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   AG Lüdinghausen, 12.11.2004 - 9 Ds 26 Js 1599/03 - 209/03   

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https://dejure.org/2004,29758
AG Lüdinghausen, 12.11.2004 - 9 Ds 26 Js 1599/03 - 209/03 (https://dejure.org/2004,29758)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 12.11.2004 - 9 Ds 26 Js 1599/03 - 209/03 (https://dejure.org/2004,29758)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 12. November 2004 - 9 Ds 26 Js 1599/03 - 209/03 (https://dejure.org/2004,29758)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur Anerkennung eines EU-Führerscheins, der vor dem Beitritt zur Gemeinschaft ausgestellt wurde

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 112
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 12.11.2004 - 9 Ds 209/03
    AG Lüdinghausen v. 12.11.2004: Das in dem Urteil des EuGH vom 29.4.2004 - Rechtssache C-476/01 - aufgestellte Verbot der Prüfung des Wohnsitzes des Angeklagten gilt auch, wenn der Führerschein des Mitgliedstaates vor dem Beitritt zum EWR ausgestellt und auch die angeklagte Tat vorher begangen wurde.

    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 29.4.2004 - Rechtssache C-476/01 - (NJW 2004, 1725 = NZV 2004, 373 = ZfS 2004, 287 = DAR 2004, 333 = Blutalkohol Bd. 41, 450) unter 78 Punkt festgestellt, dass Art. 1 S. 2 in Verbindung mit Art. 8 IV der Richtlinie 91/439 so auszulegen ist, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerschein nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedsstaates auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzuges oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedsstaat abgelaufen War, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedsstaat ausgestellt worden ist.

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