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   OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04   

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OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04 (https://dejure.org/2004,4658)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.08.2004 - 1 Ss 79/04 (https://dejure.org/2004,4658)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. August 2004 - 1 Ss 79/04 (https://dejure.org/2004,4658)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr mit Fahrerlaubnisentzug; Nachweis einer absoluten Fahruntüchtigkeit auf der Grundlage polizeilicher Erkenntnisse aus einer Wohnungsdurchsuchung und des Aussageverhaltens des Angeklagten

  • blutalkohol PDF, S. 485

    Verwertbarkeit des pauschalen Bestreitens des Tatvorwurfs und von Äußerungen zu einem Diebstahlsvorwurf als Indiz für eine Trunkenheitsfahrt; Ausnahmefall von § 69 Abs. 2 StGB

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Zur Verwertung von Teilgeständnissen

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Voraussetzungen für Absehen von Regelfahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beweiswürdigung bei Diebstahl und Trunkenheitsfahrt; Verwertung des Schweigens des Angeklagten; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit bei langem Zeitraum zwischen Tat und Hauptverhandlung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Teilweise Einlassung des Beschuldigten als Schuldindiz?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 371
  • NZV 2004, 537
  • StV 2004, 584
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 1 Ss 121/02

    Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr: Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04
    a. Auch bei Vorliegen eines Regelfalles nach § 69 Abs. 2 StGB hat der Tatrichter stets zu prüfen hat, ob ausnahmsweise von der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden kann, weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der Urteilsfällung nicht mehr ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges ist (Fortführung von Senat NStZ-RR 2003, 150 f. = DAR 2003, 235 f. = VRS 105, 127 ff. = Blutalkohol 40, 378 ff.).

    So ist anerkannt, dass auch - wie hier - bei Vorliegen eines Regelfalls nach § 69 Abs. 2 StGB der Tatrichter stets zu prüfen hat, ob ausnahmsweise von dieser Maßregel abgesehen werden kann, weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der Urteilsfällung nicht mehr ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges ist (Senat DAR 2003, 235 ff. und Urteil vom 12.10.2000, 1 Ss 120/00; OLG Zweibrücken StV 1989, 250 f.; OLG Hamm VRS 25, 24 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, StGB, § 69 Rn. 12 ff.).

    Ein solche Annahme kann etwa vorliegen, wenn seit der Trunkenheitsfahrt eines Ersttäters ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist, keine erhebliche Überschreitung des Grenzwertes von 1, 1 Promille vorlag (vgl. hierzu Senat DAR 2003, 235 ff.), die Fahrerlaubnis für längere Zeit vorläufig entzogen war und der Täter an einem anerkannten Nachschulungskurs teilgenommen hat (vgl. ähnlich OLG Köln VRS 61, 118 ff.; OLG Naumburg ZfSch 2000, 554 f.; OLG Hamburg VRS 60, 192 ff.).

    Entgegen der Ansicht der Strafkammer darf die erfolgreiche Teilnahme an einem Nachschulungskurs nicht erst bei der Prüfung einer etwaigen Abkürzung der Dauer der Sperrfrist berücksichtigt werden (§ 69 Abs. 7 StGB), sondern diese Frage ist - wenn auch nur ausnahmsweise - bereits für die Prüfung einer fortdauernden Ungeeignetheit relevant (Senat DAR 2003, 235 f.; zum Streitstand vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 52. Auflage 2004, § 69 Rn. 35; Hentschel, a.a.O., Rn. 19).

  • BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00

    Schweigerecht des Angeklagten; Nemo tenetur; Faires Verfahren; Begriff der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04
    Ein solche teilweise Einlassung im Sinne einer Mitwirkung an der Tataufklärung liegt aber nicht vor, wenn der Angeklagte lediglich seine Täterschaft pauschal bestreitet (BGHSt 25, 365 ff.; 368; 38, 302, 307; NStZ 2000, 494 f.) oder sich nur zu einem von mehreren Tatvorwürfen äußert (BGHSt 32, 140; NStZ 2000, 494; Köln VRS 61, 361; Meyer-Goßner, a.a.O.).

    Entscheidend ist nämlich auch, ob es für einen Angeklagten offensichtlich ist, dass seine Einlassung zu dem einem Vorwurf auch für den Anderen von Bedeutung sein kann, mithin ob vorliegend nach den äußeren Umständen eine Einlassung des Angeklagten auch zu dem Trunkenheitsdelikt zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH Strafo 2002, 260 ff.; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 22; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 19).

  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04
    Macht er von diesem Recht Gebrauch, so kann dies nicht als belastendes Indiz gewertet werden (BGHSt 20, 281; 32, 140 ff.; Senat StV 2003, 609).

