Rechtsprechung
   LG Krefeld, 22.12.2005 - 3 O 179/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4380
LG Krefeld, 22.12.2005 - 3 O 179/05 (https://dejure.org/2005,4380)
LG Krefeld, Entscheidung vom 22.12.2005 - 3 O 179/05 (https://dejure.org/2005,4380)
LG Krefeld, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 3 O 179/05 (https://dejure.org/2005,4380)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fahren ohne Fahrradhelm Schadensersatz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 823 Abs. 1 BGB; § 828 Abs. 2 BGB
    Fahren ohne Fahrradhelm Schadensersatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem 10-jährigen Fahrer eines BMX-Rades und einem PKW-Fahrer auf einem Garagenhof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Helmpflicht beim Radfahren - Nach einem Unfall kann das Nichttragen eines Helms aber als Mitverschulden gewertet werden

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Radfahren ohne Helm kann teuer werden

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Radfahren ohne Helm kann teuer werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mitverschulden in Höhe von 50% bei Nichttragen eines Fahrradhelms durch das Kind

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 205
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus LG Krefeld, 22.12.2005 - 3 O 179/05
    Denn bei dem Gebot, die eigenen Interessen zu wahren und dabei Sorgfalt walten zu lassen, handelt es sich um eine Obliegenheit des Gläubigers, die nicht davon abhängt, dass er eine Rechtspflicht oder sogar eine sanktionsbewehrte Norm verletzt hat (BGHZ 135, 235, 240; Münchener Kommentar zum BGB / Oetker, 4. Aufl. 2003, § 254, Rn. 3).

    Eine Selbstgefährdung wird durch die Rechtsordnung regelmäßig nicht verboten; gleichwohl sieht § 254 BGB als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben eine Anspruchsminderung des Geschädigten vor, wenn er vorwerfbar die eigenen Interessen außer Acht lässt (BGHZ 135, 235, 240).

  • OLG Hamm, 26.09.2000 - 27 U 93/00

    Keine Mitverschulden des Radfahrers bei Sturz ohne Schutzhelm

    Auszug aus LG Krefeld, 22.12.2005 - 3 O 179/05
    Vor diesem Hintergrund kann es für die Frage des Mitverschuldens nicht entscheidend darauf ankommen, ob eine allgemeine Verkehrsanerkennung in dem Sinne vorliegt, dass die Schutzmaßnahme etwa bereits von der Bevölkerungsmehrheit praktiziert wird (Staudinger / Schiemann, BGB, 13. Bearbeitung, 2005, § 254, Rn. 51, der zudem bereits vom Vorliegen einer allgemeinen Überzeugung, dass ein gewissenhafter Radfahrer einen Schutzhelm tragen müsse, ausgeht; anders OLG Hamm VersR 2001, 1577; Münchener Kommentar zum BGB / Oetker, 4. Aufl. 2003, § 254, Rn. 42).
  • OLG Nürnberg, 11.07.1995 - 11 U 267/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Krefeld, 22.12.2005 - 3 O 179/05
    Auch weitere Fälle, in denen die Rechtsprechung Schmerzensgeldbeträge in der beantragten Höhe für angemessen gehalten hat, weichen im Schweregrad der erlittenen Verletzungen und Beeinträchtigungen erheblich von dem hier vorliegenden Fall ab (OLG Koblenz, Az. 12 U 6/93, zitiert bei Hacks / Ring / Böhm, 23. Auflage, 2005, Nr. 2796: 65.000 Euro bei Verursachung eines schweren Hirnschadens mit erheblicher Verminderung der Hirnleistungen und Schwerhörigkeit, wodurch der Beruf aufgegeben werden musste; OLG Nürnberg, ZfS 1995, 452; Hacks / Ring / Böhm, a.a.O., Nr. 2797: 65.000 Euro bei durch ein Schädel-Hirn-Trauma bedingtem neunmonatigen Krankenhausaufenthalt und durchlittener Lebensgefahr sowie komplikationsreichem Behandlungsverlauf (u.a. blutiger Herzbeutelerguss)).
  • OLG Braunschweig, 25.03.1998 - 3 U 166/97
    Auszug aus LG Krefeld, 22.12.2005 - 3 O 179/05
    Eine Vergleichbarkeit mit der vom Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Braunschweig (Urteil vom 25.03.1999, Az.: 3 U 166/97; zitiert bei Hacks / Ring / Böhm, 23. Aufl. 2005, laufende Nr. 2795), in der der dortigen Klägerin 65.000 Euro zugesprochen wurden, besteht nicht.
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 4 U 80/07

    Mitverschuldensvorwurf wegen fehlendem Tragens eines Fahrradhelms

    aaaa) Rechtsprechung und Literatur zeigen ein differenziertes Bild: Während insbesondere die ältere Rechtsprechung (OLG Nürnberg, NJW-RR 1991, 546; OLGR Hamm 2002, 45, 49; OLG Hamm, NZV 2001, 86; ebenso: Hentschel, aaO., § 21a StVO, Rdnr. 8; Bamberger/Roth/Grüneberg, BGB, § 254 Rdnr. 16) ein Mitverschulden des ohne Helm fahrenden Radfahrers grundsätzlich nicht anrechnet, hält die wohl überwiegende Meinung den Mitverschuldensvorwurf jedenfalls für besonders gefährdete Radfahrer, insbesondere für Kinder und sportlich ambitioniert fahrende Rennradfahrer, für berechtigt (OLGR Düsseldorf 2007, 1 = MDR 2007, 460; DAR 2007, 458; LG Krefeld, NZV 2006, 205; offen lassend MünchKomm(BGB)/Oetker, § 254 Rz. 42, der eine Helmpflicht für besonders gefährdete Radfahrer für diskussionswürdig erachtet).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht