderen Verfahrenskonstellation, die der Entscheidung des Senats vom 14.April 2004 im Verfahren ­ 1 Ss 150/03 ­ (vgl. NZV 2004, S. 431 f.) zugrunde gelegen hat, bedurfte die Berufung der Staatsanwaltschaft hier freilich keiner Annahme durch das Berufungsgericht, um als zulässig angesehen zu werden (vgl. § 313Abs. 1 StPO).
  • KG, 12.03.2008 - 2 Ss 264/07

    Verwendung des Begriffs "Schrittgeschwindigkeit" im Tatbestand eines Urteils

    Daran hält er nicht mehr fest, sondern sieht als Schrittgeschwindigkeit eine solche von 4 bis 7 km/h an [vgl. OLG Köln VRS 68, 382 ; OLG Düsseldorf NZV 1993, 158; OLG Stuttgart VRS 70, 49, 50 ; OLG Karlsruhe NJW 2004, 1887 [OLG Karlsruhe 14.04.2004 - 1 Ss 150/03] ; OLG Brandenburg, DAR 2005, 570; Burmann in Jagow/ Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht 20. Aufl., StVO § 3 Rdn. 69].

    Da an das Verhalten des den verkehrsberuhigten Bereich befahrenden Kraftfahrers besondere, über die allgemeine Sorgfaltspflicht hinausgehende Anforderungen zu stellen sind [vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 421 [OLG Karlsruhe 14.04.2004 - 1 Ss 150/03] ], ist es ihm zumutbar seine Geschwindigkeit nicht an seinem Tachometer, sondern an derjenigen sich auf derselben Straße fortbewegenden Fußgänger auszurichten [vgl. OLG Köln a.a.O.].

  • LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich

    Nach dem Sprachgebrauch wäre darunter die durchschnittliche Geschwindigkeit eines Fußgängers zu verstehen (so OLG Karlsruhe, NZV 2004, 421; OLG Köln VRS 68, 382 - 4 bis 7 km/h; OLG Bremen, DAR 2005, 570 - bis 7 km/h).
  • LG Saarbrücken, 20.07.2007 - 13 A S 13/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Aufgrund dieser in einem verkehrsberuhigten Bereich bestehenden Besonderheit ist es einem sich durch einen solchen Bereich bewegenden Kraftfahrer abzuverlangen, sich - jedenfalls dort, wo es nach den örtlichen Gegebenheiten in Frage kommt - auch auf die Möglichkeit einzurichten, dass zunächst noch nicht sichtbare Personen, insbesondere Kinder, plötzlich die Fahrbahn betreten könnten (vgl. OLG Frankfurt/Main DAR 99, 543; OLG Karlsruhe DAR 2004, 538).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - Ss (B) 22/07

    Öffentlichkeitsgrundsatz: Verletzung im Falle eines unmittelbar an die

    Hingegen begründet allein das Verschulden nachgeordneter Bediensteter wie des Protokollführers oder des Wachtmeisters die Rechtbeschwerde nicht (vgl. LR-Hanack, a.a.O., § 338 Rn. 113; BGHSt 22, 297, 299; BayObLGSt 1994, 41; B. vom 28. August 2001 - 1 St RR 93/01 - zit. nach juris; BayObLG VRS 87, 139; OLG Hamm StV 2002, 474, 476; OLG Karlsruhe NZV 2004, 421; OLG Rostock B. vom 6. März 2003 - 2 Ss (OWi) 249/00 I - zit. nach juris).
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