Rechtsprechung
   LG Gera, 22.09.2005 - 1 Qs 359/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18092
LG Gera, 22.09.2005 - 1 Qs 359/05 (https://dejure.org/2005,18092)
LG Gera, Entscheidung vom 22.09.2005 - 1 Qs 359/05 (https://dejure.org/2005,18092)
LG Gera, Entscheidung vom 22. September 2005 - 1 Qs 359/05 (https://dejure.org/2005,18092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Nichteinhaltung der Wartezeit als Unfallbeteiligter am Unfallort; Unverzügliche Ermöglichung der Verrichtung der im Rahmen einer Unfallbeteiligung erforderlichen Feststellungen; Gesamtwürdigung des Verhaltens als einmaliges ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Es macht sich im Sinne des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB wegen Entfernens vom Unfallort strafbar, wer - um die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen - einen in unmittelbarer Nähe liegenden, nicht verkehrsgefährdeten Platz aufsucht

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ereignet sich ein Verkehrsunfall im fließenden Verkehr und ermöglicht ein Beschuldigter die erforderlichen Feststellungen innerhalb von 24 Stunden nachträglich, so begründet dies in analoger Wertung des § 142 Abs. 4 StGB eine Ausnahme vom Regelfall der Entziehung der ...

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Bedeutender Schaden ab Sachschaden in Höhe von 1.300,-- Euro

  • archive.is (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 105
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Bemessung

    Diese Bestimmung der Wertgrenze mit einem Schadensbetrag von 1.300,00 EUR verfestigte sich dann in der Rechtsprechung bis ins Jahr 2006 hinein, ohne sich jedoch einheitlich Geltung zu verschaffen (LG Braunschweig, Beschluss vom 22.11.2004, Az. 8 Qs 392/04; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.02.2005, Az. 1 Ss 19/05; LG Berlin, Beschluss vom 17.03.2005, Az. 516 Qs 59/05; LG Paderborn, Beschluss vom 05.09.2005, Az. 1 Qs 118/05; LG Gera, Beschluss vom 22.03.2005, Az. 1 Qs 359/05; OLG Dresden, Beschluss vom 12.05.2005, Az 2 Ss 278/05; LG Wuppertal, Beschluss vom 09.10.2006, Az. 25 Qs 79/06; LG Berlin, Beschluss vom 15.02.2006, Az. 536 Qs 40/06; LG Heidelberg, Beschluss vom 13.02.2006, Az. 2 Qs 9/06, jeweils zitiert nach Juris).
  • LG Aachen, 13.11.2017 - 66 Qs 10/16

    Zustellung des Strafbefehls, Übersetzung des Strafbefehls, bedeutender Schaden,

    Die Kammer weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass entgegen der Formulierung im Strafbefehl vom 02.11.2015 der hier relevante Fremdschaden sich nicht auf 1.647,11 EUR, sondern allenfalls auf den von der Firma B in dem Kostenvoranschlag vom 06.08.2015 bezifferten Netto -Reparaturkostenbetrag von 1.384,13 EUR belaufen dürfte (vgl. LG Gera, NZV 2006, 105; Krumm , NJW 2012, 829, 830; R , in: Buck/Krumbholz , Der Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 2. Aufl. 2013, § 13 Rn. 56).
  • LG Mühlhausen, 28.12.2015 - 3 Qs 212/15

    Verkehrsunfallflucht - Entziehung Fahrerlaubnis ab Schaden 1300 EUR

    Dies hat zunächst zur Folge, dass bei Vorliegen eines Reparatur-Kostenvoranschlages die Umsatzsteuer nur anzusetzen ist, wenn die Reparatur tatsächlich stattgefunden hat (so auch LG Gera, Beschluss vom 22.09.2005 - 1 Qs 359/05 -, hier zitiert nach juris).
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