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   AG Kassel, 19.07.2005 - 9831 Js 47054/03 - 280 Ds   

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https://dejure.org/2005,30440
AG Kassel, 19.07.2005 - 9831 Js 47054/03 - 280 Ds (https://dejure.org/2005,30440)
AG Kassel, Entscheidung vom 19.07.2005 - 9831 Js 47054/03 - 280 Ds (https://dejure.org/2005,30440)
AG Kassel, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 9831 Js 47054/03 - 280 Ds (https://dejure.org/2005,30440)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anerkennung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft nach Ablauf einer inländischen Sperrfrist gemäß § 69a StGB ausgestellten Führerscheins

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 601
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus AG Kassel, 19.07.2005 - 9831 Js 47054/03
    AG Kassel v. 19.07.2005: Die Anerkennung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft nach Ablauf einer inländischen Sperrfrist gemäß § 69 a StGB ausgestellten Führerscheins kann auch nach der Entscheidung des EuGH vom 29.04.2004 (Kapper) von der Vorlage eines positiven Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchung abhängig gemacht werden (entgegen OLG Saarbrücken NJW 2005, 1293 = NStZ-RR 2005, 50 ff. - Beschl. v. 04.11.2004 - Ss 16/04 und Ss 42/04).

    Die Anerkennung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft nach Ablauf einer inländischen Sperrfrist gemäß § 69 a StGB ausgestellten Führerscheins kann auch nach der Entscheidung des EuGH vom 29.04.2004 - C-476/01 - Rs. Frank Kapper (NZV 2004, 373-375) von der Vorlage eines positiven Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchung abhängig gemacht werden (entgegen OLG Saarbrücken, Beschl. v. 04.11.2004, NStZ-RR 2005, 50-52).

    Der nationale Vorbehalt weitergehender Anforderungen würde negiert, wenn man das Urteil des EuGH vom 29.04.2004 dahingehend extensiv interpretiert, dass die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis in einem Mitgliedsstaat nach Ablauf einer in Deutschland zuvor durch gerichtliche Entscheidung festgesetzten Sperrfrist automatisch und in jedem Falle zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet berechtigen würde (so aber OLG Saarbrücken, Beschl. v. 04.11.2004 - Az: Ss 16/04 (42/04) - NStZ-RR 2005, 50 ff.).

    Letztlich steht die von der Verteidigung bemühte Entscheidung des OLG Saarbrücken vorn 04.11.2004 (aaO), an der das erkennende Gericht vor allem hinsichtlich des Verweises auf ein Vorgehen der Verwaltungsbehörde nach § 46 FeV erhebliche Bedenken anmeldet - das OLG räumt selbst ein, dass sich dann die Frage stellt, ob eine Entziehung nach § 46 FeV überhaupt auf Umstände gestützt werden kann, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins im Mitgliedstaat bereits gegeben waren oder ob es nachträglich eingetretener Tatsachen bedarf -, der hiesigen nicht entgegen, denn der Angekl. hatte bereits vor Aushändigung des europäischen Führerscheins des Bürgermeisters der Gemeinde E./Niederlande am 27.12.2000 am 13.06.2000 beim Landrat des Landkreises B. die Neuerteilung einer deutschen Fahrerlaubnis beantragt.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus AG Kassel, 19.07.2005 - 9831 Js 47054/03
    Die Anerkennung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft nach Ablauf einer inländischen Sperrfrist gemäß § 69 a StGB ausgestellten Führerscheins kann auch nach der Entscheidung des EuGH vom 29.04.2004 - C-476/01 - Rs. Frank Kapper (NZV 2004, 373-375) von der Vorlage eines positiven Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchung abhängig gemacht werden (entgegen OLG Saarbrücken, Beschl. v. 04.11.2004, NStZ-RR 2005, 50-52).

    Dem stehen weder die Bestimmungen der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.07.1991 in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 02.06.1997 noch das Urteil des EuGH vom 29.04.2004 - Az: C 476/01 - NZV 2004, 373-375 (Rs Frank Kapper) entgegen.

  • LG Freiburg, 08.05.2006 - 7 Ns 540 Js 26426/05

    Führerscheintourismus: Keine Fahrberechtigung in Deutschland mit nachträglich im

    Daher bleibt bis zu einer vollständigen Angleichung der mitgliedstaatlichen Fahrerlaubnisvorschriften die nach Ziffer 5 des Anhangs III mögliche Normierung strengerer Voraussetzungen für den Erwerb bzw. die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis den einzelnen Mitgliedstaaten vorbehalten (AG Kassel NZV 2005, 601 (602); Geiger DAR 2004, 690 (691)).

    Zudem spricht auch der Aspekt der Verkehrssicherheit, der sowohl die Richtlinie 91/439/ EWG als auch § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV zu dienen bestimmt sind, gegen eine automatische Anerkennung, denn mangels eines gemeinschaftsweiten Fahrerlaubnisregisters ist eine Kenntniserlangung der Behörden des Ausstellungsstaates von den Gründen der Fahrerlaubnisentziehung des anderen Mitgliedstaates noch nicht gesichert (BVerwG NJW 2006.1151; VGH Mannheim NJW 2006, 1153 (1154f) sowie NJOZ 2006, 487 (490); VGH Kassel NJOZ 2006, 1336 (1339); VG Aachen Beschluss vom 24.06.2005, Az. 3 L 270/05; AG Kassel NZV 2005, 601 (602); Geiger DAR 2004, 340).

  • VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05

    Berücksichtigung eines EU-Führerscheins im Verfahren des vorläufigen

    29 Ob allerdings das Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Folgerung auch für den hier gegebenen Sachverhalt trägt, bei dem es nicht im eigentlichen Sinne um die vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage geht, ob die von einem Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat von vornherein "ungültig" ist, sondern darum, unter welchen Voraussetzungen diese von dem für den Betroffenen aufgrund von dessen ständigem Wohnsitz zuständigen Mitgliedstaat, der sie als "gültig" ansieht, entzogen werden darf bzw. muss, ist in der Rechtsprechung umstritten und kann im vorliegenden Eilverfahren nicht hinreichend geklärt werden (vgl. einerseits OVG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2005 - 11 K 1167/05 - VG Neustadt, Beschluss vom 04.07.2005 - 3 L 1031/05.NW - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.11.2004 - Ss 16/04 (42/04); andererseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - und Beschlüsse vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - sowie vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.07.2005 - 4 K 755/05; VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 - AG Kassel, Urteil vom 19.07.2005, NZV 2005, 601; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 - differenzierend BayVGH, Beschluss vom 06.10.2005 - 11 CS 05.1505 - s. auch VG München, Vorlagebeschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -).
  • VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in

    Zur Anwendbarkeit der innerstaatlichen Vorschriften über die Entziehung der Fahrerlaubnis wird zum Teil die Ansicht vertreten, dies werde vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 nicht erfasst (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.07.2005 - 4 K 755/05 - VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 - AG Kassel, Urteil vom 19.07.2005, NZV 2005, 601).
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