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   VerfGH Bayern, 07.05.2004 - 39-VI-03   

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https://dejure.org/2004,16562
VerfGH Bayern, 07.05.2004 - 39-VI-03 (https://dejure.org/2004,16562)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07.05.2004 - 39-VI-03 (https://dejure.org/2004,16562)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2004 - 39-VI-03 (https://dejure.org/2004,16562)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1725
  • NZV 2005, 48
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch pflichtwidrige

    Durch die Aufhebung des Beschlusses vom 16. Januar 2007 wird der Beschluss vom 12. März 2007, mit dem über die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers entschieden worden ist, gegenstandslos; eine gesonderte Aufhebung ist nicht geboten (VerfGH vom 7.5.2004 = NJW-RR 2004, 1725).
  • VerfGH Bayern, 12.05.2010 - 117-VI-09

    Aufhebung strafgerichtlicher Beschlüsse zur Versagung einer Wiedereinsetzung

    Durch die Aufhebung der Beschlüsse vom 22. Mai und 23. Juli 2009 wird der Beschluss des Landgerichts vom 1. September 2009 gegenstandslos; eine gesonderte Aufhebung ist nicht geboten (vgl. VerfGH vom 7.5.2004 Vf. 39-VI-03; VerfGH vom 21.1.2010 Vf. 53-VI-09).
  • VerfGH Bayern, 13.07.2010 - 98-VI-09

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 86 Abs 1 S 2 Verf BY)

    Durch die Aufhebung des Urteils des Oberlandesgerichts vom 19. März 2009 wird dessen Beschluss vom 23. Juni 2009 gegenstandslos; eine gesonderte Aufhebung ist nicht geboten (vgl. VerfGH vom 7.5.2004 Vf. 39-VI-03; VerfGH vom 21.1.2010 Vf. 53-VI-09).
  • VerfGH Bayern, 22.03.2007 - 83-VI-06
    Durch die Aufhebung des Beschlusses vom 20.6.2006 wird der Beschluss des Landgerichts vom 17.8.2006 gegenstandslos; eine gesonderte Aufhebung ist nicht geboten (VerfGH vom 7.5. 2004, NJW-RR 2004, 1725).
  • VerfGH Bayern, 24.10.2008 - 111-VI-07

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichterteilung eines rechtlichen Hinweises

    Durch die Aufhebung des Urteils vom 30. Juli 2007 wird der Beschluss des Amtsgerichts vom 21. September 2007 gegenstandslos; eine gesonderte Aufhebung ist nicht geboten (vgl. VerfGH vom 7.5.2004 = NJW-RR 2004, 1725).
  • LG Regensburg, 12.07.2010 - 2 S 110/10
    Als von Anfang an unbillig kann daher die weit verbreitete Berechnung nach der Höhe der Instandsetzungskosten, wie sie hier zugrunde liegt, nicht betrachtet werden (vgl. BGH a.a.O. und BayVerfGH NZV 2005, 48).
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