Rechtsprechung
| OLG Jena, 08.12.2005 - 1 U 474/05 |
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Fahrstreifenwechsel bei Kolonnenbildung
- Arbeitsgemeinschaft der Kraftfahrzeugsachverständigen e.V. (Leitsatz/Kurzinformation)
Alleinhaftung des überholenden Fahrzeugs bei zähfliEssendem Verkehr auf einer Bundesautobahn
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Vorsicht beim Überholen im Kolonnenverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision nach Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn
Zeitschriftenfundstellen
- NZV 2006, 147
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Naumburg, 06.06.2008 - 10 U 72/07
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit unmittelbar …
Er ist untersagt, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht auszuschließen oder sogar zu gewärtigen ist (vgl. OLG Jena NZV 2006, 147, 148; Saarländisches OLG Saarbrücken MDR 2006, 329 - 330; OLG Hamm NZV 2002, 373; OLG Hamm NZV 1995, 194).Der Anscheinsbeweis ist hier bereits deshalb ausgeräumt, weil die erstinstanzliche Beweisaufnahme ergeben hat, dass sich der Auffahrunfall in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang zu dem Fahrstreifenwechsel des Drittwiderbeklagten zutrug (vgl. OLG Jena NZV 2006, 147, 148; Saarländisches OLG Saarbrücken MDR 2006, 329 - 330 zitiert nach juris; OLG Schleswig NZV 1993, 152 - 153 zitiert nach juris; OLG Hamm NZV 1992, 320; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Köln VersR 1978, 143 ; KG DAR 2006, 322, 323; OLG Düsseldorf Schadens-Praxis 2003, 335 - 336 zitiert nach juris).
Er brauchte allerdings nicht damit zu rechnen, dass ein Vorausfahrender - wie hier der Drittwiderbeklagte - sein Fahrzeug ohne Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes plötzlich verkehrswidrig auf die von ihm befahrene Überholspur lenken würde (vgl. OLG Jena NZV 2006, 147, 148).
Zum Überholen auf der Autobahn darf der Überholer nämlich dann nicht mehr ansetzen, wenn dadurch ein nachfolgender schnellerer Kraftfahrer, der sich seinerseits, wie hier, auf der Überholspur befindet, zu einem raschen und erheblichen Herabsetzen seiner Geschwindigkeit genötigt und dadurch gefährdet wäre (vgl. OLG Jena NZV 2006, 147, 148).
- OLG Jena, 17.06.2009 - 5 U 797/08
Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf Überholspur führt zur Alleinhaftung
Ein Fahrstreifenwechsel darf nämlich nur erfolgen, wenn eine Gefährdung anderer dort fahrender Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist ( OLG Jena, NZV 2006, 147, 148; OLG Naumburg, Urteil vom 06.06.2008 zu Az. 10 U 72/07, zitiert nach Juris). - LG Aachen, 08.01.2010 - 6 S 168/09
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall und ungeklärtem Spurwechsel
Allein das Kerngeschehen eines "Heckanstoßes" als solches reicht dann als Grundlage eines Anscheinsbeweises nicht aus, wenn weitere Umstände des Unfallereignisses bekannt sind, die als Besonderheiten gegen die bei derartigen Fallgestaltungen gegebene Typizität sprechen (vgl. OLG Jena NZV 2006, 147; OLG Saarbrücken MDR 2006, 329; OLG Schleswig NZV 1993, 152; OLG Hamm NZV 1992, 320; OLG Köln VersR 1978, 143; KG Berlin DAR 2006, 322; OLG Düsseldorf SP 2003, 335).
