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   OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 86/03   

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https://dejure.org/2003,6674
OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 86/03 (https://dejure.org/2003,6674)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.2003 - 9 U 86/03 (https://dejure.org/2003,6674)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 2003 - 9 U 86/03 (https://dejure.org/2003,6674)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Substantiierung eines deliktischen Schadensersatzanspruchs aus Anliegerhaftung wegen Verletzung von Streupflichten; Voraussetzungen des Vorliegens eines amtshaftungsrechtlichen Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung der Streupflicht

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Streupflichten nur auf verkehrswichtigen Gehwegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Streupflichtverletzung - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 839; GG Art. 34
    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei winterlichen Straßenverhältnissen hinsichtlich der Gehwege

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 645
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 13.07.1989 - 18 U 59/89
    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 86/03
    Andererseits muss den streupflichtigen Gehwegen eine notwendige Erschließungsfunktion in dem Sinne zukommen, dass die nach der Verkehrsauffassung für die Lebensführung wesentlichen Orte (Wohnungen, Schulen, Arbeitsstätten, Geschäfte etc.) für Fußgänger zu jeder Jahreszeit erreichbar sind (vgl. Senatsurteil v. 21.12.1999 - OLGR 2001, 244; OLG Düsseldorf VersR 1989, 1090).
  • OLG Hamm, 04.12.1992 - 9 U 78/92

    Winterwartung ; Pflichten der Gemeinde; Kontrolle der Straßen; Vorbeugendes

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 86/03
    Aus dem Kreis der zu bestreuenden Gehflächen sind vielmehr lediglich tatsächlich entbehrliche Wege, für die ein echtes, jederzeit zu befriedigendes Verkehrsbedürfnis nicht besteht, herauszunehmen ( Senatsurteil v. 04.12.1992 - VersR 1993, 1285 (m.w.N.).
  • OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04

    Zur Streupflicht auf innerörtlichen Gehwegen

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Sicherung des Fußgängerverkehrs höhere Anforderungen an den Streupflichtigen stellt, als diejenige des Fahrzeugverkehrs (vgl. Wichmann, a.a.O., S. 107; OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39; OLG Dresden, OLGR 2003, 293 - 296 je m.w.N.).

    Andererseits müssen nicht ausnahmslos alle vorhandenen Gehwege abgestreut und geräumt werden (vgl. OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39; Wichmann, a.a.O, S. 109 m.w.N.).

    Wie bei Verkehrssicherungspflichten allgemein ist entscheidend darauf abzustellen, ob der Fußgänger bei vernünftigen Sicherheitserwartungen mit der Räumung des Gehweges rechnen darf oder nicht (vgl. OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39).

    Von der Streupflicht auszunehmen sind daher nur tatsächlich entbehrliche Wege, für die ein echtes, jederzeit zu befriedigendes Verkehrsbedürfnis nicht besteht (vgl. OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39; OLG Dresden, OLGR 2003, 293 - 296; Wichmann, a.a.O., S. 109 f), so z.B. wenn das Grundstück genauso sicher auf einem anderen Weg erreicht werden kann, ferner bei tatsächlich entbehrlichen Gehwegen, wie solchen, die durch Park- oder Grünanlagen führen oder in reinen Industriegebieten.

    Auch kann dem Zeugen nicht vorgeworfen werden, dass er von mehreren möglichen Wegen den gefährlicheren Weg gewählt oder einen nicht notwendigen Gang unternommen hätte und deshalb das Verschulden des Verkehrssicherungspflichtigen hinter dem Verstoß gegen eigene Sicherheitsbelange zurücktritt (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 589 - 590; OLG Oldenburg, VersR 2001, 117 - 118; OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 40; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.11.1984, VI ZR 164/83 - zitiert nach juris).

  • OLG Jena, 18.07.2012 - 4 U 195/12

    Keine Streupflicht auf nicht markiertem Fußgängerüberweg (über eine innerörtliche

    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der Sicherung des Fußgängerverkehrs höhere Anforderungen an den Streupflichtigen zu stellen sind, als hinsichtlich der Sicherung des Fahrzeugverkehrs (ebenso OLG Hamm (s.o.), OLGR 2004, 38, 39; OLG Dresden, OLGR 2003, 293 - 296 je m.w.N.).

    Allerdings müssen auch nicht ausnahmslos alle vorhandenen Gehwege ständig abgestreut und geräumt werden (vgl. OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39), da dies angesichts der Finanzlage der öffentlichen Kassen regelmäßig mit zumutbaren Mitteln nicht zu erreichen ist.

    Wie bei den sonstigen Verkehrssicherungspflichten ist deshalb entscheidend darauf abzustellen, ob der Fußgänger bei vernünftigen Sicherheitserwartungen mit der Räumung des Gehweges rechnen darf oder nicht (vgl. OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39), wobei aber grundsätzlich gewährleistet sein muss, dass wenigstens zu Fuß jede Wohnung - auch von älteren und gebrechlichen Menschen - einigermaßen sicher zu erreichen ist (vgl. Schmid, NJW 1988, 3177, 3181; OLG Frankfurt, Urt. V. 19.11.2003, 1 U 62/03, zitiert nach juris).