    Ein solche teilweise Einlassung im Sinne einer Mitwirkung an der Tataufklärung liegt aber nicht vor, wenn der Angeklagte lediglich seine Täterschaft pauschal bestreitet (BGHSt 25, 365 ff.; 368; 38, 302, 307; NStZ 2000, 494 f.) oder sich nur zu einem von mehreren Tatvorwürfen äußert (BGHSt 32, 140; NStZ 2000, 494; Köln VRS 61, 361; Meyer-Goßner, a.a.O.).

  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 370/01

    Teilschweigen des Angeklagten (Begrenzung der möglichen nachteiligen Schlüsse);

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04
    Entscheidend ist nämlich auch, ob es für einen Angeklagten offensichtlich ist, dass seine Einlassung zu dem einem Vorwurf auch für den Anderen von Bedeutung sein kann, mithin ob vorliegend nach den äußeren Umständen eine Einlassung des Angeklagten auch zu dem Trunkenheitsdelikt zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH Strafo 2002, 260 ff.; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 22; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 19).
  • OLG Hamburg, 22.12.1980 - 2 Ss 178/80

    Maßnahmen zur Sperrfristverkürzung während des Strafverfahrens und zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04
    Ein solche Annahme kann etwa vorliegen, wenn seit der Trunkenheitsfahrt eines Ersttäters ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist, keine erhebliche Überschreitung des Grenzwertes von 1, 1 Promille vorlag (vgl. hierzu Senat DAR 2003, 235 ff.), die Fahrerlaubnis für längere Zeit vorläufig entzogen war und der Täter an einem anerkannten Nachschulungskurs teilgenommen hat (vgl. ähnlich OLG Köln VRS 61, 118 ff.; OLG Naumburg ZfSch 2000, 554 f.; OLG Hamburg VRS 60, 192 ff.).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04
    Ein solche teilweise Einlassung im Sinne einer Mitwirkung an der Tataufklärung liegt aber nicht vor, wenn der Angeklagte lediglich seine Täterschaft pauschal bestreitet (BGHSt 25, 365 ff.; 368; 38, 302, 307; NStZ 2000, 494 f.) oder sich nur zu einem von mehreren Tatvorwürfen äußert (BGHSt 32, 140; NStZ 2000, 494; Köln VRS 61, 361; Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 415/65

    Diebstahl von Geld aus Fernsprechautomaten - Verweigerung der Aussage bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04
    Macht er von diesem Recht Gebrauch, so kann dies nicht als belastendes Indiz gewertet werden (BGHSt 20, 281; 32, 140 ff.; Senat StV 2003, 609).
  • BGH, 17.07.1996 - 3 StR 248/96

    Freie Beweiswürdigung - Einlassung - Verwertung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04
    Schweigen bedeutet nämlich nicht das Unterlassen jeder Erklärung (BGH StV 1997, 6 f.), vielmehr kommt es darauf an, ob sich der Angeklagte durch seine Äußerung zur Mitwirkung an einer Sachaufklärung bereit erklärt hat.
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04
    Sämtliche Indizien lassen aber mangels Vorliegens einer hinreichend objektiven Grundlage weder für sich gesehen noch in ihrer Gesamtschau einen verlässlichen rational nachvollziehbaren und eine Verurteilung des Angeklagten tragenden Schluss zu (vgl. hierzu OLG Karlsruhe Die Justiz 2001, 364 ff.; Beschluss vom 15.03.2002, 3 Ss 10/02; BGHR StPO § 261 Vermutung 6, 11 und Indizien 6; BGH StV 1986, 61 f.).
  • OLG Zweibrücken, 29.01.1988 - 1 Ss 247/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04
    So ist anerkannt, dass auch - wie hier - bei Vorliegen eines Regelfalls nach § 69 Abs. 2 StGB der Tatrichter stets zu prüfen hat, ob ausnahmsweise von dieser Maßregel abgesehen werden kann, weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der Urteilsfällung nicht mehr ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges ist (Senat DAR 2003, 235 ff. und Urteil vom 12.10.2000, 1 Ss 120/00; OLG Zweibrücken StV 1989, 250 f.; OLG Hamm VRS 25, 24 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, StGB, § 69 Rn. 12 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 12.10.2000 - 1 Ss 120/00

    Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei nur kurzer Fahrtstrecke

  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 636/89

    Tatbeitrag zu einer gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung durch das

  • OLG Köln, 24.03.1981 - 3 Ss 193/81

    Verbotswidriges Parken; Betroffener; Äußerung zur Sache; Verweigerung der

  • OLG Köln, 31.03.1981 - 1 Ss 1085/80
  • OLG Karlsruhe, 25.09.2002 - 1 Ss 102/02
  • OLG Saarbrücken, 14.09.2020 - Ss 40/20

