Weitere Entscheidung unten: LG Koblenz, 01.07.2004

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   OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - I-4 U 132/03   

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https://dejure.org/2004,2628
OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - I-4 U 132/03 (https://dejure.org/2004,2628)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2004 - I-4 U 132/03 (https://dejure.org/2004,2628)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2004 - I-4 U 132/03 (https://dejure.org/2004,2628)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit im Straßenverkehr; Anforderungen an Ausfallerscheinungen bei relativer Fahruntüchtigkeit; Anforderungen an Anscheinsbeweis; Regressanspruch des Kaskoversicherers; Berechnung der Leistungsfreiheitsbeträge beim ...

  • Judicialis

    BGB § 426 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 142; ; VVG § 6 Abs. 3; ; PflVG § 3 Nr. 9; ; AKB § 2; ; AKB § 2 b Nr. 1 e; ; AKB § 7 I Nr. 2; ; AKB § 7 V Nr. 2; ; KfzPflVV § 5 Abs. 3; ; KfzPflVV § 6 Abs. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 426 Abs. 1 S. 1; StGB § 142; VVG § 6 Abs. 3; PflVG § 3 Nr. 9; AKB § 2 b
    Addition der Leistungsfreiheitsbeträge bei relativer Fahruntüchtigkeit des VN und Unfallflucht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Addition der Leistungsfreibeträge beim Zusammentreffen der Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem Versicherungsfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)
  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Mehrere Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers führen zu Addition der Leistungsfreiheitsbeträge des Versicherers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers beim Zusammentreffen von Obliegenheitsverletzungen vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1329
  • NZV 2005, 201
  • VersR 2004, 1406
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 142/97

    Versicherung Kaskoversicherung Alkohol Fahruntüchtigkeit Kausalität

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 132/03
    Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt aber auch im Versicherungsvertragsrecht bei 1, 1 o/oo (BGH, VersR 1991, 1367; OLG Köln, NVersZ 1999, 574; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, § 12 AKB, Rn. 91).

    Das Trinkende lag im Entnahmezeitpunkt länger als zwei Stunden zurück, so dass eine Rückrechnung zulässig ist, da die Resorptionsphase abgeschlossen ist (vgl. OLG Köln, NVersZ 1999, 574; OLG Nürnberg NVersZ 2001, 235).

    Es würde daher ohne weiteres genügen, wenn der Beklagte, entsprechend der Annahme des Landgerichts, bei klarer Verkehrsituation ohne Anlass von der Straße abgekommen ist, da dies nur durch einen alkoholbedingten Fahrfehler erklärbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 30.09.1997 - 4 U 148/96 - OLG Saarbrücken, ZfSch 2001, 214; OLG Köln NVersZ 1999, 574).

    Dies schließt aber nicht aus, dass der spätere Fahrfehler auf Alkohol beruht (vgl. OLG Köln NVersZ 1999, 574).

    Für den Kausalzusammenhang zwischen der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit und dem Unfall spricht der Beweis des ersten Anscheins (BGH VersR 1991, 1367, 1368; BGH VersR 1987, 1006, 1007; Senat NJW-RR 2001, 101; OLG Köln, NVersZ 1999, 574).

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 132/03
    Die vertragliche Aufklärungsobliegenheit umfasst auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die strafrechtlich sanktionierte Rechtspflicht, die elementar und allgemein bekannt ist (BGH VersR 2000, 222; Senat, a.a.O.).

    Davon ist bei einer Unfallflucht in der Regel auszugehen, weil hierdurch die Prüfung der Leistungspflicht erschwert wird (BGH VersR 2000, 222; Senat, a.a.O.).

    Auf das tatsächliche Ergebnis einer Unfallflucht, d.h., ob es gelingt, Feststellungen zu erschweren, kommt es für die Relevanz der Aufklärungspflichtverletzung nicht an (BGH VersR 2000, 222; OLG Frankfurt, VersR 2001, 1374; Urteil des Senats vom 16.04.2001 - I-4 U 165/01 - OLG Frankfurt, VersR 2001, 1374; Prölss/Martin, § 6 VVG Rn. 101 m.w.N.).

    Auch dann wird die Prüfmöglichkeit des Versicherers durch eine Unfallflucht entscheidend verkürzt, denn ihm geht es in erster Linie darum zu prüfen, ob er nach § 61 VVG von der Leistungspflicht frei ist, insbesondere bei möglicher alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit (BGH VersR 2000, 222).

  • OLG Düsseldorf, 30.09.1997 - 4 U 148/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 132/03
    Es würde daher ohne weiteres genügen, wenn der Beklagte, entsprechend der Annahme des Landgerichts, bei klarer Verkehrsituation ohne Anlass von der Straße abgekommen ist, da dies nur durch einen alkoholbedingten Fahrfehler erklärbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 30.09.1997 - 4 U 148/96 - OLG Saarbrücken, ZfSch 2001, 214; OLG Köln NVersZ 1999, 574).