    Von der Streupflicht auszunehmen sind daher nur tatsächlich entbehrliche Wege, für die ein echtes, jederzeit zu befriedigendes, Verkehrsbedürfnis nicht besteht (vgl. OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39; OLG Dresden, OLGR 2003, 293 - 296; Wichmann, a.a.O., S. 109 f), so z.B. wenn das Grundstück genauso sicher auf einem anderen Weg erreicht werden kann, ferner bei tatsächlich entbehrlichen Gehwegen, wie solchen, die durch Park- oder Grünanlagen führen oder in reinen Industriegebieten.

  • ArbG Rosenheim, 27.03.2018 - 1 Ca 1407/17

    Verkehrssicherungspflichtverletzung - Räum- und Streupflicht für Nebeneingänge

    c) Nach diesen Grundsätzen sind Art und Wichtigkeit des Verkehrsweges ebenso zu berücksichtigen wie seine Gefährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs, wobei an die Sicherung des Fußgängerverkehrs strengere Anforderungen zu stellen sind (OLG Hamm Urteil vom 30.09.2003 9 U 86/03 OLGR Hamm 2004 38 ff. Rz. 11 zitiert nach Juris).

    Lediglich für verkehrsunbedeutende Wege, für die ein echtes Verkehrsbedürfnis auch unter Berücksichtigung der Erwartungshaltung der Benutzer nicht erkennbar ist, besteht danach keine Streupflicht (BGH Urteil vom 09.10.2003 III ZR 8/03 NJW 2003 3622 Rz. 5 zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG Urteil vom 02.03.0210 2 U 6/08 MDR 2010 809 Rz. 24 zitiert nach juris; in der Sache ebenso: OLG Hamm Urteil vom 30.09.2003 9 U 86/03 NZV 2004 645 f. Rz. 11 zitiert nach juris).

    Lediglich für verkehrsunbedeutende Wege, für die ein echtes Verkehrsbedürfnis auch unter Berücksichtigung der Erwartungshaltung der Benutzer nicht erkennbar ist, besteht hiernach keine generelle Streupflicht (BGH Urteil vom 09.10.2003 III ZR 8/03 NJW 2003 3622 Rdnr. 5; Brandenburgisches OLG Urteil vom 02.03.2010 2 O 6/08 MDR 2010 809 Rdz. 24; OLG Hamm Urteil vom 30.09.2003 9 O 86/03 NZV 2004 645; OLG Hamm Urteil vom 12.09.2012 I/11 U 94/11 BeckRS 2013 11850).

  • OLG Hamm, 12.09.2012 - 11 U 94/11
    Danach sind Art und Wichtigkeit des Verkehrsweges ebenso zu berücksichtigen wie seine Gefährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs, wobei an die Sicherung des Fußgängerverkehrs strengere Anforderungen zu stellen sind (OLG Hamm, Urteil vom 30.09.2003 - 9 U 86/03, OLGR Hamm, 2004, 38 ff., Rz. 11 zitiert nach Juris).

    Lediglich für verkehrsunbedeutende Wege, für die ein echtes Verkehrsbedürfnis auch unter Berücksichtigung der Erwartungshaltung der Benutzer nicht erkennbar ist, besteht danach keine Streupflicht (BGH, Urteil vom 09.10.2003 - III ZR 8/03, NJW 203, 3622, Rz. 5 zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 02.03.0210 - 2 U 6/08, MDR 2010, 809, Rz. 24 zitiert nach juris; in der Sache ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 30.09.2003 - 9 U 86/03, NZV 2004, 645 f. , Rz. 11 zitiert nach juris sowie Thüringer OLG, Beschluss vom 2.20.12.2010 - 4 U 610/10, Rz. 4 zitiert nach juris, und Beschluss vom 06.06.2008 - 4 U 339/07, NZV 2009, 34 f., Rz. 4 zitiert nach juris).

