Rechtsprechung
OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 350/04-160 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung nach Drogenkonsum in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubtem Erwerben und Besitz von Betäubungsmitteln; Zulässigkeit eines Rechtsmittels der Nebenklage; Vorliegen von Anhaltspunkten für eine ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 341
- NZV 2004, 656
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 Ss 590/02
Nebenkläger, Revision, Begründung, erforderlicher Umfang
Auszug aus OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 350/04
Dazu ist vielmehr erforderlich, dass der von der Nebenklage erstrebte Schuldspruch nicht völlig fern liegt (…vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Prüfungsumfang; OLG Hamm VRS 104, 147 = DAR 2003, 40 = NZV 2003, 150).
- OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21
Sprungrevision; Nebenkläger; Zulässigkeit; Anschluss; Anschlussberechtigung; …
Zulässig ist die Anfechtung dagegen, wenn geltend gemacht wird, eine Rechtsvorschrift über ein den anfechtenden Nebenkläger betreffendes Nebenklagedelikt sei verletzt und der Angeklagte insoweit zum Beispiel zu Unrecht freigesprochen oder das Nebenklagedelikt sei zu Unrecht nicht in den Schuldspruch der Entscheidung aufgenommen worden (OLG Hamm NZV 2003, 150; OLG Köln NZV 2004, 656). - OLG Zweibrücken, 27.02.2009 - 1 Ws 26/09
Nebenklage: Anfechtungsrecht des Nebenklägers; Benennung des Berufungsziels
Nicht ausreichend wäre es allerdings, wenn lediglich die Nichtaburteilung eines völlig fern liegenden Nebenklagedelikts gerügt wird, für das nach Aktenlage nicht der geringste Anhalt besteht (…BGHR StPO § 400 Abs. 1 Prüfungsumfang 3; OLG Köln NZV 2004, 656; OLG Hamm NZV 2003, 150, 151;… Meyer-Goßner aaO. § 400 Rn. 6). - OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 41/08
Berufung; Nebenkläger; Zulässigkeit
Vielmehr muss zumindest die entfernte rechtliche Möglichkeit einer Verurteilung nach dem nebenklagefähigen Straftatbestand bestehen (OLG Hamm NZV 2003, 150, 151; OLG Köln NZV 2004, 656).
Rechtsprechung
LG Berlin, 16.06.2004 - 510 Qs 26/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Stadtreinigungsgesetz; Rechtmäßigkeitm der vom Gericht festgesetzten Dauer der Erzwingungshaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 21.01.2004 - 290 OWi 2634/03
- LG Berlin, 16.06.2004 - 510 Qs 26/04
Papierfundstellen
- NZV 2004, 656
Wird zitiert von ... (4)
- AG Viechtach, 23.08.2007 - 3 OWi 5095-517830-6/9
Zur Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße in Höhe von 5 Euro
Beispielhaft bezieht es sich auf die Entscheidung des LG Berlin (NZV 2004, 656). - LG Potsdam, 09.11.2015 - 24 Qs 54/15
Angemessene Dauer der Erzwingungshaft
So hat das Landgericht Berlin bei einer Geldbuße von 30, 00 Euro eine Erzwingungshaft von zwei Tagen Dauer (NZV 2007, 324) und bei einer Geldbuße von 255, 65 Euro eine Erzwingungshaft von zehn Tagen Dauer (NZV 2004, 656) für angemessen erachtet. - AG Lüdinghausen, 12.07.2005 - 10 OWi 22/05
Übermaßverbot bei der Erzwingungshaft
Es ist insoweit beispielsweise auf die Rechtsprechung des Landgerichts C in dem Beschluss vom 16.06.2004 - 510 Qs 26/04 (= NZV 2004, 656) zu verweisen, welches bei einer festgesetzten Geldbuße von 255, 65 EUR eine Erzwingungshaftdauer von 42 Tagen für unverhältnismäßig erachtet hat. - LG Potsdam, 08.04.2013 - 24 Qs 35/13 So hat das Landgericht Berlin bei einer Geldbuße von 30, 00 Euro eine Erzwingungshaft von zwei Tagen Dauer (NZV 2007, 324) und bei einer Geldbuße von 255, 65 Euro eine Erzwingungshaft von zehn Tagen Dauer (NZV 2004, 656) für angemessen erachtet.