Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 25.02.2004

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   OVG Hamburg, 27.08.2003 - 3 Bs 185/03   

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OVG Hamburg, 27.08.2003 - 3 Bs 185/03 (https://dejure.org/2003,3361)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.08.2003 - 3 Bs 185/03 (https://dejure.org/2003,3361)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. August 2003 - 3 Bs 185/03 (https://dejure.org/2003,3361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • blutalkohol PDF, S. 605

    Missachtung der Vorfahrt als alkoholbedingter Fahrfehler und Anordnung eines Fahrverbotes gemäß § 44 StGB anstelle des Entzugs der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 2 StGB

  • archive.org

    Drogen - Die Anordnung während einer Überprüfungsmassnahme keine Haare zu kürzenm ist zulässig und stellt keinen Eingriff auf freie Entfaltung der Persönlichkeit dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel bei Rauschgiftkonsum, Zumutbarkeit des Verzichts auf die Kürzung der Haare

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Haarproben

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Der Besitz von 252 Gramm Cannabiskraut rechtfertigt, vom Verdacht des regelmäßigen Konsums auszugehen und eine Haaranalyse anzuordnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis; Verhinderung der zuverlässigen Feststellung vorangegangenen Drogenkonsums im Rahmen einer Haaranalyse durch Kürzung des Haupthaares durch den Betroffenen; Gleichstellung der Verhinderung der ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Haaranalyse durch Bürstenhaarschnitt vereitelt - Notorischer Haschisch-Raucher muss seinen Führerschein abgeben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2399
  • NZV 2004, 483
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.04.1983 - 2 WDB 1.83

    Irokesenhaarschnitt - §§ 7, 17 SG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.08.2003 - 3 Bs 185/03
    Diese Argumentation verkennt, dass Art. 2 Abs. 1 GG , der hier einschlägig ist und auch die Länge oder Kürze eines Haarschnitts schützt (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1983, BVerwGE 76, 66 btr. den Irokesen-Haarschnitt eines Bundeswehrsoldaten), nicht schrankenlos gilt (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 15.1.1999, NJW 1999, 1985 btr. das Verbot von Ohrschmuck und langen Haaren für uniformierte Polizeivollzugsbeamte).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 12 LB 64/13

    Anforderungen an eine behördliche Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen

    Als Weigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV ist auch der Fall zu behandeln, in dem der Betroffene sich teilweise der Untersuchung verweigert oder sie teilweise unmöglich macht (OVG Hamburg, Beschl. v. 27.8.2003 - 3 Bs 185/03 -, NJW 2004, 2399, Unmöglichmachen der angeordneten Haaranalyse durch Kürzen des Haupthaars; VG Bremen, Beschl. v. 28.1.2011 - 5 V 38/11 -, juris, Verweigerung der Drogenanamnese; s. auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 11 FeV Rdn. 52).
  • VGH Bayern, 22.01.2019 - 11 CS 18.1429

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums

    Eine Weigerung im Sinne von § 11 Abs. 8 FeV kann nicht nur in einer Verweigerung der Begutachtung als solcher liegen, sondern auch darin, dass der Betroffene die Untersuchung teilweise verweigert oder unmöglich macht, indem er etwa wie hier unzureichend mitwirkt und keine wahren Angaben macht oder eine verwertbare Urinprobe vereitelt (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2018 - 11 CS 18.1777 - juris Rn. 23; NdsOVG, U.v. 15.4.2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475 = juris Rn. 46; OVG Hamburg, B.v. 27.8.2003 - 3 Bs 185/03 - NJW 2004, 2399).
  • VGH Bayern, 06.12.2018 - 11 CS 18.1777

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

    Die Antragsgegnerin hat auch zutreffend angenommen, dass eine Weigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 FeV nicht nur in einer Verweigerung der Begutachtung als solcher liegen kann, sondern auch darin, dass der Betroffene die Untersuchung teilweise verweigert oder unmöglich macht, indem er etwa unzureichend mitwirkt und wie hier keine wahren Angaben macht (vgl. Nds.OVG, U.v. 15.4.2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475 = juris Rn. 46; OVG Hamburg, B.v. 27.8.2003 - 3 Bs 185/03 - NJW 2004, 2399).
  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 11 CS 10.1104

    Feststehender gelegentlicher Konsum von Cannabis

    Dies wäre als Verweigerung einer Mitwirkungsobliegenheit an der Sachverhaltsaufklärung und damit als Akt der Beweisvereitelung zu werten, die den Schluss rechtfertigen könnte, dass er damit einen erfolgten Betäubungsmittelkonsum vertuschen will (so auch HambOVG vom 27.8.2003 NZV 2004, 483).
  • VGH Bayern, 02.07.2013 - 11 CS 13.1064

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines Gutachtens; Anhaltspunkte für

    Die Anordnung wegen des Vorliegens von Tatsachen, die die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen, ein Gutachten über die Fahreignung beizubringen, schließt die Forderung ein, an der Klärung der Fahreignung soweit notwendig und möglich mitzuwirken, insbesondere zweckdienliche Angaben zu der in Rede stehenden Erkrankung zu machen, sich erforderlichen Untersuchungen zu unterziehen und sonstige für die Fragestellung aussagekräftige Unterlagen - gegebenenfalls durch Entbindung anderer Ärzte von der gesetzlichen Schweigepflicht - beizubringen (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2005 - 11 CS 05.1859 - Rn. 13; OVG Hamburg, B.v. 27.8.2003 - 3 Bs 185/03 - NZV 2004, 483 zur Kürzung des Haupthaars vor wegen Drogenkonsumverdachts notwendiger Haaranalyse).
  • VGH Bayern, 07.11.2005 - 11 CS 05.1859

