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   OLG Köln, 30.10.2003 - 7 U 79/03   

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https://dejure.org/2003,4228
OLG Köln, 30.10.2003 - 7 U 79/03 (https://dejure.org/2003,4228)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.10.2003 - 7 U 79/03 (https://dejure.org/2003,4228)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 7 U 79/03 (https://dejure.org/2003,4228)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzanspruch eines Taxiunternehmers wegen Beschädigung des Pkw durch einen automatisch gesteuerten hydraulischen Poller; Begriff der "ordnungsbehördlichen Maßnahme"; Beurteilung der Rechtmäßigkeit bei menschlichem Verschulden oder technischem Versagen

  • Judicialis

    OBG NW § 19; ; OBG NW § 39 Abs. 1; ; OBG NW § 39 Abs. 1 Buchst. a); ; OBG NW § 39 Abs. 1 Buchst. b); ; OBG NW § 40 Abs. 4; ; BGB § ... 276; ; BGB § 278; ; BGB § 288 Abs. 1 (a.F.); ; BGB § 839 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    OBG NW § 39; OBG NW § 40
    Betätigung von Polleranlage zur Straßenabsperrung als ordnungsbehördliche Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OBG NW §§ 39 40
    Haftung der Ordnungsbehörden für Schäden an einem PKW durch das Hochfahren von automatisch gesteuerten Pollern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 506
  • NZV 2004, 95
  • VersR 2004, 474
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 18 U 96/96

    Rechtsnatur des Hochfahrens und Absenkens einer beweglichen Polleranlage

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2003 - 7 U 79/03
    Entsprechend hat auch schon das Oberlandesgericht Düsseldorf (VersR 1997, 1234) das Hochfahren und das Absenken solcher automatisch gesteuerter hydraulischer Poller als ordnungsbehördliche Maßnahmen nach § 39 Abs. 1 Buchst. b) OBG NW angesehen.
  • BGH, 18.12.1986 - III ZR 242/85

    Entschädigungsanspruch eines Verkehrsteilnehmers bei feindlichem Grün

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2003 - 7 U 79/03
    Der Senat qualifiziert in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sog. "feindlichen Grün" (BGH VersR 1987, 666) das Hochfahren des streitgegenständlichen Pollers als "ordnungsbehördliche Maßnahme" i.S.v. § 39 Abs. 1 Buchst. b) OBG NW, die im vorliegenden Fall auch rechtswidrig war und daher die Beklagte zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet.
  • LG Bonn, 21.04.2004 - 1 O 67/03
    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2003 - 7 U 79/03
    Wegen aller weiteren Einzelheiten wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), die erstinstanzlich durchgeführte Beweisaufnahme und die zwischen den Parteien gewechselten erst- und zweitinstanzlichen Schriftsätze nebst den dazu überreichten Anlagen sowie die Beiakten (1 O 171/00, 1 O 308/01 und 1 O 67/03, jeweils Landgericht Bonn), die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.
  • OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03

    Amtshaftung der straßensicherungspflichtigen Gemeinde: Fahrzeugschaden durch

    Steht die Haftung der Beklagten mithin aus § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG fest, so kann es im Ergebnis dahinstehen, ob der Anspruch - so das Landgericht - ergänzend auch aus §§ 68 ff. des Saarländischen Polizeigesetzes hergeleitet werden kann (vgl. hierzu OLG Köln, VersR 2004, 474 und OLG Düsseldorf, VersR 1997, die das Hochfahren und Absenken von automatisch gesteuerten Pollern, die bestimmte Straßenbereiche absperren, als ordnungsbehördliche Maßnahmen gem. § 39 Abs. 1b OBG NW ansehen).
  • LG Bonn, 21.04.2004 - 1 O 67/03

    Versenkbarer Poller, rechtswidrige Maßnahme

    Bei einer automatisch gesteuerten Polleranlage hat die Behörde ähnlich einer Ampelanlage nach §§ 44, 45 StVO von ihrer Befugnis Gebrauch gemacht, den Verkehr zu regeln (vgl. OLG Köln, Urt. v. 30.10.2003, Az. 7 U 79/03; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.12.1996, Az. 18 U 96/96 = VersR 1997, 1234).

    Sie muss mit der objektiven Rechtslage übereinstimmen und darf nicht sachlich falsch sein (vgl. zum Ganzen: OLG Köln, Urt. v. 30.10.2003, Az. 7 U 79/03; BGH, Urt. v. 18.12.1986, Az. III ZR 242/85 = BGHZ 99, 249 ff. - "feindliches Grün").

    Anders als in Unfällen mit weiteren Kfz (Fälle des "feindlichen Grün") stellt diese Situation für den Fahrzeugführer regelmäßig ein unabwendbares Ereignis dar (OLG Köln, Urt. v. 30.10.2003, Az. 7 U 79/03).

  • OLG Karlsruhe, 09.05.2018 - 4 U 2/17

    Schadensersatzanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff: Fahrzeugschaden durch

    Demgemäß hat auch das OLG Köln (Urteil vom 30.10.2003 - 7 U 79/03 - NZV 2004, 95) das Hochfahren und das Absenken automatisch gesteuerter hydraulischer Poller dem "feindlichen Grün" gleichgestellt.
  • OLG Naumburg, 27.10.2011 - 1 U 53/11

    Verkehrssicherungspflicht: Schadenersatzanspruch wegen eines auf einem Fehler

    Sie vertritt (unter Hinweis auf OLG Köln Urteil vom 30.10.2003 - 7 U 79/03 - [z.B. OLGR 2004, 19]; hier: zitiert nach juris) den Standpunkt, dass in dem nicht vollständigen Absenken des rechten Teils der Polleranlage eine rechtswidrige Maßnahme i.S.v. § 69 Abs. 1 S. 2 SOG-LSA zu sehen sei, die eine Haftung der Beklagten in jedem Fall nach sich ziehen müsse.
  • OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 2 U 14/09

    Amtshaftung: Fehlerhaft erteilte Rechtsbehelfsbelehrung in einem Vorbescheid über

    Der Begriff der Maßnahme ist bewusst weit gefasst (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 08.05.2007, Az. 2 U 15/05, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 28; OLG Köln NZV 2004, 95 zum gleichlautenden § 39 Abs. 1 b NWOBG) und erfasst damit auch die fehlerhafte Formulierung eines Bescheides.
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