    Auch eine solche Anprallwucht spricht gegen einen Bremsversuch und damit für eine alkoholbedingte Einschränkung der Koordinations- und Reaktionsfähigkeit (vgl. Urteil des Senats vom 30.09.1997 - 4 U 148/96 - OLG Frankfurt, VersR 1996, 52).

    Aus welchem Grunde er sein Fahrverhalten hierauf nicht einstellen konnte, ist unerfindlich, wenn dies nicht auf dem Alkoholgenuss beruht (vgl. Urteil des Senats vom 30.09.1997 - 4 U 148/96 - OLG Hamm Schaden-Praxis 1995, 310).

  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 424/08

    Gewährung von Leistungen aus einer Kraftfahrzeugkaskoversicherung wegen

    Denn der subjektive Tatbestand des § 142 StGB verlangt nicht, dass der Täter zielgerichtet das Beweissicherungsinteresse der Betroffenen vereiteln will (Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB , 27. Aufl. 2006, § 142 Rdnr. 46; siehe auch OLG Düsseldorf, VersR 2004, 1406 , wonach der Vorsatz im Rahmen des § 142 StGB allenfalls dann infrage stehen soll, wenn der Täter sich in der Absicht entfernt, den Geschädigten beschleunigt zu verständigen).

    Allerdings geht es in Fällen der vorliegenden Art um das Interesse des Versicherers, die Fahrtüchtigkeit des Versicherungsnehmers und eine etwaige Leistungsfreiheit nach § 61 VVG a.F. zu prüfen (vgl. OLG Brandenburg, Schaden-Praxis 2008, 118; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746 ; OLG Düsseldorf, VersR 2004, 1406 ; OLG Hamm, NZV 2003, 291 ).

    Es genügt die hier ohne weiteres gegebene, unabhängig vom konkreten Einzelfall zu beurteilende allgemeine Gefährdung der Sachverhaltsaufklärung (vgl. OLG Brandenburg, Schaden-Praxis 2008, 118; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746 ; OLG Düsseldorf, VersR 2004, 1406 ; OLG Hamm, NZV 2003, 291 ).

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2022 - 5 U 22/22

    Leistungen aus einer Kfz-Vollkaskoversicherung Alkoholisierter Fahrer Darlegung

    Dabei sind die Anforderungen an die Beweiskraft entsprechender Hinweise umso geringer, je näher die Blutalkoholkonzentration an dem Grenzwert von 1, 1 ? liegt (Senat, Urteil vom 7.April 2004 - 5 U 688/03 - ZfSch 2004, 323; Urteil vom 28. Januar 2009 - 5 U 698/05 - VersR 2009, 1068; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. April 2004 - 4 U 132/03, ZfSch 2004, 520; OLG Hamm, Urteil vom 25. August 2010 - I-20 U 74/10, juris).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 01.07.2004 - 14 S 362/03   

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https://dejure.org/2004,16361
LG Koblenz, 01.07.2004 - 14 S 362/03 (https://dejure.org/2004,16361)
LG Koblenz, Entscheidung vom 01.07.2004 - 14 S 362/03 (https://dejure.org/2004,16361)
LG Koblenz, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 14 S 362/03 (https://dejure.org/2004,16361)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Flugangst - Versicherung zahlt!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Panikattacke am Flughafen - Reiserücktrittskostenversicherung muss zahlen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ReiseAVB 1996 § 2 Nr 1
    Eintrittspflicht der Reiserücktrittskostenversicherung bei Stornierung einer Reise auf dem Flughafen; Begriff der unerwarteten schweren Erkrankung

Verfahrensgang

  • AG Cochem - 2 C 141/03
  • LG Koblenz, 01.07.2004 - 14 S 362/03

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1333
  • NZV 2005, 201
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Nürnberg-Fürth, 03.11.2014 - 8 S 4293/14

    Reiserücktrittsversicherung, Erkrankung, Versicherungsfall, Stornogebühr,

    aa) Der Begriff der "schweren" Erkrankung wird in der Rspr. und Literatur dahingehend verstanden, dass die Krankheit einen Grad erreicht haben muss, bei dem der Antritt oder die Fortsetzung der Reise objektiv nicht mehr zumutbar ist (LG Koblenz NJW-RR 2004, 1333; LG München I NJW-RR 2001, 529 m. w. N.).

    Es handelt sich hierbei um eine Rechtsfrage (ähnlich wohl LG Koblenz NJW-RR 2004, 1333).

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