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   OLG Karlsruhe, 09.02.2005 - 2 Ws 15/05   

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OLG Karlsruhe, 09.02.2005 - 2 Ws 15/05 (https://dejure.org/2005,2602)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.02.2005 - 2 Ws 15/05 (https://dejure.org/2005,2602)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 2 Ws 15/05 (https://dejure.org/2005,2602)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung bei unverhältnismäßig langer Verfahrensdauer; Kompetenzen des Berufungsgerichts; Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen und ihre verfassungsrechtlichen Schranken; Zulässigkeit eines Eingriffs bei Beachtung des Übermaßverbots

  • blutalkohol PDF, S. 188

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO bei unverhältnismäßig langer Verfahrensdauer

  • Judicialis

    MRK Art. 6 Abs. 1; ; StPO § 111 a; ; StPO § 154 a; ; StPO § 328 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung bei unverhältnismäßig langer Verfahrensdauer - Entscheidung des Berufungsgerichts bei Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Tatteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Beschwerde gegen Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgreich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis bei Verfahrensverzögerung

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei langer Verfahrensdauer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Prozeß darf nicht nachlässig geführt werden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 402
  • NZV 2005, 212
  • StV 2005, 429
  • StV 2006, 63
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.03.1989 - 4 StR 558/88

    Zurückverweisung durch das Landgericht - § 328 StPO, hat das Amtsgericht zu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2005 - 2 Ws 15/05
    Über die hier nicht einschlägige, in der aktuellen Fassung des § 328 Abs. 2 StPO gesetzlich vorgesehene Verweisungsmöglichkeit aus Zuständigkeitsgründen hinaus werden allerdings in der Rechtssprechung weiterhin Fallgestaltungen anerkannt, in denen eine Aufhebung des Urteils und eine Zurückverweisung zu erfolgen haben, so beispielsweise bei einer nicht berechtigten Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses (OLG Stuttgart NStZ 1995, 301; OLG Koblenz NStZ 1990, 296) oder bei zu Unrecht erfolgter Verwerfung eines Einspruchs nach § 412 StPO unter fälschlicher Annahme eines unberechtigten Ausbleibens des Angeklagten (BGH NJW 1989, 1869).
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, langer Zeitraum zwischen Tat und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2005 - 2 Ws 15/05
    Ermittlungsverfahren, in denen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, sind daher mit besonderer Beschleunigung zu führen (OLG Hamm NZV 2002, 380; OLG Düsseldorf StV 1994, 233; OLG Köln NZV 1991, 243; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. § 111 a Rdnr. 3, 14).
  • OLG Köln, 15.02.1991 - 2 Ws 80/91

    Rechtmäßigkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis; Grundsatz der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2005 - 2 Ws 15/05
    Ermittlungsverfahren, in denen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, sind daher mit besonderer Beschleunigung zu führen (OLG Hamm NZV 2002, 380; OLG Düsseldorf StV 1994, 233; OLG Köln NZV 1991, 243; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. § 111 a Rdnr. 3, 14).
  • OLG Frankfurt, 21.03.1985 - 3 Ws (B) 13/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2005 - 2 Ws 15/05
    Diese Annahme ist auch nach der Auffassung des Senats zutreffend (zu vergleichbaren Fällen OLG Frankfurt NJW 1985, 1850; OLG Stuttgart MDR 1975, 423).
  • OLG Koblenz, 16.02.1990 - 1 Ss 44/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2005 - 2 Ws 15/05
    Über die hier nicht einschlägige, in der aktuellen Fassung des § 328 Abs. 2 StPO gesetzlich vorgesehene Verweisungsmöglichkeit aus Zuständigkeitsgründen hinaus werden allerdings in der Rechtssprechung weiterhin Fallgestaltungen anerkannt, in denen eine Aufhebung des Urteils und eine Zurückverweisung zu erfolgen haben, so beispielsweise bei einer nicht berechtigten Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses (OLG Stuttgart NStZ 1995, 301; OLG Koblenz NStZ 1990, 296) oder bei zu Unrecht erfolgter Verwerfung eines Einspruchs nach § 412 StPO unter fälschlicher Annahme eines unberechtigten Ausbleibens des Angeklagten (BGH NJW 1989, 1869).
  • OLG Stuttgart, 09.11.1994 - 4 Ss 289/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2005 - 2 Ws 15/05
    Über die hier nicht einschlägige, in der aktuellen Fassung des § 328 Abs. 2 StPO gesetzlich vorgesehene Verweisungsmöglichkeit aus Zuständigkeitsgründen hinaus werden allerdings in der Rechtssprechung weiterhin Fallgestaltungen anerkannt, in denen eine Aufhebung des Urteils und eine Zurückverweisung zu erfolgen haben, so beispielsweise bei einer nicht berechtigten Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses (OLG Stuttgart NStZ 1995, 301; OLG Koblenz NStZ 1990, 296) oder bei zu Unrecht erfolgter Verwerfung eines Einspruchs nach § 412 StPO unter fälschlicher Annahme eines unberechtigten Ausbleibens des Angeklagten (BGH NJW 1989, 1869).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.1994 - 1 Ws 118/94

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2005 - 2 Ws 15/05
    Ermittlungsverfahren, in denen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, sind daher mit besonderer Beschleunigung zu führen (OLG Hamm NZV 2002, 380; OLG Düsseldorf StV 1994, 233; OLG Köln NZV 1991, 243; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. § 111 a Rdnr. 3, 14).
  • OLG Hamm, 01.09.2005 - 2 Ss 66/05

