Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03   

Volltextveröffentlichungen (9)

mehr
  • verkehrslexikon.de

    Fahren ohne Beleuchtung

  • verkehrslexikon.de

    DEr Fahrzeugführer darf nicht darauf vertrauen, dass ihm nur beleuchtete Fahrzeuge entgegen kommen, die wegen ihrer Beleuchtung durch die Sichthindernisse (hier: Pflanzenbewuchs) hindurch erkannt werden können

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall bei Dämmerung und Linksabbiegen - Gegenverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr und Haftungsverteilung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Linksabbiegen bei Sichthindernissen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2005, 1351
  • MDR 2005, 627
  • NZV 2005, 249
  • VersR 1988, 412
  • VersR 2005, 702



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Wird zitiert von ... (34)  

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06  

    Versicherungsrecht - Verwertung einer Zeugenaussage gegenüber Versicherer

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass der Linksabbieger, wenn er seiner hiernach bestehenden Wartepflicht nicht genügt und es deshalb zu einem Unfall kommt, in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften hat, weil an eine Verletzung des Vorfahrtrechts des geradeaus Fahrenden durch den Linksabbieger ein schwerer Schuldvorwurf anknüpft, wobei für das Verschulden des Abbiegenden der Anscheinsbeweis spricht (Senatsurteil vom 11. Januar 2005 - VI ZR 352/03 - VersR 2005, 702 f. m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03  

    Verkehrsrecht - Halten an der Ampel

    Hierfür kommt namentlich eine fehlerhafte oder verkehrswidrige Fahrweise der bei dem Betrieb des Fahrzeugs tätigen Personen in Betracht (Senatsurteile vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - VersR 2000, 1294, 1296; vom 18. November 2003 - VI ZR 31/02 - VersR 2004, 392, 393 beide m.w.N. und vom 11. Januar 2005 - VI ZR 352/03 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11  

    Erstattung von SV-Kosten bei quotenmäßiger Haftung?

    Genügt ein Verkehrsteilnehmer dieser Wartepflicht nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften (vgl. Senatsurteil vom 11. Januar 2005 - VI ZR 352/03, VersR 2005, 702 mwN).
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