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   OLG Hamm, 06.09.2005 - 2 Ss OWi 512/05   

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https://dejure.org/2005,5646
OLG Hamm, 06.09.2005 - 2 Ss OWi 512/05 (https://dejure.org/2005,5646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2005 - 2 Ss OWi 512/05 (https://dejure.org/2005,5646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2005 - 2 Ss OWi 512/05 (https://dejure.org/2005,5646)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren zur Nachtzeit außerhalb geschlossener Ortschaften ; Vorliegen einer ausreichenden Beleuchtung bei Feststellung einer ...

  • Judicialis

    StVO § 3; ; StPO § 267

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit - Anforderungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3; StPO § 267
    Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung durch Nachfahren, Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die durch Messung durch Nachfahren festgestellt worden ist

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 37a OWi 55 Js 151/05
  • OLG Hamm, 06.09.2005 - 2 Ss OWi 512/05

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 108
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 29.12.2006 - 2 Ss OWi 797/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung durch Nachfahren; Nachtzeit;

    Ein solches liegt hier aber nicht vor, vielmehr hat der Betroffene sich nicht zur Sache eingelassen (vgl. hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 6. September 2005 in 2 Ss OWi 512/05 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.12.2009 - 2 Ss OWi 826/09
    Zwar enthält das Urteil Feststellungen zur Länge der Messstrecke (500 m) und zur Geschwindigkeit des hinterherfahrenden Fahrzeugs (ca. 105 km/h), jedoch fehlt die konkrete Angabe der Abstandsverhältnisse (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 13.12.2001 - 3 Ss OWi 960/01 - m.w.N. = VRS 104, 312, vom 21.06.2001 - 4 Ss OWi 322/01 = VRS 102, 302, vom 16.05.2000 - 5 Ss OWi 19/00 - DAR 1998, 75; Hentschel/König/Dauer, a.a.O., m.w.N.) sowie die Angabe, ob der Tachometer in dem nachfahrenden Fahrzeug justiert oder geeicht war (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 06.09.2005 - 2 Ss OWi 512/05 - m.w.N.; Hentschel/König/Dauer, a.a.O. m.w.N.).

    Weiterhin fehlt es an den im Falle des Nachfahrens bei Dunkelheit erforderlichen Angaben zu den Beleuchtungsverhältnissen (st. Rspr. aller Senate des OLG Hamm, vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.12.2006 - 2 Ss OWi 797/06 - = NJW 2007, 1298 und vom 06.09.2005 - 2 Ss OWi 512/05 - Beschlüsse vom 11.03.1999 - 3 Ss OWi 101/99 - " vom 17.02.1998 - 4 Ss OWi 29/98 - und vom 05.04.2001 - 5 Ss OWi 246/01 -DAR 2006, 31 und DAR 2002, 176; VRS 113, 302; Hentschel/König/Dauer, a.a.O., Rdnr. 56b m.w.N.).

    Ein solcher Rechtsfehler führt nur dann ausnahmsweise nicht zu einer Aufhebung des angefochtenen Urteils, wenn die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung auf das Geständnis des Betroffenen gestützt werden könnte, was jedoch ein uneingeschränktes und glaubhaftes Geständnis des Betroffenen voraussetzt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.12.2006 - 2 Ss OWi 797/06 - und vom 06.09.2005 - 2 Ss OWi 512/05 - jew. m.w.N.).

  • OLG Oldenburg, 21.03.2017 - 2 Ss OWi 54/17

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung

    Auch sind Ausführungen dazu erforderlich, ob die Umrisse des vorausfahrenden Fahrzeugs und nicht nur dessen Rücklichter erkennbar waren (OLG Hamm DAR 2006, 31; vgl. Senat Beschluss vom 8. November 2012, 2 Ss Bs 253/12).

    Demgegenüber sind weitere Feststellungen zu den Beleuchtungsverhältnissen bei einem Verfolgungsabstand von 200 m nicht für entbehrlich gehalten worden (OLG Hamm DAR 2006, 31).

  • OLG Oldenburg, 19.12.2022 - 2 Ss OWi 183/22

    Geschwindigkeit; Stoppuhr

    Auch sind Ausführungen dazu erforderlich, ob die Umrisse des vorausfahrenden Fahrzeugs und nicht nur dessen Rücklichter erkennbar waren (OLG Hamm DAR 2006, 31 ; vgl. Senat Beschluss vom 8. November 2012, 2 Ss Bs 253/12).

