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Rechtsprechung
   LG Essen, 31.10.2005 - 23 Os 160/05   

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https://dejure.org/2005,32121
LG Essen, 31.10.2005 - 23 Os 160/05 (https://dejure.org/2005,32121)
LG Essen, Entscheidung vom 31.10.2005 - 23 Os 160/05 (https://dejure.org/2005,32121)
LG Essen, Entscheidung vom 31. Oktober 2005 - 23 Os 160/05 (https://dejure.org/2005,32121)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verlust des Führerscheins

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Beginn der Vollstreckung eines rechtskräftigen Fahrverbots bei Verlust des Führerscheins

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 166
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Neunkirchen, 26.01.2005 - 19 OWi 6/05

    Beginn der Vollstreckung eines rechtskräftigen Fahrverbots bei Verlust des

    Auszug aus LG Essen, 31.10.2005 - 23 Os 160/05
    Zu dieser Frage wird teilweise die Auffassung vertreten, bei Verlust des Führerscheins vor Rechtskraft des Urteils sei maßgeblich der Zeitpunkt der Rechtskraft der Verurteilung (LG Hamburg, DAR 2003, 327; LG Neunkirchen, 19 Owi 6/05, Beschl., v. 26.1. 2005, Hentschel, DAR 1988, 156, 157).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.1999 - 5 Ss 45/99

    Beginn der Verbotsfrist bei Verhängung eines Fahrverbots

    Auszug aus LG Essen, 31.10.2005 - 23 Os 160/05
    Demgegenüber vertritt das OLG Düsseldorf (DAR 1999, 514) die Ansicht zu § 25 StVG, es komme auf den Zeitpunkt der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über den Verlust des Führerscheins oder die Herausgabe eines Ersatzführerscheins an (so auch Schäpe in DAR 1998, 10, 13).
  • AG Bremen, 28.07.2010 - 82 Cs 12/10

    Fahrverbotsbeginn bei Verlust des Führerscheins

    Vertreten wird, dass für die Fristberechnung auf den Tag des Verlustes abzustellen sein soll (AG Viechtach NStZ-RR 2006, 352; AG Neunkirchen Blutalkohol 2005, 499) oder auf den Tag des Eingangs der Verlustanzeige beim Gericht oder der Vollstreckungsbehörde (LG Essen NZV 2006, 166; König, in: Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage (2009), § 25 StVG Rn. 31).

    Die Anknüpfung der Fahrverbotsfrist in den Fällen des Führerscheinverlustes an die amtliche Inverwahrungnahme eines Ersatzführerscheins oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 463 b Abs. 3 StPO begründet entgegen geäußerter Bedenken (LG Essen NZV 2006, 166; AG Neunkirchen Blutalkohol 2005, 499 (500)) keine unvertretbare Benachteiligung des vom Fahrverbot Betroffenen.

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Rechtsprechung
   LG Berlin, 18.04.2005 - 526 Qs 74/05   

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https://dejure.org/2005,35236
LG Berlin, 18.04.2005 - 526 Qs 74/05 (https://dejure.org/2005,35236)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.04.2005 - 526 Qs 74/05 (https://dejure.org/2005,35236)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. April 2005 - 526 Qs 74/05 (https://dejure.org/2005,35236)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 166 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Berlin-Tiergarten, 25.09.2007 - 290 OWi 684/07

    Wiederseinsetzung im Bußgeldverfahren: Nichterscheinen eines Rechtsanwalts in der

    Das Vertrauen auf Auskünfte des Verteidigers kann das Ausbleiben eines Betroffenen nur in Ausnahmefällen entschuldigen (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 18.4.05 - 526 Qs 74/05 -), im vorliegenden Falle jedoch nicht.
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