    Trunkenheitsfahrt, erforderliche Feststellungen, Regelvermutung, Widerlegung,

    Zwar sind derartige Umstände im Einzelfall etwa dann angenommen worden, wenn seit der Trunkenheitsfahrt eines Ersttäters ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist, keine erhebliche Überschreitung des Grenzwerts von 1, 1 ? vorlag, die Fahrerlaubnis für längere Zeit vorläufig entzogen war und der Täter erfolgreich an einem anerkannten Nachschulungskurs teilgenommen hat (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 371, 372 m. w. N.; Senatsbeschluss vom 14. November 2017 - 1 Ws 189/17 - Schönke/Schröder/Kinzig, a. a. O., § 69 Rn. 46).
  • BayObLG, 03.05.2021 - 204 StRR 167/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Bedeutung von Nachschulungskursen

    Auch bei Vorliegen eines Regelfalls nach § 69 Abs. 2 StGB hat der Tatrichter stets zu prüfen, ob ausnahmsweise von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden kann, weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der Urteilsfällung nicht mehr ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4.8.2004 - 1 Ss 79/04, juris Rn. 19).

    Zwar geht die Strafkammer zutreffend davon aus, dass die Nachschulungsteilnahme weder stets noch auch nur regelmäßig ohne weiteres eine Durchbrechung des Grundsatzes nach § 69 Abs. 2 StGB bewirkt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.9.2020 - Ss 40/20, juris Rn. 16, 17; OLG Köln, Urteil vom 5.5.2020 - III-1 RVs 40/20, juris Rn. 26; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2016 - 3 (5) Ss 473/16, juris Rn. 8; Beschluss vom 4.8.2004 - 1 Ss 79/04, juris Rn. 19; Beschluss vom 20.2.2003 - 1 Ss 121/02, juris Rn. 12; OLG Naumburg, Beschluss vom 6.9.2000 - 2 Ss 272/00, DAR 2001, 379; BeckOK StGB/Heuchemer, 49. Ed. 1.2.2021, StGB § 69 Rn. 46; Burmann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, a.a.O., StGB § 69 Rn. 23; MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg/Huber, 4. Auflage 2020, StGB § 69 Rn. 79, 81).

    Dennoch darf die - erfolgreiche - Teilnahme an einem Nachschulungskurs entgegen der Annahme der Strafkammer nicht erst bei der Prüfung einer etwaigen Abkürzung der Dauer der Sperrfrist berücksichtigt werden (§ 69a Abs. 7 StGB), sondern diese Frage ist - wenn auch nur ausnahmsweise - bereits für die Prüfung einer fortdauernden Ungeeignetheit relevant (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2016 - 3 (5) Ss 473/16, juris Rn. 8; Beschluss vom 4.8.2004 - 1 Ss 79/04, juris Rn. 20; OLG Köln, Urteil vom 5.5.2020 - III-1 RVs 40/20, juris Rn. 26; so auch die im Urteil zitierte Kommentarstelle bei Burmann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, a.a.O., StGB § 69 Rn. 23 a.E.).

  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04

    Beweisführung zum Nachtrunk - Trunkenheitssymptome und Schweigen des Angeklagten

    Daher darf anfängliches Schweigen bei einer späteren Einlassung zur Sache ebenso wenig als belastendes Beweisanzeichen verwertet werden wie eine Aussageverweigerung in einer späteren Vernehmung nach anfänglicher Äußerung zur Sache (BGHSt 20, 281; NStZ 1999, S. 47; stRspr.; vgl. auch Senat NZV 2004, 537 f. m.w.N.).
  • AG Waldbröl, 17.05.2005 - 4 Ds 864/04
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch bei Vorliegen eines Regelfalles nach § 69 Abs. 2 StGB zu prüfen ist, ob von der Maßregel der Fahrerlaubnisentziehung abzusehen ist, weil der Angeklagte im Zeitpunkt des Urteilsspruchs nicht mehr als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges anzusehen ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. August 2004, DAR 2004, 600-602; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. März 2003, DAR 2003, 235 f.).

    Anlass zur Prüfung besteht insbesondere dann, wenn es sich um einen Ersttäter handelt, seit der Tat bereits ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und dem Angeklagten während dieses Zeitraumes die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen war (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. August 2004, DAR 2004, 600-602; Schönke/Schröder, 26. Auflage, § 69 Rdnr. 43).

  • LG Kaiserslautern, 07.04.2014 - 6070 Js 8485/13

    Entziehung, Fahrerlaubnis, Absehen, Umstände

    In der Rechtsprechung der Rechtsmittelgerichte ist anerkannt, dass ein Ausnahmefall vorliegen kann, in dem von der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden kann, wenn seit der Trunkenheitsfahrt eines Ersttäters ein erheblicher Zeitraum Überschreitung des Grenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1, 1 Promille vorlag, die Fahrerlaubnis für längere Zeit vorläufig entzogen war und der Täter an einem anerkannten Nachschulungskurs teilgenommen hat (vergleiche OLG Karlsruhe Beschluss vorn 4. August 2004, Az. 1 Ss 79/04 und LG Aachen, Urteil vom 24.2.2011, Az. 71INs 601 Js 226/10, Rz. 37-51 mwN nach juris).
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