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   BayObLG, 16.08.2004 - 1St RR 113/04   

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https://dejure.org/2004,5778
BayObLG, 16.08.2004 - 1St RR 113/04 (https://dejure.org/2004,5778)
BayObLG, Entscheidung vom 16.08.2004 - 1St RR 113/04 (https://dejure.org/2004,5778)
BayObLG, Entscheidung vom 16. August 2004 - 1St RR 113/04 (https://dejure.org/2004,5778)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StGB § 69a Abs. 2; ; StPO § 318

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69a Abs. 2; StPO § 318
    Rechtswidrige Ausnahmen von der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 69a Abs. 2 StGB
    § 69a Abs. 2 StGB lässt es nicht zu, ein konkretes Fahrzeug von der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auszunehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschränkung der Berufung auf die Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; Ausnahme eines konkreten Fahrzeugs von der Sperre; Beschränkung der Ausnahme auf bestimmte Tageszeiten

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Keine Ausnahme beim Führerscheinentzug

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Keine Ausnahme beim Führerscheinentzug

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 592
  • BayObLGSt 2004, 93
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 17.02.1984 - RReg. 1 St 306/83

    Sperre; Erteilung; Fahrerlaubnis; Ausnahme; Fahrzeug; Berufsbedingt

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 1St RR 113/04
    Die zusätzliche Verhängung der Maßregel oder ihre Verschärfung kann nämlich Anlass geben, eine geringere Strafe festzusetzen als dies sonst angebracht wäre (BayObLG VRS 66, 445/446; NZV 1991, 397; Schönke/Schröder/Stree StGB 26. Aufl. § 46 Rn. 70).

    Dies bedeutet, dass beispielsweise alle von einer Fahrerlaubnisklasse im Sinn des § 6 Abs. 1 FeV umfassten Fahrzeuge ausgenommen werden können, ferner Fahrzeugarten, auf die die Fahrerlaubnis nach § 6 Abs. 1 Satz 2 FeV beschränkt werden kann, sowie schließlich Fahrzeuge mit einem bestimmten objektiv-konstruktiven Verwendungszweck (BayObLG VRS 66, 445; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 69a Rn. 29).

    Auch die Beschränkung der Ausnahme auf bestimmte Zeiten findet im Gesetz keine Stütze (BayObLG VRS 66, 445/446).

  • BayObLG, 31.05.1991 - RReg. 1 St 63/91

    Ausnahmegenehmigung für das Führen von Feuerlöschfahrzeugen

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 1St RR 113/04
    Die Berufung konnte hier nicht wirksam auf die Zubilligung der Ausnahme von der Sperre beschränkt werden, weil zwischen der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Bemessung der Sperrfrist einerseits und den Überlegungen zur Bewilligung einer Ausnahme eine Wechselwirkung besteht, die eine losgelöste Beurteilung allein der letztgenannten Frage nicht ermöglicht (BayObLG NZV 1991, 397).

    Die zusätzliche Verhängung der Maßregel oder ihre Verschärfung kann nämlich Anlass geben, eine geringere Strafe festzusetzen als dies sonst angebracht wäre (BayObLG VRS 66, 445/446; NZV 1991, 397; Schönke/Schröder/Stree StGB 26. Aufl. § 46 Rn. 70).

  • BayObLG, 06.08.1982 - RReg. 1 St 191/82

    Zur Bewilligung einer Ausnahme von der Fahrerlaubnissperre

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 1St RR 113/04
    Es handelt sich um eine Ausnahmeregelung, an deren Voraussetzungen strenge Anforderungen zu stellen sind (BayObLGSt 1982, 101).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1St RR 13/03

    Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 1St RR 113/04
    Das Revisionsgericht hat auf die Sachrüge hin von Amts wegen und ohne Bindung an die rechtliche Beurteilung durch das Berufungsgericht zu prüfen, ob dieses über den seiner Beurteilung unterbreiteten Sachverhalt in zu engem oder zu weitem Umfang befunden hat (BayObLGSt 2003, 18/19; 1978, 1; KK/Ruß StPO 5. Aufl. § 327 Rn. 11), hier also, ob das Landgericht die von der Staatsanwaltschaft erklärte Beschränkung der Berufung auf die Ausnahme von der Sperrfrist zu Recht für wirksam erachtet hat.
  • BayObLG, 13.01.1978 - RReg. 1 St 422/77

    Überprüfbarkeit von Sicherungsmaßregeln und Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 16.08.2004 - 1St RR 113/04
    Das Revisionsgericht hat auf die Sachrüge hin von Amts wegen und ohne Bindung an die rechtliche Beurteilung durch das Berufungsgericht zu prüfen, ob dieses über den seiner Beurteilung unterbreiteten Sachverhalt in zu engem oder zu weitem Umfang befunden hat (BayObLGSt 2003, 18/19; 1978, 1; KK/Ruß StPO 5. Aufl. § 327 Rn. 11), hier also, ob das Landgericht die von der Staatsanwaltschaft erklärte Beschränkung der Berufung auf die Ausnahme von der Sperrfrist zu Recht für wirksam erachtet hat.
  • OLG Dresden, 04.11.2023 - 1 OLG 21 Ss 297/22

    E-Scooter, Elektrokleinstfahrzeug, absolute Fahruntauglichkeit,

    Infolge der Wechselbeziehung zwischen der Strafzumessung einerseits und dem Maßregelausspruch andererseits könnte die zusätzliche Verhängung der Maßregel nämlich Anlass geben, eine geringere Strafe festzusetzen, als diese sonst angebracht wäre (BayObLGSt 2004, 93 und VRS 81, 443; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 318 Rdnr. 28).
  • OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 160/07

    Wirksamkeit der Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    b) Die gegen diese - ständige - Rechtsprechung sowohl des BayObLG (zuletzt in NZV 2005, 592 m.w.N.) als auch des erkennenden Senats vorgebrachte Kritik vermag nicht zu überzeugen.
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