    Zurückverweisung; Unzuständigkeit; Berufung; Tatort; Erfolgsort

    Es liegt nur ein erstinstanzliches "Prozessurteil" vor, auf das dann in der Berufungsinstanz kein Sachurteil folgen darf (OLG Koblenz NStZ 1990, 296; OLG Stuttgart NStZ 1995, 301; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 402, 403; NStZ-RR 2005, 208 mit weiteren Nachweisen; vgl. dazu auch Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 328 Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 14.02.2006 - 1 Ws 119/06

    Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen das

    Dies folgt aus dem die Fortdauer des Eingriffs begrenzenden Übermaßverbot sowie aus dem Recht des Beschuldigten auf ein rechtsstaatliches faires Verfahren, das bei Versäumnissen im Justizbereich und daraus resultierenden erheblichen Verfahrensverzögerungen verletzt ist (vgl. den Beschluss des OLG Karlsruhe vom 09.02.2005, 2 Ws 15/05).

    Daraus kann sich ein von den ausdrücklich in § 111a Abs. 2 StPO aufgeführten Aufhebungsgründen unabhängiger Grund zur Aufhebung der Anordnung ergeben: Selbst dann, wenn nicht nur der dringende Tatverdacht fortbesteht, sondern auch trotz der seit der angeklagten Tat verstrichenen Zeit noch ein Eignungsmangel nach § 69 StGB und damit ein dringender Grund für eine Maßnahme nach § 111 a StPO besteht, ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis aufzuheben, wenn durch schwerwiegende Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot eine erhebliche Verzögerung des Verfahrens eintritt (vgl. die zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe, teilweise abgedruckt in NStZ 2005, 402, und Meyer-Goßner, 48. Auflage, § 111 a StPO Rn. 10).

  • LG Leipzig, 10.08.2018 - 1 Qs 141/18

    Unverhältnismäßige vorläufige Fahrerlaubnisentziehung bei sachwidriger

    Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO ist, wie alle strafprozessualen Zwangsmaßnahmen verfassungsrechtlichen Schranken unterworfen, die sich im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und in dem Beschleunigungsgebot konkretisieren (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. Februar 2005 - 2 Ws 15/05 -, Rn. 6, juris).

    Ermittlungsverfahren, in denen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, sind daher mit besonderer Beschleunigung zu führen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. Februar 2005 - 2 Ws 15/05 -, Rn. 7, juris m.w.N.).

    Dadurch ist eine so gravierende Verfahrensverzögerung eingetreten, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis keinen weiteren Bestand haben kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. Februar 2005 - 2 Ws 15/05 -, Rn. 7, juris).

  • LG Hannover, 24.02.2016 - 40 Qs 18/16

    Unverhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung der vorläufigen Entziehung der

    Unbeschadet des fortbestehenden dringenden Tatverdachts und unabhängig von der Frage, ob der mutmaßliche Eignungsmangel im Sinne des § 69 StGB weiter besteht und deshalb gemäß § 111 a StPO dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass dem Angeklagten die Fahrerlaubnis zu entziehen sein wird, erscheint die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegend wegen auf einer sachwidrigen Behandlung unter Verletzung des Beschleunigungsgebots beruhenden Verzögerung des Verfahrens unverhältnismäßig (vgl. dazu OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 402 f. [OLG Karlsruhe 09.02.2005 - 2 Ws 15/05] ).
  • OLG Köln, 28.03.2008 - 2 Ws 136/08

    Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis allein aufgrund des

    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung kann bei groben Pflichtverletzungen und erheblichen Verzögerungen die Unzulässigkeit der Aufrechterhaltung einer einstweiligen Entziehung der Fahrerlaubnis eintreten (SenE StV 91, 248 und vom 26.2.2002 - 2 Ws 78/02 - OLG Nürnberg StV 2006, 685; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 402; OLG Düsseldorf NZV 2001, 354; vgl auch Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 10).
  • LG Stuttgart, 13.03.2013 - 18 Qs 14/13

    Verhältnismäßigkeit der (weiteren) Andauer der vorläufigen Entziehung der

    Unbeschadet des fortbestehenden dringenden Tatverdachts und unabhängig von der Frage, ob der mutmaßliche Eignungsmangel im Sinne des § 69 StGB weiter besteht und deshalb - was zu bejahen ist - gemäß § 111 a StPO dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass dem Angeklagten die Fahrerlaubnis zu entziehen sein wird, erscheint die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegend aber wegen auf einer sachwidrigen Behandlung unter Verletzung des Beschleunigungsgebots beruhenden Verzögerung des Verfahrens unverhältnismäßig (vgl. dazu OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 402 f.).
  • AG Montabaur, 24.02.2012 - 2020 Js 12711/11

    Aufhebung einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei Unvertretbarkeit

    Das Übermaßverbot kann im Einzelfall nicht nur der Anordnung und Vollziehung, sondern auch der Fortdauer einer strafprozessualen Maßnahme zeitliche Grenzen setzen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.02.2005, 2 Ws 15/05, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.10.1999, 1 Ws 846/99; KG Berlin, Beschl. v. 01.04.2011, 3 Ws 153/11).
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