    Demgegenüber sind weitere Feststellungen zu den Beleuchtungsverhältnissen bei einem Verfolgungsabstand von 200 m nicht für entbehrlich gehalten worden (OLG Hamm DAR 2006, 31 ).

  • OLG Hamm, 18.12.2017 - 5 RBs 220/17

    Feststellungen für eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit

    Auch sind Ausführungen dazu erforderlich, ob die Umrisse des vorausfahrenden Fahrzeugs und nicht nur dessen Rücklichter erkennbar waren (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.09.2011 - III - 2 RBs 108/11 - OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2003 - 2 Ss OWi 201/03 - OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2005 - 2 Ss OWi 512/05 -, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2013 - IV-2 RBs 122/13 - alle zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 15.09.2011 - 2 RBs 108/11

    Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren zur Nachtzeit außerhalb

    Ein solches liegt hier aber nicht vor, vielmehr hat der Betroffene den Tatvorwurf in Abrede gestellt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 06.09.2005 - 2 Ss OWi 512/05 - m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 20.03.2019 - 2 Ss OWi 70/19

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren - schlechte Sichtverhältnisse

    Auch sind Ausführungen dazu erforderlich, ob die Umrisse des vorausfahrenden Fahrzeugs und nicht nur dessen Rücklichter erkennbar waren (OLG Hamm DAR 2006, 31; vgl. Senat Beschluss vom 8. November 2012, 2 Ss Bs 253/12).

    Demgegenüber sind weitere Feststellungen zu den Beleuchtungsverhältnissen bei einem Verfolgungsabstand von 200 m nicht für entbehrlich gehalten worden (OLG Hamm DAR 2006, 31).

  • OLG Hamm, 15.12.2005 - 2 Ss OWi 844/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung; Nachfahren Nachtzeit; Anforderungen an

    Auch sind Ausführungen dAzu erforderlich, ob die Umrisse des vorausfahrenden Fahrzeugs und nicht nur dessen Rücklichter erkennbar waren (zu vgl. Senatsbeschluss vom 06.09.2005 - 2 Ss OWi 512/05 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.08.2007 - 2 Ss OWi 471/07

    Geschwindigkeitsmessung; Nachfahren; Nachtzeit; Feststellungen; Anforderungen

    Bei den in der Regel schlechten Sichtverhältnissen zur Nachtzeit bedarf es im Urteil grundsätzlich näherer Feststellungen dazu, wie die Beleuchtungsverhältnisse waren, ob der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug durch Scheinwerfer des nachfahrenden Fahrzeugs oder durch andere Lichtquellen aufgehellt war und damit ausreichend sicher erfasst und geschützt werden konnte und ob für die Schätzung des gleichbleibenden Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug ausreichende und trotz Dunkelheit zu erkennende Orientierungspunkte vorhanden waren (zu vgl. Senatsbeschluss vom 06.09.2005 - 2 Ss OWi 512/05 -).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2007 - 2 Ss OWi 139/06

    Eingehende Feststellungen zu den Beleuchtungsverhältnissen im Urteil bei einer

    Auf entsprechende Feststellungen kann namentlich bei größeren Abstandsverhältnissen nicht verzichtet werden (vgl. zu einem Abstand von 200 m: OLG Hamm VRS 109, 373 ff = DAR 2006, 31, 32 = NZV 2006, 108, 109; Senat, Beschluss vom 2. August 2005 [IV-2 Ss (OWi) 89/05-(OWi) 59/05]; zu einem Abstand von 150 m: OLG Hamm NStZ-RR 2004, 26, 27 = VRS 105, 229, 230 = NZV 2003, 494, 495 = DAR 2003, 429, 430; VRS 104, 226, 230 = NZV 2003, 249, 250).
  • OLG Oldenburg, 08.11.2012 - 2 SsBs 253/12

    Vorliegen eines erforderlichen Umfangs der tatsächlichen Feststellungen bei einer

  • OLG Hamm, 31.08.2006 - 2 Ss OWi 297/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung durch Nachfahren; Sicherheitsabschlag;

  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 2 RBs 18/13
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