  • VG Freiburg, 14.11.2007 - 1 K 762/07

    Übertragung der Straßenräumpflicht von der Gemeinde auf Anwohner durch Satzung

    Bei der Beurteilung einer Streupflicht auf Abkürzungen ist auch zu berücksichtigen, ob die Benutzung eines gesicherten Umweges wegen unverhältnismäßig längerer Wegstrecke möglicherweise als unzumutbar angesehen werden muss (vgl. aus der obergerichtlichen Rspr. etwa: OLG Hamm, Urt. v. 30.9.2003 - 9 U 86/03 - Juris; OLG Dresden, Urt. v. 19.2.2003 - 6 U 955/02 - Juris; OLG Karlsruhe, Urt. v. 31.5.2000 - 19 U 14/99 - Juris).
  • OLG Rostock, 04.04.2008 - 5 U 10/08

    Amtshaftung: Passivlegitimation einer Gemeinde; Pflicht zum Streuen einer

    Das OLG Hamm hat die Anforderungen dahingehend näher konkretisiert, dass aus dem Kreis der zu bestreuenden Gehflächen tatsächlich entbehrliche Wege, für die ein echtes, jederzeit zu befriedigendes Verkehrsbedürfnis nicht besteht, herauszunehmen sind; dem streupflichtigen Gehwegen muss eine notwendige Erschließungsfunktion in dem Sinne zukommen, dass die nach der Verkehrsauffassung für die Lebensführung wesentlichen Orte (Wohnungen, Schulen, Arbeitsstätten, Geschäfte etc.) für Fußgänger zu jeder Jahreszeit erreichbar sind, d.h. diejenigen Wege, die bei vernünftiger Beurteilung nach Verkehrsbedeutung und äußerer Anlage auch im Winter als die wesentlichen Verbindungen erscheinen (OLG Hamm, NZV 2004, 645).
  • OLG München, 29.11.2012 - 1 U 2931/12

    Verkehrssicherungspflicht: Streu- und Räumpflicht der Gemeinde für einen Gehweg;

    Sofern einem Gehweg eine notwendige Erschließungsfunktion in dem Sinne zukommt, dass die nach der Verkehrsauffassung für die Lebensführung wesentlichen Orte (Wohnungen, Schulen, Arbeitsstätten, Geschäfte etc.) für Fußgänger zu jeder Jahreszeit erreichbar sind, muss der Weg bestreut werden (vgl. OLG Hamm NZV 2004, 645; OLG Rostock BeckRS 2010, 17377; OLG Brandenburg BeckRS 2008, 12536).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2013 - 15 U 4/12

    Streu- und Räumpflicht der Gemeinde auf Fußgängerweg

    Fußgängerwege innerhalb einer geschlossenen Ortslage sind grundsätzlich zu räumen und zu streuen, wenn sie nicht nur eine Freizeit-, sondern auch eine Erschließungsfunktion in dem Sinne haben, dass sie in Bezug auf die nach der Verkehrsauffassung für die Lebensführung wesentlichen Orte (Wohnungen, Schulen, Arbeitsstätten, Geschäfte etc.) die Erreichbarkeit sichern (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.2003 - III ZR 8/03, NJW 2003, 3622, 3623; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.11.2003 - 1 U 62/03, juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.06.2008 - 2 U 8/07, juris; OLG Hamm, Urteil vom 30.09.2003 - 9 U 86/03, NZV 2004, 645; OLG München, Urteil vom 29.11.2012 - 1 U 2931/12, r + s 2013, 201, 202; OLG Rostock, Urteil vom 21.05.2010 - 5 U 145/09, juris).
  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 6 W 62/06

    Zum Umfang der winterlichen Wartungspflicht von Gehwegen

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem im angefochtenen Beschluss zitierten Urteil des 9. Zivilsenats des OLG Hamm (NZV 04, 645).
  • OLG Jena, 22.09.2004 - 4 U 793/04

    Streupflicht auf von Fußgängern genutzten (innerörtlichen) Fahrstraßen

    Hier hängt die - gegenüber Fußgängern bestehende - Räum- und Streupflicht davon ab, ob es sich um - für den Fußgängerverkehr - unentbehrliche Fußgängerüberwege handelt (vgl. BGH VersR 1993, 1106 - 1108; BGH VersR 1995, 721, 722; ebenso BGH NVwZ-RR 1998, 334 - 336; auch OLG Hamm, Urt. v. 30.09.2003 - 9 U 86/03; ständige Rechtsprechung des 3. Zivilsenats des Thür. OLG, fortgesetzt durch die Rechtsprechung des 4. Zivilsenats - zuletzt Beschl. v. 22.102003 - 4 U 658/03).
  • OLG Köln, 16.05.2013 - 19 U 36/13

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Firmenparkplatzes bei winterlichen

  • OLG Jena, 22.12.2010 - 4 W 602/10

    Mitwirkendes Verschulden an Unfall im Hausflur

  • OLG Rostock, 21.05.2010 - 5 U 145/09

    Passivlegitimation der Gemeinden bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • OLG Koblenz, 15.07.2011 - 1 U 133/11

    Haftung einer rheinland-pfälzischen Gemeinde wegen

  • LG Marburg, 07.12.2011 - 5 O 45/08

    Verkehrssicherungspflicht Gemeinde - Streupflicht Gehwege - Mitverschulden der

  • OLG Köln, 13.01.2011 - 7 U 132/10

    Umfang der Streu- und Räumpflicht einer Gemeinde bei winterlichen

  • OLG Düsseldorf, 21.11.2012 - 18 U 69/12
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