Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 16.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 350/04-160   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16929
OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 350/04-160 (https://dejure.org/2004,16929)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.08.2004 - Ss 350/04-160 (https://dejure.org/2004,16929)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. August 2004 - Ss 350/04-160 (https://dejure.org/2004,16929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung nach Drogenkonsum in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubtem Erwerben und Besitz von Betäubungsmitteln; Zulässigkeit eines Rechtsmittels der Nebenklage; Vorliegen von Anhaltspunkten für eine ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 341
  • NZV 2004, 656
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 Ss 590/02

    Nebenkläger, Revision, Begründung, erforderlicher Umfang

    Auszug aus OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 350/04
    Dazu ist vielmehr erforderlich, dass der von der Nebenklage erstrebte Schuldspruch nicht völlig fern liegt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Prüfungsumfang; OLG Hamm VRS 104, 147 = DAR 2003, 40 = NZV 2003, 150).
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21

    Sprungrevision; Nebenkläger; Zulässigkeit; Anschluss; Anschlussberechtigung;

    Zulässig ist die Anfechtung dagegen, wenn geltend gemacht wird, eine Rechtsvorschrift über ein den anfechtenden Nebenkläger betreffendes Nebenklagedelikt sei verletzt und der Angeklagte insoweit zum Beispiel zu Unrecht freigesprochen oder das Nebenklagedelikt sei zu Unrecht nicht in den Schuldspruch der Entscheidung aufgenommen worden (OLG Hamm NZV 2003, 150; OLG Köln NZV 2004, 656).
  • OLG Zweibrücken, 27.02.2009 - 1 Ws 26/09

    Nebenklage: Anfechtungsrecht des Nebenklägers; Benennung des Berufungsziels

    Nicht ausreichend wäre es allerdings, wenn lediglich die Nichtaburteilung eines völlig fern liegenden Nebenklagedelikts gerügt wird, für das nach Aktenlage nicht der geringste Anhalt besteht (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Prüfungsumfang 3; OLG Köln NZV 2004, 656; OLG Hamm NZV 2003, 150, 151; Meyer-Goßner aaO. § 400 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 41/08

    Berufung; Nebenkläger; Zulässigkeit

    Vielmehr muss zumindest die entfernte rechtliche Möglichkeit einer Verurteilung nach dem nebenklagefähigen Straftatbestand bestehen (OLG Hamm NZV 2003, 150, 151; OLG Köln NZV 2004, 656).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 16.06.2004 - 510 Qs 26/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24489
LG Berlin, 16.06.2004 - 510 Qs 26/04 (https://dejure.org/2004,24489)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.06.2004 - 510 Qs 26/04 (https://dejure.org/2004,24489)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 510 Qs 26/04 (https://dejure.org/2004,24489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Stadtreinigungsgesetz; Rechtmäßigkeitm der vom Gericht festgesetzten Dauer der Erzwingungshaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 656
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Viechtach, 23.08.2007 - 3 OWi 5095-517830-6/9

    Zur Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße in Höhe von 5 Euro

    Beispielhaft bezieht es sich auf die Entscheidung des LG Berlin (NZV 2004, 656).
  • LG Potsdam, 09.11.2015 - 24 Qs 54/15

    Angemessene Dauer der Erzwingungshaft

    So hat das Landgericht Berlin bei einer Geldbuße von 30, 00 Euro eine Erzwingungshaft von zwei Tagen Dauer (NZV 2007, 324) und bei einer Geldbuße von 255, 65 Euro eine Erzwingungshaft von zehn Tagen Dauer (NZV 2004, 656) für angemessen erachtet.
  • AG Lüdinghausen, 12.07.2005 - 10 OWi 22/05

    Übermaßverbot bei der Erzwingungshaft

    Es ist insoweit beispielsweise auf die Rechtsprechung des Landgerichts C in dem Beschluss vom 16.06.2004 - 510 Qs 26/04 (= NZV 2004, 656) zu verweisen, welches bei einer festgesetzten Geldbuße von 255, 65 EUR eine Erzwingungshaftdauer von 42 Tagen für unverhältnismäßig erachtet hat.
  • LG Potsdam, 08.04.2013 - 24 Qs 35/13
    So hat das Landgericht Berlin bei einer Geldbuße von 30, 00 Euro eine Erzwingungshaft von zwei Tagen Dauer (NZV 2007, 324) und bei einer Geldbuße von 255, 65 Euro eine Erzwingungshaft von zehn Tagen Dauer (NZV 2004, 656) für angemessen erachtet.
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