    Entziehung der Fahreignung, Schluss auf Nichteignung gem. § 11 Abs. 8 FeV,

    Dementsprechend hat das OVG Hamburg mit Beschluss vom 27. August 2003 (DAR 2004, 411 = ZfS 2004, 289) entschieden, dass es der Weigerung im Sinn des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV, ein Gutachten beizubringen, gleichstehe, wenn der Betroffene die rechtmäßig angeordnete Überprüfung der Fahreignung durch Versagung seiner notwendigen und zumutbaren Mitwirkung (im entschiedenen Fall die zur Klärung des Cannabiskonsums erforderliche Haaranalyse durch Kürzung des Haupthaars) verhindert.
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2008 - 12 ME 41/08

    Ausschluss der Fahrereignung nach einmaligem Konsum von Opium;

    Eine Haaranalyse ist demgegenüber darauf gerichtet, über einen in der Vergangenheit liegenden Konsum aufzuklären, wobei zu beachten ist, dass nur ein Konsum mit einer gewissen Häufigkeit sich in den Haaren niederschlägt und außerdem, dass die Zeitspanne, über die zu einem Konsum Auskunft gegeben werden kann, abhängig ist vom Haarwachstum sowie der Länge der entnommenen Haarprobe (vgl. zum Konsum von Cannabis: Bay. VGH, Beschl. v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 -, zfs 2006, 294; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.9.1995 - 1 OS 2474/95 -, DAR 1996, 35, demzufolge eine Haaranalyse eher weniger stark in das allg. Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG des Betroffenen eingreift; in diesem Sinne auch: OVG Hamburg, Beschl. v. 27.8.2003 - 3 Bs 185/03 -, DAR 2004, 411).
  • VG Bayreuth, 05.11.2020 - B 1 S 20.1001

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verweigerung einer Haaranalyse zur Beantwortung

    Eine solche teilweise Weigerung liegt beispielsweise dann vor, wenn der Betroffene die zumutbare Durchführung einer Haaranalyse zur Beantwortung des zurückliegenden Drogenkonsums ablehnt oder vereitelt (vgl. OVG Hamburg, B.v. 27.8.2003 - 3 Bs 185/03 - NJW 2004, 2399 (Kürzung der Haare und dadurch Vereitelung einer Haaranalyse)).
  • VG Regensburg, 12.11.2020 - RO 8 S 20.870

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelhafter Mitwirkung an einem

    Dabei umfasst § 11 Abs. 8 FeV nicht nur die Konstellation, dass der Betroffene überhaupt kein Gutachten beibringt oder die Begutachtung als solche verweigert, sondern findet auch Anwendung, wenn der er die Untersuchung teilweise verweigert oder unmöglich macht, indem er etwa unzureichend mitwirkt und zum Beispiel unwahre Angaben macht (BayVGH, B. v. 06.12.2018 - 11 CS 18.1777 - juris Rn. 23; Nds.OVG, U. v. 15.4.2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475 = juris Rn.46; OVG Hamburg, B. v. 27.8.2003 - 3 Bs 185/03 - NJW 2004, 2399).
  • VGH Bayern, 02.07.2007 - 11 ZB 06.178

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis // Schluss auf die

    Eine Weigerung im Sinne der ersten Alternative des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV, sich untersuchen zu lassen, liegt vielmehr auch dann vor, wenn der Pflichtige zumutbare Mitwirkungshandlungen unterlässt, ohne die eine ärztliche Untersuchung nicht (sachgerecht) durchgeführt werden kann, bzw. er eine solche Sachverhaltsaufklärung oder die Gewinnung aussagekräftiger Ergebnisse durch positives Tun vereitelt (vgl. HambOVG vom 27.8.2003 NJW 2004, 2399, betreffend die Verhinderung einer angeordneten Haaranalyse durch Kürzen des Haupthaars).
  • VG Regensburg, 23.05.2016 - RN 8 S 16.510

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Verdacht der Alkoholabhängigkeit

  • VG München, 16.12.2014 - M 6b S 14.4895

    Wer entgegen klarer Hinweise, deren Erhalt er vor Beginn des

  • VG Würzburg, 26.03.2014 - W 6 S 14.189

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag für noch zu stellenden Sofortantrag auf

  • VG Bayreuth, 19.05.2020 - B 1 S 20.358

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Verweigerung der Durchführung einer

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 2 Ss 1/04   

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https://dejure.org/2004,8763
OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 2 Ss 1/04 (https://dejure.org/2004,8763)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.02.2004 - 2 Ss 1/04 (https://dejure.org/2004,8763)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 2 Ss 1/04 (https://dejure.org/2004,8763)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Falsches Datum - Bußgeldbescheid unwirksam?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 307 (Ls.)
  • NZV 2004, 483
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 13.05.2004 - 1 Ss 119/03

    Bußgeldbescheid - Abweichungen von den richtigen Personalien des Betroffenen oder

    Die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids mit der Angabe eines falschen Tatortes wird nicht in Frage gestellt, wenn der Betroffene den Irrtum über die Tatzeit als offensichtlich erkennen konnte und eine Verwechslungsgefahr mit einem anderen Vorgang nicht bestand, wobei über den Bußgeldbescheid hinaus der gesamte Akteninhalt herangezogen werden kann (OLG Karlsruhe VRS 78, 296 ff.; dass. Beschluss vom 25.02.2004, 2 Ss 01/04; OLG Düsseldorf VRS 63, 140 f.).
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